Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Ebay Frage bzgl. Rückgabe

  1. #1
    Registriert seit
    31.01.07
    Ort
    Region Hamburg
    Beiträge
    19,806

    Standard Ebay Frage bzgl. Rückgabe

    Anzeige
    Hallo zusammen
    Erst zweimal habe ich etwas bei Ebay gekauft und beide Male liefen reibungslos. Jetzt, beim dritten Kauf brauche ich mal Hilfe, bitte.

    Jemand, offenbar ein Gewerbetreibender, hatte eine gebrauchte Tasche eingestellt. Sowohl zum ersteigern als auch zum sofort kaufen. Widerruf- und Rückgabebedingungen sind im Angebot mit aufgeführt. Beschrieben wurde die Tasche als "gebraucht mit geringen Tragespuren".
    Ich habe sie per Sofortkauf erworben und per Überweisung (nicht Paypal) bezahlt. 2 oder 3 Tage später wurde sie geliefert. Für meine Vorstellung hat sie aber mehr als nur geringe Gebrauchsspuren. Es sind Metallteile vorhanden, die zerkratzt sind, die Stoffhenkel haben erheblichen Farbverlust, der Stoff selber hat an mehereren Stellen Abriebspuren und sie riecht unangenehm aus dem Innenraum.

    Gestern Abend habe ich dem Verkäufer eine E-Mail geschrieben (nicht über Ebay), dass ich von meinem Rückgaberecht Gebrauch machen möchte, weil ich finde die Tasche hat mehr Gebrauchsspuren als angegeben und habe das wie oben ausgeführt. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich die Tasche versichert zurücksenden werde und auf eine Bestätigung hoffe, dass er mir das Geld erstatten wird.
    Meine Mail hat er gestern Abend noch gelesen, aber nicht geantwortet.

    Heute Vormittag erhielt ich eine Nachricht von Ebay, dass der Verkäufer einen Fall aufgemacht hat wegen Nichtbezahlung

    Ist das normal? Ist das Zufall, weil mein Geld womöglich wirklich nicht angekommen ist? Schockschwerenot wo ist es dann? Von meinem Konto ist es runter am 31.07., den Beleg habe ich hier vor mir liegen. Oder will der mich jetzt ärgern wegen der Rückgabe?

    Weiß jemand von Euch Ebay-Kennern etwas dazu zu sagen bzw. hat einen Rat für mich?

  2. #2
    Registriert seit
    06.08.03
    Ort
    Hamburg
    Beiträge
    55,347
    Die Händler sind ja verpflichtet, Rückgabe anzubieten. Begeistert sind sie allerdings nicht, wenn man es in Anspruch nimmt.
    Warum um alles in der Welt hast du nicht Paypal benutzt, wenn es schon angeboten wurde?

    Ich drücke dir die Daumen, daß du dein Geld zurückbekommst.

  3. #3
    Avatar von Mascara
    Mascara ist offline more sizzle – less steak!
    Registriert seit
    08.07.08
    Beiträge
    2,084
    Ebay Kommunikation lasse ich grundsätzlich über eBay laufen. Dann können die im Fall der Fälle auch nachschauen, wie sich ein Fall entwickelte.

    Ich denke mal, der Händler hat dir die Tasche erst zugesendet, nach dem er den Betrag erhalten hat.

    Er hat einfach einen falschen Fall aufgemacht. Richtig wäre gewesen, „tritt vom Kauf zurück/Rückgabe” oder ähnliches.

    Mach dir keine Sorgen, das wird schon gut ausgehen!

    Vielleicht machst du von deiner Seite einen (richtigen) Fall auf. Oder sprichst den Händler vorher mal darauf an, was da gerade schief läuft.

  4. #4
    Registriert seit
    06.10.10
    Ort
    NRW
    Beiträge
    7,428
    Na wenn du überwiesen hast und das belegen kannst dann bist du ja auf der sicheren Seite.
    Wie das mit der Rückgabe in so einem Fall ist weiss ich nicht genau aber wenn er das angeboten hat, muss er dem wohl auch nachkommen.

  5. #5
    Registriert seit
    13.05.13
    Beiträge
    1,121
    Magst Du mal ein Foto einstellen, zwecks objektiver Meinungen, ob die Tasche tatsächlich normal oder stark gebraucht ist? Da gehen die Meinungen leider oft auseinander. Vielleicht nutzt eine solche Tasche tatsächlich schnell ab, schneller als Leder zum Beispiel?

    Was hat die Tasche denn gekostet sprich lohnt der Aufwand, insbesondere versicherter Rückversand? Manchmal schrecken diese zusätzlichen Kosten den Verkäufer ab, die muss er Dir schließlich auch zurück erstatten.

    Edit:
    Was meinst Du mit "offenbar Händler"? Ja oder nein?
    Geändert von Exuser42 (09.08.13 um 10:05:30 Uhr)

  6. #6
    Registriert seit
    18.07.05
    Ort
    Hamburg
    Beiträge
    16,437
    Man sollte die Kommunikation schon über Ebay abwickeln, weil die dann im Falle eines Falles die Korrespondenz auch einsehen können.

    Schau doch ob die über Ebay noch zurück geben kannst. Wie Mascara schon sagte.
    “These are used emotions. Time to trade them in. Memories were meant to fade, Lenny.”
    — Mace, Strange Days


    rosa-hellblau-falle.de

  7. #7
    Registriert seit
    19.06.05
    Beiträge
    11,935
    Anzeige
    Zitat Zitat von hibernating Beitrag anzeigen
    Man sollte die Kommunikation schon über Ebay abwickeln, weil die dann im Falle eines Falles die Korrespondenz auch einsehen können.
    ich dachte das geht gar nicht mehr anders? Wo hast du denn die Mailadresse her?

    Zitat Zitat von bellamo Beitrag anzeigen
    Na wenn du überwiesen hast und das belegen kannst dann bist du ja auf der sicheren Seite.
    nicht ganz. Ich las einen Fall, da wurde ein Handwerker bezahlt und das Geld ist nicht angekommen. Die Banken haben es irgendwohin verbummelt und finden es momentan nicht mehr. Die Verpflichtung den Handwerker zu bezahlen hat der Auftraggeber immer noch. Allerdings glaube ich in diesem Fall, dass der VK den Artikel sicher nicht ohne Zahlungseingang verschickt hat.

    Antworte einfach in dem offenen Fall: Artikel wurde per Überweisung bezahlt und warte den nächsten Schritt ab.

Ähnliche Themen

  1. Frage bzgl. Beerdigung
    Von femina im Forum That's Life
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 06.09.11, 21:33:43
  2. mac online kaufen - Frage zur Rückgabe
    Von Nadinchen im Forum Beauty
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 02.05.10, 20:11:06
  3. Frage zur Rückgabe bei Douglas
    Von de cordoba im Forum Beauty
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 20.02.10, 22:31:57
  4. Frage bzgl. Steuerklasse
    Von Exuser14 im Forum That's Life
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 23.07.09, 09:30:46
  5. Frage bzgl. Wi/Ma
    Von femina im Forum Beauty
    Antworten: 22
    Letzter Beitrag: 26.10.06, 22:42:50

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •