Du hattest aber von der Umsatzsteuer-Vorauszahlung gesprochen.
Ich halte auch die Steuer-Vorauszahlung für hinnehmbar. Dir und mir werden doch auch von unseren Gehältern monatlich Steuern abgezogen.
Wenn die Vorauszahlung zu hoch ist, kann sie abgeändert werden und am Jahresende gibt es zuviel gezahlte Vorauszahlungen für den Unternehmer, der unterjährig keine Anpassung beantragt hat, zurück. Ich kann keine Mehrbelastung des Unternehmers gegenüber einem Arbeitnehmer feststellen, weil festgesetzt (und fällig) wird die Steuer erst nachdem feststeht, ob er über das Jahr überhaupt positive Einkünfte erzielt hat.