Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, bis zum Ende des dritten Lebensjahres ihres Kindes und unabhängig von der Betriebsgröße einen Rechtsanspruch auf Elternzeit.
D.h. der Arbeitgeber kann die Elternzeit nicht verweigern und der Anspruch gilt sowohl für Mütter als auch für Väter.