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Thema: Gekündigt und arbeitsrechtliche Fragen - brauche Hife!!!

  1. #21
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    Sehe das auch so, red doch mit ihm, sobald er sich beruhigt hat.

  2. #22
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    Hier bei uns gibt es beim Amtsgericht eine Stelle, wo man sich in Arbeitsrechtlichen Fragen gratis beraten lassen kann. Gibt es diese Möglichkeit eventuell auch bei dir?
    Ich würde mich nicht anbrüllen lassen, das ist unterste Schublade. Wenn er nochmal brüllt, würde ich ihn im ruhigen Ton um eine gemäßigtere Lautstärke bitten, ansonsten würde ich den Raum verlassen, schlimmstenfalls den Arbeitsplatz. Das muss sich keiner bieten lassen.

  3. #23
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    Wenn Du länger als sechs Monate bei dem Arbeitgeber beschäftigt warst, steht Dir nach Kündigung nach dem 01.06. der VOLLE Jahresurlaub zu.
    Du bekommst dann eine Urlaubsbescheinigung und beim neuen Arbeitgeber hast Du dann keinen Urlaubsanspruch für das laufende Jahr.
    Steht so im Bundesurlaubsgesetz.
    Wenn Du magst, suche ich Dir den entspr. § raus.
    Ansonsten, Ohren steif halten.
    Die Welt ist viel zu gefährlich, um darin zu leben – nicht wegen der Menschen, die Böses tun, sondern wegen der Menschen, die daneben stehen und sie gewähren lassen. Albert Einstein

  4. #24
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    Zitat Zitat von Klaraverstand Beitrag anzeigen
    Wenn Du länger als sechs Monate bei dem Arbeitgeber beschäftigt warst, steht Dir nach Kündigung nach dem 01.06. der VOLLE Jahresurlaub zu.
    Du bekommst dann eine Urlaubsbescheinigung und beim neuen Arbeitgeber hast Du dann keinen Urlaubsanspruch für das laufende Jahr.
    Steht so im Bundesurlaubsgesetz.
    Wenn Du magst, suche ich Dir den entspr. § raus.
    Ansonsten, Ohren steif halten.
    Das hab ich gar nicht gewusst!

  5. #25
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    http://www.rechtsrat.ws/gesetze/burlg/k05.htm

    Hier der Link und die Erklärung ist auch sehr verständlich.

    Beispiel:
    Walter Wartig wird am 15.10.00 bei seinem Arbeitgeber eingestellt;
    am 30.04.02 scheidet er dort wieder aus.
    Im Jahr 2000 hat W keinen vollen Urlaubsanspruch. :-(
    Er war in diesem Kalenderjahr keine 6,
    sondern nur 2 volle Monate (November - Dezember) beschäftigt.
    Er hat also Anspruch auf 2/12 des Jahresurlaubs.

    Im Jahr 2001 war W über 6 Monate beschäftigt.
    Hier hat er den vollen Urlaubsanspruch. :-)))
    Im Jahr 2002 war W 4 volle Monate (Januar - April) beschäftigt.
    Dies reicht nicht für den vollen Urlaubsanspruch (keine 6 Monate),
    aber er hat Anspruch auf 4/12 des Jahresurlaubs. :-)
    Hat er für 2002 schon mehr als 4/12 seines Jahresurlaubs erhalten,
    so muss er das überzahlte Urlaubsentgelt nicht zurückbezahlen
    (§ 5 Abs.3 BUrlG).

    Tritt W am 15.09.02 bei einem neuen Arbeitgeber ein,
    dann hat er dort für das Kalenderjahr 2002 Anspruch auf
    3/12 des Jahresurlaubs (3 volle Monate: Oktober - Dezember).

    Tritt W bereits am 01.06.02 bei einem neuen Arbeitgeber ein,
    dann hat er dort grundsätzlich Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. :-)))
    Allerdings wird der Urlaub, den er in 2002 bereits von seinem früheren
    Arbeitgeber erhalten hat, auf diesen Urlaub angerechnet (§ 6 BUrlG). :-p

    Abwandlung:
    Wäre W beim ersten Arbeitgeber erst am 10.07.02 ausgeschieden,
    dann hätte er dort für das Kalenderjahr 2002 den vollen Urlaubsanspruch.

    Tritt W dann am 15.09.02 beim neuen Arbeitgeber ein,
    bekommt er dort im Jahr 2002 gar keinen Urlaub,
    da er seinen gesamten Jahresurlaub schon beim ersten
    Arbeitgeber verbraucht hat.
    Solche Doppelansprüche schließt § 6 BUrlG aus.
    Die Welt ist viel zu gefährlich, um darin zu leben – nicht wegen der Menschen, die Böses tun, sondern wegen der Menschen, die daneben stehen und sie gewähren lassen. Albert Einstein

  6. #26
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    Aber das nützt Cordu nicht wirklich viel, sie könnte ihren Jahresurlaub jetzt noch komplett nehmen, dafür hätte sie den Rest des Jahres trotz Vollzeitarbeit gar keinen Urlaub mehr.
    LG Gabi

  7. #27
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    Sie hätte aber die Möglichkeit, jetzt in Urlaub zu gehen, sich zu erholen und ..........sollten die Chefs auf Ersatz der Fehlstunden bestehen, diese zu verrechnen.
    Soweit ich es mitbekommen habe, ist Cordu Hauptverdienerin und bis zum ersten Gehalt in der neuen Firma ist es noch eion Weilchen hin.
    Alles eine Sache der Abwägung und es ist immer gut zu wissen, welches Ass man im Ärmel hat .
    Die Welt ist viel zu gefährlich, um darin zu leben – nicht wegen der Menschen, die Böses tun, sondern wegen der Menschen, die daneben stehen und sie gewähren lassen. Albert Einstein

  8. #28
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    Zitat Zitat von partyqueen Beitrag anzeigen
    Aber das nützt Cordu nicht wirklich viel, sie könnte ihren Jahresurlaub jetzt noch komplett nehmen, dafür hätte sie den Rest des Jahres trotz Vollzeitarbeit gar keinen Urlaub mehr.
    Hätte sie vermutlich sowieso nicht, wegen Probezeit.
    Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen.

  9. #29
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    Ich würde zum Anwalt gehen und mich für die restliche Zeit krank schreiben lassen.
    Sonst bin ich ja immer für einen sauberen Abgang aber so geht es ja nun nicht ......
    Manche Menschen sind furchtbar einfach, andere sind einfach furchtbar

  10. #30
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    Zitat Zitat von Klaraverstand Beitrag anzeigen
    Sie hätte aber die Möglichkeit, jetzt in Urlaub zu gehen, sich zu erholen und ..........sollten die Chefs auf Ersatz der Fehlstunden bestehen, diese zu verrechnen.
    Soweit ich es mitbekommen habe, ist Cordu Hauptverdienerin und bis zum ersten Gehalt in der neuen Firma ist es noch eion Weilchen hin.
    Alles eine Sache der Abwägung und es ist immer gut zu wissen, welches Ass man im Ärmel hat .
    Ein tolles Ass.

    Cordu hat im anderen Thread geschrieben, dass sie gerne mit ihrer Familie verreisen möchte. Die Söhne haben derzeit keine Ferien.

    So wie ich es verstanden habe, interessiert sie das Urlaubsthema (wenn überhaupt) nur am Rande, wichtiger ist ihr die Frage der Fehlstunden.

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