Oh, das hatte ich auch vor ein paar Monaten.
Abgemeldet hat der Käufer, der das Auto samt Nummernschildern mitgenommen hat. Er braucht dafür natürlich den Fahrzeugschein und den Fahrzuegbrief.
Der Vertrag tritt m.E. bei Übergabe in Kraft, insofern sollte der Käufer eigentlich schon einen Versicherungsschein haben.
Aber er weiß ja noch nicht, ob er das Auto nimmt, ja? Hm, da bin ich auch überfragt.