das Datum ist egal, wichtig ist dass die Dauer der Betriebszugehörigkeit vermerkt ist und das sich sonst nichts geändert hat...
Habe seit 6 Jahren einen normalen Angestelltenvertrag bei meinem Arbeitgeber.
Mein Chef ist ein kleiner (eher riesengroßer) Kontrollfreak und hat vor 1-2 Jahren interne Guidelines für uns Mitarbeiter und das Unternehmen aufgestellt. Seitdem liebt er seine Guidelines und reitet bei jeder sich bietenden Gelegenheit darauf rum. Sie beinhalten z.B. wieviel Rabatt Angehörige und Freunde von uns Mitarbeitern bekommen, wann Urlaubsscheine einzureichen sind, wann spätestens ein Krankenschein vorliegen muss, etc etc. Eigentlich stehen da nur Selbstverständlichenkeiten drin, die wir eh schon verinnerlicht haben, aber er ist furchtbar stolz darauf.
Allen anderen Mitarbeitern hat er schon neue Arbeitsverträge untergejubelt und unterschreiben lassen, mit einem Passus, der noch mal explizit die Guidelines erwähnt. Aller Verträge tragen natürlich auch ein aktuelles Datum.
Nun rennt er schon seit Wochen hinter mir her damit ich den neuen Vertrag unterschreibe aber ich sperre mich dagegen. Einerseits weil ich es von ihm einfach fuchtbar übertrieben finde, denn die Guidelines kenne ich in- und auswendig und befolge sie hier quasi tagtäglich. Andererseits frage ich mich auch, inwieweit sich ein neues Vertragsdatum im schlimmsten Fall auswirken könnte, z.B. im Falle eine Kündigung seitens des Unternehmens, o.ä.
Weiß da jemand von Euch mehr?
das Datum ist egal, wichtig ist dass die Dauer der Betriebszugehörigkeit vermerkt ist und das sich sonst nichts geändert hat...
Was genau meinst Du mit neuem Vertragsdatum? Wichtig wäre hier m. E. der Passus "Das ARbeitsverhältnis beginnt (oder in Deinem Fall begann) am .....". Wäre hier ein neueres Datum eingesetzt als das ursprüngliche, wäre ich auf jeden Fall vorsichtig. Ich würde einen neuen Vertrag aber auch ganz genau prüfen, ob sich außer den Guidelines noch andere Änderungen darin verstecken. Falls es ihm nur um die Guidelines geht, könnte man das doch auch mit einer Ergänzung zum ursprünglichen Arbeitsvertrag regeln.
Das Vertragsdatum ist eigentlich egal. Ich würde auf einen Passus im Sinne von "Der Vertrag vom xx (Datum des alten Vetrages) wird hiermit aufgehoben, jedoch unter voller Anrechnung der Betriebszugehörigkeit seit dem xx (Eintrittsdatum)" bestehen. Aber aufpassen, dass er Dir nicht noch eine andere Kündigunsfrist unterjubelt oder so.
Viele Grüße von
Davantage
Stop Thinking- Start Living !!
So stehts da:
§ 1 Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
Der Arbeitnehmer ist seit dem 1. August 2007 bei o.g. Firma angestellt. Der Vertrag gilt
ab dem 1. Dezember 2012. Das Arbeitsverhältnis wurde unbefristet abgeschlossen.
Er könnte auch eine Änderungskündigung schreiben.
Auch damit käme er durch, wenn sich nichts gravierend für Dich verschlechtert.
Allerdings kann er die Gültigkeit nicht rückwirkend datieren.
Seit wann hast Du diesen Vertrag zur Durchsicht vorliegen? Seit letztem Jahr?
Die Welt ist viel zu gefährlich, um darin zu leben – nicht wegen der Menschen, die Böses tun, sondern wegen der Menschen, die daneben stehen und sie gewähren lassen. Albert Einstein
Seit etwa 8 Wochen habe ich den hier und bisher meine Unterschrift immer verzögert mit der Begründung, ich müsse mir das mal ansehen.
Durch Umsatzsteuersonderprüfung und Bilanzvorbereitung kam ich da bisher nicht zu und hab versucht auszusitzen.