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Thema: Kennst sich jemand mit Mietrecht aus?

  1. #1
    Exuser65 ist offline Westfälisches Blindhuhn
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    Standard Kennst sich jemand mit Mietrecht aus?

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    Hallo,

    immer, wenn ich denke, so langsam wird das Leben wieder ruhiger, kommt der nächste Brummer! Langsam reicht es mir....

    Zum Thema: Wir wohnen seit 3,5 Jahren in einer Wohnung mit Garten zur Miete. Das Haus hat insg. 6 Parteien. Alles Eigentumswohnungen, die vom Eigentümer auch bewohnt werden. Die Eigentümerin unserer Wohnung hat ein eigenes Häuschen ca. 30 km weit weg. Sie scheint sich für die Wohnung nicht zu interessieren. Zu Eigentümerversammlungen geht sie nie. Wenn es Probleme gibt, ist sie sehr schwer zu erreichen. Es gibt z. B. mit den Fenstern Schwierigkeiten. Sie wollte sich das mal ansehen - ist jetzt 1,5 Jahre her, sie war immer noch nicht da. Der Fußboden (Laminat, Fliesen) sieht wirklich übel aus. Liegt von Beginn an drin, also knapp 20 Jahre. Außerdem hat das Waschbecken einen großen Sprung und wie wir erfahren haben, ist das nicht ganz ungefährlich. Wir haben vor einigen Monaten per E-Mail gefragt, wie es da aussieht mit einem Austausch der Böden und des WB. Nach gut 2 Monaten kam dann die Antwort: Das sind Schönheitsreparaturen und müssten wir durchführen. Außerdem hat sie sich überlegt, die Wohnung zu verkaufen. Wenn wir wollten, könnten wir sie ja kaufen.

    Da wir nicht das Geld haben um die Wohnung zu kaufen und uns nun ziemlich über den Tisch gezogen vorkommen, waren wir gestern beim Mieterverein, um uns beraten zu lassen. Ergebnis: Wenn die Wohnung verkauft wird, kann der neue Eigentümer uns ohne Probleme mit 3-Monats-Frist rauswerfen und wenn wir an den Fußböden und WB was getan haben möchten, sollten wir das besser selber machen, sonst müssten wir das vor Gericht erstreiten und die Chance, das Verfahren zu gewinnen wäre gering. Wir sollten schauen, dass wir mit der Vermieterin einen Deal machen: Wir kümmern uns um alle anfallenden "Schönheitsreparaturen" und dafür können wir die nächsten 10 Jahre hier wohnen bleiben (vertraglich festgelegt). Mal abgesehen davon, dass ich nicht glaube, dass sie sich darauf einlässt: Ist es wirklich so, dass man uns mit der 3-Monats-Frist einfach auf die Straße setzen kann?? Es gibt hier kaum bezahlbare Wohnungen mit 3 oder gar mehr Zimmern! Ich kenne Familien, die seit 2 Jahren danach suchen und noch nicht gefunden haben! Was sollen wir denn machen? Davon abgesehen hätten wir im Moment nicht mal das Geld für den Umzug, geschweige denn Kaution oder gar Makler!

    Hat da jemand Ahnung von der Materie?

    Vielen Dank und lg

    Struppi

  2. #2
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    Zitat Zitat von Struppi Beitrag anzeigen
    Hat da jemand Ahnung von der Materie?
    Ja, Janne hat Ahnung, sie wird dir bestimmt helfen können. Allerdings wird sie dir wahrscheinlich nicht viel anderes sagen als der Mieterschutzbund denn das ist ja deren täglich Brot.
    Wie das mit dem Waschbecken aussieht weiss ich nicht, aber ich kenne das auch nur so, dass Böden etc ausschliesslich durch die Mieter gemacht werden. Es sei denn, es ist vertraglich anders geregelt. Und selbstverständlich kann sie die Wohnung einfach verkaufen. Ist ja auch ihr gutes Recht. Und dann könnte sie euch tatsächlich fristgerecht kündigen. Inwiefern fühlt ihr euch über den Tisch gezogen?

  3. #3
    Exuser65 ist offline Westfälisches Blindhuhn
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    Nunja. Die Böden sind ja Bestandteil der Wohnung, die wir gemietet haben. Wenn wir jetzt für viel Geld die Böden austauschen (ebenso, wie wir den Garten von einem kahlen Rugbyfeld in einen grünen, blühenden Garten verwandelt haben) und sie dann die Wohnung verkauft, haben wir für eine tolle Steigerung des Wertes gesorgt und dürfen dann 3 Monate später ausziehen. Mitnehmen kann man den Fußboden ja nun nicht. Finde ich nicht wirklich fair. Zumal sie damals, als sie uns die Wohnung vermietete, sagte, wie wäre froh, wenn endlich Mieter mal länger in der Wohnung bleiben würden. Alle anderen vor uns sind nur wenige Monate geblieben (keine Ahnung, wieso). Wir sind also davon ausgegangen, hier langfristig bleiben zu können. Diese Aussage, die Wohnung verkaufen zu wollen, kam im Zusammenhang mit der erneuten Anfrage wegen der Mängel in der Wohnung. Also für mich eindeutig die Aussage: Wenn ihr nicht aufhört, seit ihr bald draußen!

    Achso: Der junge Mann beim Mieterverein mag Ahnung haben. Ich hatte jedoch den Eindruck, dass er schnell Feierabend machen möchte. Die Beratung hat 5 Minuten gedauert, er hat sich nichtmal den Mietvertrag angeschaut oder den Schriftwechsel. Daher meine Zweifel.

  4. #4
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    Ha, da häng ich mich mal dran an die Frage, wenn ich darf, denn seit gestern abend muss ich mich mit der Frage auch notgedrungen beschäftigen...

    Bei mir geht es um eine ältere Dame (80), die seit 5 Jahren in der Mietwohnung wohnt und nun wollen die Vermieter evtl. verkaufen.
    Der pure Horror, da der Mann kürzlich erst verstorben ist, und sie sehr an der Wohnung hängt, da sie auch altengerecht ist, wird so ein Objekt in der Nähe sehr schwer zu finden sein.
    SPielt denn das Alter eines Mieters und das es eine Altenwohnung ist, evtl. auch eine Rolle...?

  5. #5
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    @Struppi: Wenn der neue Käufer trifftig begründet Eigenbedarf geltend macht, könnte es sein, dass Ihr raus müsst. Kommt aber immer ein bisschen auf den Einzelfall an. Der Eigebedarf muss begründet werden und nach meiner Kenntnis müsste auch eine Interessenabwägung Vermieter/Mieter stattfinden. Der Umstand, dass Ihr Euch einen Umzug nicht leisten könntet, würde aber nicht ausreichen.
    Geändert von Kleine Zuckerfee (05.07.13 um 07:18:42 Uhr)

  6. #6
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    Zitat Zitat von Struppi Beitrag anzeigen
    Da wir nicht das Geld haben um die Wohnung zu kaufen und uns nun ziemlich über den Tisch gezogen vorkommen, waren wir gestern beim Mieterverein, um uns beraten zu lassen. Ergebnis: Wenn die Wohnung verkauft wird, kann der neue Eigentümer uns ohne Probleme mit 3-Monats-Frist rauswerfen und wenn wir an den Fußböden und WB was getan haben möchten, sollten wir das besser selber machen, sonst müssten wir das vor Gericht erstreiten und die Chance, das Verfahren zu gewinnen wäre gering. Wir sollten schauen, dass wir mit der Vermieterin einen Deal machen: Wir kümmern uns um alle anfallenden "Schönheitsreparaturen" und dafür können wir die nächsten 10 Jahre hier wohnen bleiben (vertraglich festgelegt). Mal abgesehen davon, dass ich nicht glaube, dass sie sich darauf einlässt: Ist es wirklich so, dass man uns mit der 3-Monats-Frist einfach auf die Straße setzen kann?? Es gibt hier kaum bezahlbare Wohnungen mit 3 oder gar mehr Zimmern! Ich kenne Familien, die seit 2 Jahren danach suchen und noch nicht gefunden haben! Was sollen wir denn machen? Davon abgesehen hätten wir im Moment nicht mal das Geld für den Umzug, geschweige denn Kaution oder gar Makler

    Also so viel ich weiß ist das Waschbecken Sache des V(o)ermieters wenn es nicht in eurer Mietzeit kaputtgegangen ist. Sonst zahlt es Eurere Haftpflicht. 3 Monate nach Eigentümerwechsel Kündigung halte ich für unwahrscheinlich (so eine Eigenbedarfs Klage braucht seine Zeit) - hilft euch ja letztendlich auch nicht. Die Böden müssen nach 8 Jahren Mietdauer vom Vermieter wohl ausgetauscht werden. (hat mich auch mal eine "kundige" Ex - Mieterin aufgeklärt). Das ein Mieter Verein derart lethargisch reagiert, wundert mich.

    Keine reiche Erbtante? Ich würde vielleicht versuchen "den Hut rumgehen zu lassen" (Herr Zwegat würde die Hände über dem Kopf zusammenschlagen)
    o.k. klar muss mit sehr spitzem Bleistift gerechnet werden (mindestens 1/3 Eigenkapital) und Frage ist was will der Eigentümer haben.......nur könnte Euch niemand mehr "über den Tisch ziehen". Bei den Zinsen,und wer weiß was mit dem Eur wird. (langfristige Darlehnsverträge mit Sondertilgung vereinbaren) .....

    und sagt später bloß nicht (wenn es evtl. schief gehen sollte) "das hat uns der Pendler" empfohlen

  7. #7
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    also ich weiss: wenn jemand eine Wohnung kauft in der Mieter wohnen, kann man Sie als Käufer erst nach 3 Jahren selber beziehen. Es kann euch natürlich passieren, dass der neue Vermieter das Sanieren anfängt und euch so durch hohe Mietumlagen rausekelt. Also wo ein Wille ist immer ein Weg. Erstmal würde ich in der Wohnung nichts in Eigenleistung machen solange nicht klar ist, ob ein Vermieterwechsel stattfindet oder nicht. Bitte bedenk auch, die Wohnung gehört euch nicht sondern dem Vermieter. Wenn der keine neuen Böden will, dann habt ihr -auf deutsch- Pech gehabt.
    Mit dem Waschbecken bin ich mir nicht sicher, ich denke das könnte die Haftpflicht oder Hausrat übernehmen. Müsstet ihr mal bei eurer Versicherung anfragen ;-)

  8. #8
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    Wie es nach Eigentümerwechsel aussieht, weiß ich nicht. Beim bestehenden Mietverhältnis ist es tatsächlich so, dass bei begründetem EB bis 5 Jahre Mietdauer 3 Monate Kündigungsfrist gelten und ab 5 Jahren 6 Monate. Wir haben das gerade hinter uns mit 6 Monaten - dabei sind innerhalb der Frist noch die gesetzlichen drei Monate Kündigungsfrist einzuhalten, man kann also nicht einfach gehen, wann man will bzw. hat evtl. doppelt/dreifach Miete plus Makler plus Kaution plus Umzugs- und Renovierungskosten.
    Choose your battles wisely

  9. #9
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    War der Sprung im Waschbecken schon drin als ihr eingezogen seid? Oder habt ihr den selbst verursacht? Ich hab ja auch ne kleine Macke in meiner Badewanne verursacht - das muss ich dann auch beim Auszug entsprechend machen bzw. machen lassen. Die Haftpflicht übernimmt solche Dinge soweit ich weiß.

    Ich glaube auch nicht, das man ein Recht darauf hat, neue Böden einsetzen zu lassen. War der Boden denn schon bei Eurem Einzug so schlecht? Wenn ihr den Boden von Anfang an so akzeptiert hat, glaub ich nicht das ihr ein Recht auf Austausch habt...

    Wenn der Boden besser aussah - und ihr habt sie so sehr abgenutzt - auch da denke ich nicht, das ihr vom Vermieter verlangen könnt, das der ihn auf seine Kosten austauscht...

    Was ist denn mit den Fenstern? Sind die undicht oder so? Da würde ich auf jeden Fall weiter nachhaken, das würde ich nicht so im Raum stehen lassen.

    Das sie Euch mit Verkauf der Wohnung "droht" könnte natürlich schon ne Taktik sein, dass ihr die Füße still haltet wegen den Mängeln... Sehr nett
    Das mir mein Hund das liebste sei, sagst Du, o Mensch, sei Sünde.
    Mein Hund bleibt mir im Sturm noch treu, der Mensch nicht mal im Winde.

  10. #10
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    Also, rauskündigen kann Euch ein neuer Eigentümer "problemlos" ja fast nur bei Eigenbedarf - kann natürlich vorkommen.
    http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html
    Wenn Ihr unter 5 Jahren da wohnt, ist die Frist wohl in der Tat 3 Monate.

    Davon abgesehen, würde ich mich nochmal ausführlicher beraten lassen. Dass der Typ Euren Mietvertrag nicht angeschaut hat, geht gar nicht, finde ich.
    Verschlissene (da recht alte) Fußböden sind m.E. schon Sache des Vermieters. Ansonsten stelle ich mir dieselben Fragen wie Irrlicht (Zustand der Böden bei Einzug etc).
    Ach so, Fenster fallen in die Zuständigkeit des Vermieters. Ihr seid ggf. lediglich für neuen Innenanstrich der Rahmen zuständig.
    Geändert von Chiquitita (05.07.13 um 10:41:06 Uhr)

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