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Thema: Elternzeit. Rechtliche Frage.

  1. #1
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    Standard Elternzeit. Rechtliche Frage.

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    Hallo liebe Beauties,

    Vielleicht weiss jemand von euch bescheid und kann mir helfen.
    Kann es passieren, dass der arbeitgeber einem die elternzeit nicht gewährt?
    Angenommen, mein mann will nä jahr für ein jahr die erziehung des kindes übernehmen, während ich arbeite. Er hat einen unbefristeten arbeitsvertrag bei einer grossen firma.
    Muss man sich sorgen machen, dass dem antrag auf elternzeit evtl nicht zugestimmt wird?

    Vielen dank

  2. #2
    Exuser65 ist offline Westfälisches Blindhuhn
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    Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, bis zum Ende des dritten Lebensjahres ihres Kindes und unabhängig von der Betriebsgröße einen Rechtsanspruch auf Elternzeit.
    D.h. der Arbeitgeber kann die Elternzeit nicht verweigern und der Anspruch gilt sowohl für Mütter als auch für Väter.

  3. #3
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    Die müssen das machen, wie Struppi schon sagt.

  4. #4
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    Vielen Dank, liebe Struppi und Janne! Das hilft mir sehr!

  5. #5
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    Ich muss mal den alten Kram hochholen, hat jemand von den Mamas ggf. einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit gestellt und muss ich dabei was beachten?
    Wenn du etwas erleben möchtest....
    was du noch nie erlebt hast....
    musst du etwas tun....
    was du noch nie getan hast!

    Sie schleichen sich auf leisen Pfoten in dein Herz um es nie mehr zu verlassen.

  6. #6
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    Ja, ich habe um ein Jahr verlängert, das geht aber nur mit Zustimmung des AG! Habe es zunächst frühzeitig mündlich abgesprochen und dann einen formlosen Antrag auf Verlängerung gestellt mit der Bitte um eine schriftliche Bestätigung. Fristen etc. gibt es meines Erachtens nach nicht, wenn dein AG nicht zustimmt, kannst du nichts machen.
    Eine Blue Jeans und 100 Bücher sind kein Alibi für Jugend oder Wissen.

  7. #7
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    wenn du von vornherein zwei jahre elternzeit genommen hast, kannst du ohne zustimmung des arbeitgebers um das dritte jahr verlängern – sofern du das so möchtest.
    Liebe Grüße, Charlotte

    "Anspannung ist, wer du glaubst sein zu müssen. Entspannung ist, wer du bist." (chin. Sprichwort)

  8. #8
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    Ich habe erstmal nur ein Jahr beantragt und wollte zum 01.06.2014 wieder in den Job zurückkehren.
    Ich bin im Moment hin und hergerissen und weiss net was ich tun soll. Habe gestern mit meinem Chef gesprochen und könnte mich grün und blau ärgern!
    Er will mich wie ich es empfinde in eine andere Abteilung abschieben..da er meinen Arbeitsplatz mit einer Busenfreundin besetzt hat.
    Die fachlich gar keine technischen Skills mitbringt und nur irgendwelche Sonderaufgaben erledigt.
    Ich weiss, ich habe keinen Rechtsanspruch auf meinen "alten" Arbeitsplatz…. Somit überlege ich ob ich zugunsten meines Kindes noch zu Hause bleibe und die Elternzeit verlängere.
    Nun rufe ich gestern bei der Kita an und wollte klären ob es möglich ist die Kleine halt 6 Monate später in die Krippe zu bringen..da heißt es dann, ja da kann ich Ihnen keinen Krippenplatz mehr zusichern..aber wenn sie schon ab Tag X bezahlen! Oh menno, ich hatte mir das alles irgendwie einfacher vorgestellt! Ich glaube ich bin zu blauäugig an die Sache herangegangen!
    Ich war so wütend das ich echt fast geheult habe..ich sehe grad die Fell davon schwimmen und mein Mann sieht das ganz locker..so nach dem Motto, verwende nicht die Energie dann suchste dir was Neues.
    Geändert von wuermchen (13.11.13 um 07:04:38 Uhr)
    Wenn du etwas erleben möchtest....
    was du noch nie erlebt hast....
    musst du etwas tun....
    was du noch nie getan hast!

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  9. #9
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    Was für nachteile hast du an deinem neuen arbeitsplatz? Du könntest vielleicht zuerst die arbeitsstunden reduzieren und gucken, wie es so ist an der neuen stelle.

  10. #10
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    Ist es eigentlich einfacher erst einmal längere Elternanzeit anzumelden und dann ggf. zu verkürzen? Mir scheint Verlängerungen sind schwieriger?
    Don´t be bitter - glitter!

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