Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 14

Thema: Stimmt es das…

  1. #1
    Registriert seit
    23.11.00
    Beiträge
    23,674

    Standard Stimmt es das…

    Anzeige
    man in Deutschland nach der Geburt generell eine Haushalthilfe gestellt bekommt? Also auch bei normalen Geburten. Hat mir mal jemand gesagt, aber ich kann es kaum glauben.

    Caro
    “You must be shapeless, formless, like water. When you pour water in a cup, it becomes the cup. When you pour water in a bottle, it becomes the bottle. When you pour water in a teapot, it becomes the teapot. Water can drip and it can crash. Become like water my friend.” Bruce Lee

  2. #2
    Registriert seit
    03.07.01
    Beiträge
    6,275
    Nein, das wäre mir neu. Bei Mehrlingsgeburten unter bestimmten Bedingungen ja, aber bei normalen? Nein.

  3. #3
    Registriert seit
    22.09.05
    Beiträge
    26,123
    Das wär ja toll!!!

  4. #4
    Registriert seit
    31.05.12
    Ort
    Frankfurt
    Beiträge
    5,676
    haha, nein, dem ist nicht so.
    wie Lilibeth sagte, bei mehrlingsgeburten und auch, wenn man innerhalb einer gewissen zeit nach der geburt bettlägrig wird mit mehreren kindern, kann man unter umständen eine haushaltshilfe bezahlt bekommen.
    Liebe Grüße, Charlotte

    "Anspannung ist, wer du glaubst sein zu müssen. Entspannung ist, wer du bist." (chin. Sprichwort)

  5. #5
    Registriert seit
    29.06.06
    Ort
    im Norden von Niedersachsen
    Beiträge
    5,886
    Na, also meine Schwester hat vor einer Woche entbunden, aber nix da mit Haushaltshilfe. Sie kam Samstag nach Hause und seitdem kommt jeden zweiten oder dritten Tag eine Hebamme, aber die hilft natürlich nicht im Haushalt.
    Auf geht´s!

  6. #6
    Registriert seit
    22.11.09
    Ort
    ab vom Schuss
    Beiträge
    34,993
    Leider wohnen auch wir nicht im Wunderland
    Die letzte Strophe deines Liedes war verklungen, als er deinen Namen rief.
    In mir jedoch wird's nie verstummen. Es singt ganz leise........seelentief.

  7. #7
    Registriert seit
    14.06.00
    Ort
    LD, RLP
    Beiträge
    3,628
    Das fand ich bei Wikipedia, wobei sich seit 2012 wohl etwas geändert hat. Was weiß ich leider auch nicht:

    Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung[Bearbeiten]

    Folgende Teile dieses Abschnitts scheinen seit 31.10.2012 nicht mehr aktuell zu sein: §199 RVO wurde gestrichen und ist in §38 SGB V aufgegangen.
    Bitte hilf mit, die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufügen.
    Rechtsgrundlage für diese Leistung ist § 199 RVO (Reichsversicherungsordnung). Die Leistung wird gewährt, wenn die Weiterführung des Haushalts wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht möglich ist und niemand sonst im Haushalt diesen weiterführen kann. Im Gegensatz zur Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ist es in diesen Fällen nicht Voraussetzung, dass ein weiteres Kind im Haushalt lebt. Das Gesetz fordert nur, dass die versicherte Frau einen Haushalt hat und diesen auch selbst geführt hat. Außerdem muss die Schwangerschaft bzw. die Entbindung die Leistungsursache sein, bei anderen ursächlichen Erkrankungen erhalten auch Schwangere und Mütter Leistungen nach dem SGB V. Da die Schwangerschaft an sich nur in Ausnahmefällen ursächlich ist (z. B. bei ärztlich verordneter Bettruhe), ist der häufigere Leistungsfall die Entbindung.
    Haushaltshilfe kann sowohl bei stationärer Entbindung als auch bei einer Hausgeburt gewährt werden.
    Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung, sie wird solange geleistet, wie dies von Seiten desArztes oder der Hebamme für notwendig erachtet wird. Auch nach der Entbindung besteht grundsätzlich Anspruch, wenn die Frau durch die Folgen der Entbindung noch geschwächt und nicht zur Weiterführung des Haushalts in der Lage ist.
    Eine pauschale Obergrenze zur Dauer der Haushaltshilfe nach § 199 RVO bei Hausgeburt besteht nicht. Für eine Beurteilung der Leistungsansprüche sind die jeweiligen individuellen Verhältnisse maßgebend, die ggf. durch eine sozialmedizinische Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu überprüfen ist. Für die obere Grenzverweildauer gilt die DRG-Pauschale (O60D) als Anknüpfungspunkt für die individuelle Leistungsüberprüfung. Diese liegt aktuell bei 3.3 Tagen.
    Die Zuzahlungsregelung nach § 38 Abs. 5 SGB V gilt nicht, d.h. eine Zuzahlung bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung wird nicht verlangt (Gem. Rundschreiben, Abs. 5.3)."

    Quelle: www.wikipedia.de
    Heutzutage kennt man von allem den Preis, aber von nichts den Wert!
    (Oscar Wilde)


    "Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt" (M.Gandhi)

  8. #8
    mafalda ist offline Portenya with an attitude
    Registriert seit
    26.05.03
    Ort
    Capital Federal
    Beiträge
    6,206
    Korrekt. Viele Frauen sind von den Antragsformalitäten abgeschreckt, wer um mich herum die Energie aufgebracht hat, hat sie größtenteils auch bekommen.
    Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)

  9. #9
    Registriert seit
    24.09.07
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    18,207
    Die Regelungen der einzelnen Krankenkassen können auch über den gesetzlichen Rahmen hinaus gehen. S. z.B.: https://www.big-direkt.de/leistungen/finanzielle_grundversorgung/haushaltshilfe/faqs_haushaltshilfe.html

    Allerdings kommt die Haushaltshilfe nicht automatisch, sondern man muss sie beantragen. Bitte auch beachten, dass sich die Regelungen bei Entbindung von denen unterscheiden von denen in bestimmten Krankheitsfällen.
    Geändert von Mäusken (19.09.13 um 00:32:09 Uhr)
    Mache mir Gedanken über Hautpflege und Make Up. Mein Handy behauptet hartnäckig "kein Gesicht erkannt".

  10. #10
    Registriert seit
    23.11.00
    Beiträge
    23,674
    Anzeige
    Ah danke! Dann war diese Info (nicht dass ich sie bräuchte ) nicht ganz falsch. In "meinem" Fall handelt es sich um eine Frau die vor etwa 18 Jahren entbunden hat.

    Weiss gar nicht ob es dies hier auch gibt…
    “You must be shapeless, formless, like water. When you pour water in a cup, it becomes the cup. When you pour water in a bottle, it becomes the bottle. When you pour water in a teapot, it becomes the teapot. Water can drip and it can crash. Become like water my friend.” Bruce Lee

Ähnliche Themen

  1. Mac- Stimmt das?
    Von jerry im Forum Beauty
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 26.04.09, 21:06:01
  2. Stimmt das?????????
    Von Biene79 im Forum Beauty
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 27.09.03, 12:54:14
  3. Stimmt es, ....
    Von Naschkätzchen im Forum That's Life
    Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 09.01.03, 16:11:45
  4. stimmt das?
    Von girl.15 im Forum Beauty
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 29.09.02, 17:29:56
  5. stimmt das?
    Von girl.15 im Forum Beauty
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 13.09.02, 11:29:40

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •