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Thema: Eilt: Autoverkauf - Versicherung - Frage

  1. #1
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    Standard Eilt: Autoverkauf - Versicherung - Frage

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    Huhu,

    normalerweise würde ich ja selber googeln, da mein Sohn aber heute morgen nur am weinen ist (3 Monatskoliken) und meine Aufmerksamkeit braucht ist es etwas schwierig. Bei meiner Versicherung erreiche ich niemanden und die Zulassungsstelle hat auch schon geschlossen (

    Also ich möchte mein Auto verkaufen, nun kommt morgen früh ein Interessent. Dieser potenzielle Käufer hat eine Anfahrt von 160 km und möchte das Auto, wenn er es denn kauft so mitnehmen. Er meinte, dass wenn ein Unfall passiert, meine Versicherung den Schaden bezahlt und sich das Geld von seiner Versicherung wieder holen würde. Wir schreiben ja einen Kaufvertrag und das wird immer so gemacht.

    Nun meine Frage stimmt das? Brauche ich nicht auch die Nummernschilder um mein Auto abzumelden?

    Ich hoffe jemand kennt sich damit aus.

    Schonmal tausend Dank im Voraus,
    liebe Grüße
    Stefanie

  2. #2
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    Oh, das hatte ich auch vor ein paar Monaten.

    Abgemeldet hat der Käufer, der das Auto samt Nummernschildern mitgenommen hat. Er braucht dafür natürlich den Fahrzeugschein und den Fahrzuegbrief.
    Der Vertrag tritt m.E. bei Übergabe in Kraft, insofern sollte der Käufer eigentlich schon einen Versicherungsschein haben.

    Aber er weiß ja noch nicht, ob er das Auto nimmt, ja? Hm, da bin ich auch überfragt.

  3. #3
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    Ich habe die Schilder drauf gelassen, das ist wohl ok, solange man die Uhrzeit auf dem Vertrag notiert. Also nicht nur den Tag, sondern auch "12 Uhr". Passiert auf der Rückfahrt dann ein Unfall, bist du raus. Einen Vordruck für einen privaten Kaufvertrag bekommst du beim ADAC online oder hier: http://ww2.autoscout24.de/as24_service_contract.pdf

    Mit der Abmeldebestätigung (oder Veräußerungsanzeige, findest du auch in dem PDF) meldest du dann dein Auto bei deinem Straßenverkehrsamt ab, dazu brauchte ich keine Schilder.

  4. #4
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    Super, vielen Dank schon einmal für die Antworten.

    Wenn das Auto dann geblitzt werden sollte, geht das Knöllchen dann auch automatisch an den neuen Besitzer?

  5. #5
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    Nein, wie könnte es? Der Halter wird nach dem Kennzeichen ermittelt. Da noch "dein" Kennzeichen dran ist, wirst du entsprechend ermittelt. Aber durch Vorlage des Kaufvertrages (mit Uhrzeit) bis du doch wiederum auf der sicheren Seite.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Stefanie1981 Beitrag anzeigen
    Huhu,

    normalerweise würde ich ja selber googeln, da mein Sohn aber heute morgen nur am weinen ist (3 Monatskoliken) und meine Aufmerksamkeit braucht ist es etwas schwierig. Bei meiner Versicherung erreiche ich niemanden und die Zulassungsstelle hat auch schon geschlossen (

    Also ich möchte mein Auto verkaufen, nun kommt morgen früh ein Interessent. Dieser potenzielle Käufer hat eine Anfahrt von 160 km und möchte das Auto, wenn er es denn kauft so mitnehmen. Er meinte, dass wenn ein Unfall passiert, meine Versicherung den Schaden bezahlt und sich das Geld von seiner Versicherung wieder holen würde. Wir schreiben ja einen Kaufvertrag und das wird immer so gemacht.

    Nun meine Frage stimmt das? Brauche ich nicht auch die Nummernschilder um mein Auto abzumelden?

    Ich hoffe jemand kennt sich damit aus.

    Schonmal tausend Dank im Voraus,
    liebe Grüße
    Stefanie
    Es ist das taktisch Unklügste, was Du machen kannst, Dein Auto unabgemeldet zu verkaufen. Soll er sich ein Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage für die Überführung kaufen (kostet 80-100 Euro) und alles ist gut. Du hast nur Ärger, wenn der Käufer nicht sofort das Fahrzeug ummeldet. Bis zur Ummeldung bist Du in der Pflicht die Versicherungsprämie zu zahlen und jeder Schaden läuft über Deine Versicherung. Jedes Knöllchen geht auf Dein Konto, wenn Du nicht nachweisen kannst, daß Du das Fahrzeug nicht gefahren/geparkt hast. Und wieso sollte Deine Versicherung sich das Geld von seiner Versicherung zurückholen, wenn er mit einem auf Dich zugelassenen Fahrzeug einen Unfall baut? Der Versicherungsschutz besteht immer noch ordnungsgemäß in Deinem Namen bei Deiner Versicherung. Solange das Fahrzeug noch nicht auf seinen Namen mit einer Versicherungsbestätigung seines Versicherers zugelassen ist, besteht lediglich Versicherungsschutz auf Deinen Namen und über Deine Versicherung. Es gibt dann überhaupt keinen Versicherer, bei dem Dein Versicherer regressieren könnte. Das kostet Dich Deinen Schadenfreiheitsrabatt. Das ist kompletter Bull***t, den er Dir da verkaufen will.

  7. #7
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    Das Thema ist bei mir gerade aktuell und MedievalBabe hat da Recht. Bei Mobile usw steht auch deutlich da, dass das Auto abgemeldet sein sollte, da man sonst Probleme bekommt.
    "Mit nett gewinnt man keinen Krieg" (Bernd Stromberg)

  8. #8
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    Ich würde es auch nicht machen, meine sogar, das mal bei meiner Versicherung gelesen zu haben,
    dass man das lassen sollte.

    Meine Versicherung ist auch nur auf mich abgeschlossen, nur ich darf den Wagen fahren,
    da könnte ich den gar niemandem mitgeben.

    Argumentiere doch einfach so, dass du das von Seiten deiner Versicherung nicht dürftest.

  9. #9
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    Ja gut, aber man kann nicht einfach so einen abgemeldeten Wagen auf der Straße stehen lassen. Schwierige Sache.

  10. #10
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    Es gibt so, wie Bödi schrieb, solche vorgedruckten Kaufverträge, da ist auch ein Formblatt für die Versicherung drin. Wenn diese unverzüglich informiert wird (per Fax), ist man selber aus der Haftung draussen, soweit ich das weiß, die Versicherung würde dann bei einem Schaden Regress nehmen.

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