Vorhin auf Punkt 12 gesehen.
Ein junges Mädel wollte sich schützen, weil sie im dunkeln auf ihrem Heimweg ängstlich und unsicher ist.

Ein Verteidigung***perte verfolgte die Beratung im Geschäft mit versteckter Kamera.
Sie wollte sich Tränengas zulegen und der Experte erwartete, dass im Geschäft die Notwehrtatbestände, wann der Einsatz von Gas gerechtfertig ist, zur Sprache kommen.

Die "Beratung" der Verkäuferin klang dann so:

Wenn dir jemand blöd kommt, dann sprühst du los!



Jetzt müsste man "jemandem blöd kommen" nur noch definieren!

Im nächsten Geschäft erkundigte sie sich nach einem Alarm den man tätigen kann, wenn man sich bedroht fühlt.
Der Nachteil ist ja,dass er dem Gegenüber eventuell einen Schrecken einjagd aber mehr auch nicht.

Das Mädel meinte dann zum Verkäufer:

Wirklich beschützen kann mich das Gerät aber auch nicht,oder?

Darauf der Verkäufer sinngemäß:

Nee,aufspringen und kämpfen wird es natürlich nicht!



Mich wundert wirklich sehr, dass zertifiziertes Personal in dem Bereich keine gesetzliche Pflicht ist.