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Thema: @die Juristen: Welchen Gerichtsstand angeben?

  1. #1
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    Standard @die Juristen: Welchen Gerichtsstand angeben?

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    Da mein zuständiges Prüfungsamt (Uni) leider nicht über ein entsprechendes Muster verfügt, fertige ich gerade in Eigenregie eine Vertraulichkeitsvereinbarung (non-disclosue agreement) für meine Masterarbeit an.

    Sie endet mit dem Satz "Diese Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht. Gerichtstand ist xxx".

    Nun meine Frage: Was gebe ich da als Gerichtsstand an? Ist das Amtsgericht oder das Landgericht dafür zuständig?
    (Vielleicht ist noch wichtig zu wissen, dass mein Wohnsitz in einem anderen Bundesland als meine Uni ist... ich nehme an dann gilt das Gericht meines Wohnsitzes oder???)

    Danke euch
    Geändert von Lil'DiVA (01.07.13 um 14:00:00 Uhr)
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  2. #2
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    Im Rahmen dieser Vereinbarung kannst Du den Gerichtsstand frei wählen. Mit anderen Worten: nimm einfach den Ort, der Dir am bequemsten wäre, falls es jemals zu Rechtsstreitigkeiten kommen sollte. Also wahrscheinlich Deinen Wohnort. Eine einfache Ortsangabe reicht, zuständig wäre dann automatisch die jeweilige erste Instanz

  3. #3
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    Danke dir Dumme Frage: was wäre die erste Instanz in einer Datenschutzklage? Das Amtsgericht oder Landgericht?
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  4. #4
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    Bei einem Verstoß gegen die Vereinbarung käme es für die Zuständigkeit auf den Streitwert an. Bis 5000 € Amtsgericht, darüber das Landgericht.

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