Ich hab das so verstanden, daß es eine "Kann"-Bestimmung ist. Ich gehe davon aus, daß die wenigsten Vermieter das durchdrücken werden.
Wir sind Mitglieder in einer Genossenschaft, wir sind also quasi "Mitbesitzer". Da ginge das nur mit einer Mitgliederbefragung. Glaub ich eher nicht.
Für meinen Mann fänd ich das vielleicht gar nciht schlecht, wenn es verboten wäre. Dann würde er vielleicht mal ernsthaft ans Aufhören denken.