Wenn Du länger als sechs Monate bei dem Arbeitgeber beschäftigt warst, steht Dir nach Kündigung nach dem 01.06. der VOLLE Jahresurlaub zu.
Du bekommst dann eine Urlaubsbescheinigung und beim neuen Arbeitgeber hast Du dann keinen Urlaubsanspruch für das laufende Jahr.
Steht so im Bundesurlaubsgesetz.
Wenn Du magst, suche ich Dir den entspr. § raus.
Ansonsten, Ohren steif halten.
Die Welt ist viel zu gefährlich, um darin zu leben – nicht wegen der Menschen, die Böses tun, sondern wegen der Menschen, die daneben stehen und sie gewähren lassen. Albert Einstein