Herzlichen Glückwunsch!!!! Das hört sich ja toll an. Gibst Du uns nach ein paar Wochen ein Update?![]()
Herzlichen Glückwunsch!!!! Das hört sich ja toll an. Gibst Du uns nach ein paar Wochen ein Update?![]()
Herzlichen Glückwunsch, Cordu!
Ich gab mir doch gedacht, dass du nicht lange suchen musst und das klang gestern ja schon super nach dem Vorstellungsgespräch, jetzt hast du Gewissheit.
Ich freue mich total für dich!
Ich bin auch für einen sauberen Abgang, aber falls die dir echt blöd kommen sollten, wäre ich auch sofort beim Arzt, das muss man sich ja nicht geben.
Du hast mindestens Anspruch auf anteiligen Urlaub (falls Du bis zum 30.06. ausscheidest), evtl. auch auf mehr:
http://www.darmstadt.ihk.de/recht_un....repl23?page=2
Edit: ich lese gerade, Du scheidest erst Mitte Juli aus? Dann kannst Du gleich zu Hause bleiben. Dein Arbeitgeber ist ja auch Mitglied in der IHK, da kann er sich ja beraten lassen, falls er Dir nicht glauben möchte. Genieß die freie ZeitBei einer Beendigung bis einschließlich 30.06., also innerhalb der ersten Jahreshälfte, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses (§ 5 Abs. 1 lit. c, BUrlG). Scheidet der Arbeitnehmer also z. B. zum 31.05. eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis aus, so hat er bei einem arbeitsvertraglich vereinbarten Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Urlaubstagen für das gesamte Kalenderjahr, einen Urlaubsanspruch in Höhe von 13 Urlaubstagen. Weil das Arbeitsverhältnis in diesem Kalenderjahr nur fünf volle Monate (01.01. bis einschließlich 31.05.) bestand, ergibt sich folgende Berechnung: 5 Monate / 12 Monate x 30 Urlaubstage = 12,5 Urlaubstage. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind dabei auf ganze Urlaubstage aufzurunden, also in unserem Beispiel auf 13 Urlaubstage.
Bei einer Beendigung zu einem Zeitpunkt nach dem 30.06., z. B. zum 31.07. ist die Sachlage eine andere, jedenfalls wenn das Arbeitsverhältnis bereits seit dem 01.01. eines Jahres bestand. Die Regelung zum Teilurlaub ist hier nicht heranzuziehen. Vielmehr hat der Arbeitnehmer immer einen Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub, bei einer 5-Tage-Woche also auf 20 Urlaubstage.![]()
Geändert von Medha (12.06.13 um 19:11:40 Uhr)
Cordu, das freut mich unglaublich für dich!! Herzlichen Glückwunsch!
Und ja, nach dir die Sinflut! Wenn es zu schlimm wird, dann lass dich ruhig krank schreiben. Denn auf so ein unterirdisches Verhalten seitens der alten Kollegen/Chefs hast du nicht nötig UND nicht verdient!
CORDU, das gibt es ja nicht, du hast den Job, das ist soooooooooooooooo toll!!!! Herzlichen Glückwunsch und einen tollen Neustart wünsche ich dir, du hast es echt verdient.Ich freue mich sehr für dich.
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***No soy monedita de oro para gustarles a todos.***
Liebe Cordu,
herzlichen Glückwunsch! Das hast du toll gemacht und ich freue mich sehr für dich! :-)
Die restliche Zeit in deinem jetzigen Job wirst du gut hinter dich bringen - denn du hast eine prima Perspektive vor dir. Auch dafür wünsche ich dir alles Gute und eine professionelle Haltung deines Umfelds.
Alles Liebe
Caitlin
Toll, Cordu, ich freu mich mit dir![]()
Die gedrueckten Daumen des BB helfen doch immer wieder![]()
The clock is running. Make the most of today. Time waits for no man. Yesterday is history. Tomorrow is a mystery. Today is a gift. That's why it is called the present.
Ich habe schon den anderen Thread verfolgt und freue mich sehr für dich, das es
geklappt hat mit dem Job. Ich würde jetzt auch schauen wie sich das Arbeitsklima
in der alten Firma nach deiner Kündigung entwickelt, und dementsprechend die
Konsequenzen ziehen. Entweder vorhandenen Resturlaub nehmen oder zur Not
wirklich was "für die Gesundheit" tun.
Bei meinen letzten Stellenwechsel hatte ich schon längere Zeit Schwierigkeiten
mit der Schulter. War deswegen auch schon krankgeschrieben worden. Und als
man nach meiner Kündigung meinte mir eins reinwürgen zu wollen, und mich nur
noch für Arbeiten einteilte die meiner Schulter garnicht gut taten, da war es mir
mit dem sauberen Schluss auch egal und bin dann zum Doc. Und anschließend
hochmotiviert und erholt am neuen Arbeitsplatz gestartet.
Nochmals alles Gute für den neuen Job. *Stößchen*
Tjorven
Als ich geboren wurde fluchte der Teufel: "Mist, Konkurrenz!" :-)
Über den Rest kann man sich sicherlich streiten, da mir der Hintergrund fehlt und ich vom Prinzip her überhaupt nicht weiss, worum es hier geht.
Herzlichen Glückwunsch!!!!
In Sachen Urlaub auf jeden Fall nachfragen und im Zweifel juristisch beraten lassen - ist ja schön, dass Betriebsferien sind, aber du hast Urlaubsanspruch![]()
Glückwunsch!!!Toll, dass das so schnell geklappt hat!