Mag sein, dass es unter der Rubrik "Probefahrt" steht, sie beziehen sich da aber allgemein auf den "Käufer".
Weiter unten wird auch nochmal draufhin gewiesen, dass man die Veräußerungsanzeige sofort dorthin senden soll. Wenns an der Haftung eh nichts ändern würde, könnte man sich das dann ja auch sparen.
Ich hatte zwei Tage, nachdem ich das Fax dorthin gesendet hatte, die Abmeldung der Versicherung/Endabrechnung im Briefkasten. Zu dem Zeitpunkt war der Käufer noch gar nicht bei der Zulassungstelle zum Ab-/Ummelden.