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Thema: Zeugin vor Gericht

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  1. #1
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    Also mit Tagesgeld meine ich diese Aufwandsentschädigung im Rahmen des Zeugengeldes (ist auch in Deinem Link). Die hab ich bekommen, sonst hab ich kein weiteres Zeugengeld beantragt.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Green Tea Beitrag anzeigen
    Also mit Tagesgeld meine ich diese Aufwandsentschädigung im Rahmen des Zeugengeldes (ist auch in Deinem Link). Die hab ich bekommen, sonst hab ich kein weiteres Zeugengeld beantragt.
    Ah, alles klar, manchmal liegt es einfach nur an den Begrifflichkeiten.

  3. #3
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    Na, dann lasse ich mich mal überraschen, Zeugengeld werde ich auf jeden Fall beantragen.
    Viele Grüße von

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