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Thema: Thema Arbeitsrecht: Chef will nach 6 Jahren neuen Arbeitsvertrag aufsetzen

  1. #1
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    Standard Thema Arbeitsrecht: Chef will nach 6 Jahren neuen Arbeitsvertrag aufsetzen

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    Habe seit 6 Jahren einen normalen Angestelltenvertrag bei meinem Arbeitgeber.

    Mein Chef ist ein kleiner (eher riesengroßer) Kontrollfreak und hat vor 1-2 Jahren interne Guidelines für uns Mitarbeiter und das Unternehmen aufgestellt. Seitdem liebt er seine Guidelines und reitet bei jeder sich bietenden Gelegenheit darauf rum. Sie beinhalten z.B. wieviel Rabatt Angehörige und Freunde von uns Mitarbeitern bekommen, wann Urlaubsscheine einzureichen sind, wann spätestens ein Krankenschein vorliegen muss, etc etc. Eigentlich stehen da nur Selbstverständlichenkeiten drin, die wir eh schon verinnerlicht haben, aber er ist furchtbar stolz darauf.

    Allen anderen Mitarbeitern hat er schon neue Arbeitsverträge untergejubelt und unterschreiben lassen, mit einem Passus, der noch mal explizit die Guidelines erwähnt. Aller Verträge tragen natürlich auch ein aktuelles Datum.

    Nun rennt er schon seit Wochen hinter mir her damit ich den neuen Vertrag unterschreibe aber ich sperre mich dagegen. Einerseits weil ich es von ihm einfach fuchtbar übertrieben finde, denn die Guidelines kenne ich in- und auswendig und befolge sie hier quasi tagtäglich. Andererseits frage ich mich auch, inwieweit sich ein neues Vertragsdatum im schlimmsten Fall auswirken könnte, z.B. im Falle eine Kündigung seitens des Unternehmens, o.ä.

    Weiß da jemand von Euch mehr?

  2. #2
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    das Datum ist egal, wichtig ist dass die Dauer der Betriebszugehörigkeit vermerkt ist und das sich sonst nichts geändert hat...

  3. #3
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    Was genau meinst Du mit neuem Vertragsdatum? Wichtig wäre hier m. E. der Passus "Das ARbeitsverhältnis beginnt (oder in Deinem Fall begann) am .....". Wäre hier ein neueres Datum eingesetzt als das ursprüngliche, wäre ich auf jeden Fall vorsichtig. Ich würde einen neuen Vertrag aber auch ganz genau prüfen, ob sich außer den Guidelines noch andere Änderungen darin verstecken. Falls es ihm nur um die Guidelines geht, könnte man das doch auch mit einer Ergänzung zum ursprünglichen Arbeitsvertrag regeln.

  4. #4
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    Das Vertragsdatum ist eigentlich egal. Ich würde auf einen Passus im Sinne von "Der Vertrag vom xx (Datum des alten Vetrages) wird hiermit aufgehoben, jedoch unter voller Anrechnung der Betriebszugehörigkeit seit dem xx (Eintrittsdatum)" bestehen. Aber aufpassen, dass er Dir nicht noch eine andere Kündigunsfrist unterjubelt oder so.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Kleine Zuckerfee Beitrag anzeigen
    Was genau meinst Du mit neuem Vertragsdatum? Wichtig wäre hier m. E. der Passus "Das ARbeitsverhältnis beginnt (oder in Deinem Fall begann) am .....". Wäre hier ein neueres Datum eingesetzt als das ursprüngliche, wäre ich auf jeden Fall vorsichtig. Ich würde einen neuen Vertrag aber auch ganz genau prüfen, ob sich außer den Guidelines noch andere Änderungen darin verstecken. Falls es ihm nur um die Guidelines geht, könnte man das doch auch mit einer Ergänzung zum ursprünglichen Arbeitsvertrag regeln.
    Eine Ergänzung möchte er nicht. Ich bin auch skeptisch weil ich diesem Menschen eh nicht vertraue. Werde heute Abend mal beide Verträge nebeneinander legen und vergleichen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von gesa1974 Beitrag anzeigen
    Eine Ergänzung möchte er nicht. Ich bin auch skeptisch weil ich diesem Menschen eh nicht vertraue. Werde heute Abend mal beide Verträge nebeneinander legen und vergleichen.
    Sollte er nicht dein korrektes Eintrittsdatum in den Vertrag aufnehmen, bitte nicht unterschreiben. Das gleiche habe ich hier durch, aber mit dem richtigen Datum.
    Anders hätte ich niemals unterschrieben, ich sags mal mit den Worten meiner Kollegin: "Der spinnt wohl."
    Viele Grüße von

    Davantage

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  7. #7
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    Zitat Zitat von Davantage Beitrag anzeigen
    ich sags mal mit den Worten meiner Kollegin: "Der spinnt wohl."

  8. #8
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    So stehts da:

    § 1 Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
    Der Arbeitnehmer ist seit dem 1. August 2007 bei o.g. Firma angestellt. Der Vertrag gilt
    ab dem 1. Dezember 2012. Das Arbeitsverhältnis wurde unbefristet abgeschlossen.

  9. #9
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    Er könnte auch eine Änderungskündigung schreiben.
    Auch damit käme er durch, wenn sich nichts gravierend für Dich verschlechtert.
    Allerdings kann er die Gültigkeit nicht rückwirkend datieren.
    Seit wann hast Du diesen Vertrag zur Durchsicht vorliegen? Seit letztem Jahr?
    Die Welt ist viel zu gefährlich, um darin zu leben – nicht wegen der Menschen, die Böses tun, sondern wegen der Menschen, die daneben stehen und sie gewähren lassen. Albert Einstein

  10. #10
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    Seit etwa 8 Wochen habe ich den hier und bisher meine Unterschrift immer verzögert mit der Begründung, ich müsse mir das mal ansehen.

    Durch Umsatzsteuersonderprüfung und Bilanzvorbereitung kam ich da bisher nicht zu und hab versucht auszusitzen.

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