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Thema: Zeugin vor Gericht

  1. #1
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    Standard Zeugin vor Gericht

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    Hallo,

    ich bin als Zeugin geladen, mein Arbeitgeber streitet mit einer anderen Partei.

    Meine Frage, ist die Zeit im Gericht als Arbeitszeit zu werten, oder muss ich mir Urlaub nehmen und wird es dann nur durch das Zeugengeld ausgeglichen?
    Vielleicht hat ja von Euch jemand schon mal so einen Fall gehabt.
    Viele Grüße von

    Davantage

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  2. #2
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    Bei mir war es Arbeitszeit, die ganze Fahrt hin und zurück etc. auch. Zeugengeld gab es davon unabhängig auch.

  3. #3
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    man wird von der Arbeit freigestellt und bekommt Zeugengeld.
    alle dummen Elsen auf Ignore!


  4. #4
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    Zitat Zitat von Green Tea Beitrag anzeigen
    Bei mir war es Arbeitszeit, die ganze Fahrt hin und zurück etc. auch. Zeugengeld gab es davon unabhängig auch.
    Zeugengeld ist eigentlich Entschädigung für Dienstausfall, Fahrtkosten etc.. Normalerweise wird man gefragt, ob entsprechende Auslagen hatte.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Zeugengeld

  5. #5
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    Mein Arbeitgeber war ja verklagt und ich mußte für ihn hin, natürlich muß er da alle Kosten übernehmen, das waren ja mehrere Hundert Euro. Überstunden aufgrund der Reise dorthin, Übernachtung, Spesen etc.

    Zeugengeld (Tagesgeld heißt das glaub ich) konnte man dazu noch zusätzlich beantragen.
    Geändert von Exuser64 (17.09.13 um 17:39:04 Uhr)

  6. #6
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    Zitat Zitat von Gästin Beitrag anzeigen
    Zeugengeld ist eigentlich Entschädigung für Dienstausfall, Fahrtkosten etc.. Normalerweise wird man gefragt, ob entsprechende Auslagen hatte.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Zeugengeld
    Stimmt, du hast recht und ich war voreilig. Wusste noch, dass ich ein paar Euro bekommen hatte. Das war dann aber wohl für die Fahrt.
    alle dummen Elsen auf Ignore!


  7. #7
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    Wenn man als Angesteller tätig ist, muß man schauen, inwieweit der AG sich dann die ganzen anderen Entschädigungen über das Tagesgeld hinaus wiederholen möchte. Mein AG wollte das Zeugengeld nicht beantragen, ich selber durfte/konnte/wollte darüber hinaus nichts beantragen, weil mir mein AG die Kosten ja alle erstattet hat, sonst hätt ich ja doppelt kassiert.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Green Tea Beitrag anzeigen
    Wenn man als Angesteller tätig ist, muß man schauen, inwieweit der AG sich dann die ganzen anderen Entschädigungen über das Tagesgeld hinaus wiederholen möchte. Mein AG wollte das Zeugengeld nicht beantragen, ich selber durfte/konnte/wollte darüber hinaus nichts beantragen, weil mir mein AG die Kosten ja alle erstattet hat, sonst hätt ich ja doppelt kassiert.
    Das Tagesgeld ist nicht das gleiche wie Zeugenentschädigungsgeld. Das kriegst du erst, wenn du mehrere Stunden - die genaue Anzahl müsste ich nachgucken - von deiner Wohnung ortsabwesend bist, in aller Regel also, wenn du auswärts aussagen musst. Das ist eine Art Aufwandsentschädigung, während das Zeugenentschädigungsgeld einen realen Verlust ausgleicht. In deinem Fall war ja kein realer Verlust, aber der Aufwand, die Abwesenheit von zu Hause wurde ausgeglichen.

  9. #9
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    Also mit Tagesgeld meine ich diese Aufwandsentschädigung im Rahmen des Zeugengeldes (ist auch in Deinem Link). Die hab ich bekommen, sonst hab ich kein weiteres Zeugengeld beantragt.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Green Tea Beitrag anzeigen
    Also mit Tagesgeld meine ich diese Aufwandsentschädigung im Rahmen des Zeugengeldes (ist auch in Deinem Link). Die hab ich bekommen, sonst hab ich kein weiteres Zeugengeld beantragt.
    Ah, alles klar, manchmal liegt es einfach nur an den Begrifflichkeiten.

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