Vivian,
mit einem Mietvertrag wird dem Mieter das alleinige Besitzrecht über die Wohnung erteilt. Damit ist der Mieter zwar nicht Eigentümer, aber doch Besitzer, deshalb finde ich die Bezeichnung der eigenen 4 Wände nicht sooo falsch.
Dies ist ja auch umgekehrt der Grund, weshalb Vermieter nicht einfach in die Wohnung dürfen, nicht quer über den vermieteten Garten laufen, keinen Schlüssel der Wohnung behalten dürfen usw. Sie geben durch den Meitvertrag ihr Eigentum in den Besitz anderer und bekommen dafür Geld.
Liebe Grüße, Michaela
In der Ruhe liegt die Kraft.