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Thema: AU "Ausfertigung zur Vorlage bei der Krankenkasse"

  1. #1
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    Standard AU "Ausfertigung zur Vorlage bei der Krankenkasse"

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    Also ich habe mal eine Frage dazu, ich bin noch nicht lange im Berufsleben, daher kam das eigentlich bisher nie infrage...

    Ich habe diese Ausfertigung bis dato noch nie bei meiner Krankenkasse abgegeben. Ich war auch eigentlich noch nie länger am Stück als eine Woche krankgeschrieben. Heute bin ich für zwei Tage krankgeschrieben worden. Muss ich das dann auch zur Kasse schicken? Ich dachte, das muss man nur, wenn es um längere Zeiten geht, in denen man Krankengeld beanspruchen kann...

    Danke für eure Hilfe
    Der Zentralrat der Fliesentischbesitzer ist empört.

  2. #2
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    Ich würde das auf jeden Fall machen, ich glaube das ist sogar Pflicht.

  3. #3
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    Man sollte es schon machen, ob es Pflicht ist, weiß ich nicht. Aber für ihre Statistiken brauchen
    sie es sicherlich und ich denke mal, es wird einen Grund haben, warum das gemacht wird (bin zu faul, um
    nun Google zu bemühen )

    Aber was mir schon ab und an passiert ist, ist dass ich es vergessen habe, es zeitnah an die KK zu senden.
    Ich denke immer, hauptsache erst an den AG. Ich hab es dann aber immer nachgesendet, einmal deswegen auch
    bei der KK angerufen und die sagten mir, wäre nicht schlimm wenn ich kein Krankengeld bekäme, ich sollte
    es aber bitte unbedingt nachträglich an sie geben.

  4. #4
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    Mach es lieber:

    der Arbeitgeber ist in dieser Frage keine maßgebende Stelle. Es kann in drei Bereichen Konsequenzen geben (auch wenn es Versicherte gibt, die jahrzehntelang keine Folgen gespürt haben):

    1) Auf der Bescheinigung ist ein Vermerk "bei verspäteter Vorlage droht Krankengeldverlust". Die Frist beträgt 1 Woche (§ 49 SGB V). In den meisten Fällen zahlt der Arbeitgeber für 6 Wochen das Entgelt weiter, so dass eine verspätete Meldung keine Auswirkungen hat. Wenn die Erkrankung aber in der Vergangenheit bereits aufgetreten ist, kann der Arbeitgeber Zeiten mit der gleichen Ursache addieren und ggf. keine Entgeltfortzahlung leisten. In den ersten 4 Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses braucht der Arbeitgeber laut Gesetz überhaupt keine Entgeltfortzahlung leisten. Die Krankenkasse würde in diesen Fällen erst ab Tag der Meldung zahlen.

    2) Wenn der Arbeitgeber prüfen möchte, ob Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen die gleiche Ursache haben, fragt er bei der Krankenkasse an. Wenn dort keine Bescheinigungen mit Diagnose vorliegen, kann der Arbeitgeber ggf. bis zur Klärung die Entgeltfortzahlung verweigern.

    3) Wenn man selber später eine Zusatzversicherung, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung abschließen möchte, hat man alle bisherigen Erkrankungen anzugeben. Da kann es vorteilhaft sein, wenn die Daten bei der Krankenkasse gespeichert sind. Vergessene Angaben gefährden den Versicherungsschutz in der Privatversicherung.

    http://www.test.de/themen/versicheru...-Privaten-Kran...

  5. #5
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    Genau, Käthe. Es ist ziemlich wichtig, die AU bei der Krankenkasse abzugeben. Man glaubt immer man wäre ja nur ein paar Tage krank und habe eh keinen Anspruch auf Krankengeld und plötzlich taucht die Krankheit erneut auf, man verliert rückwirkend den Anspruch auf Entgelt, hat aber keinen rückwirkenden Anspruch mehr auf Krankengeld, weil man die Fristen versäumt hat. Hab ich beruflich schon einige Male mit zu tun gehabt. Und dann haben natürlich immer die anderen Schuld Blöde Bürokratie und sowas bekommt man dann zu hören, nur weil es zu schwer war seine Unterlagen einfach mal rechtzeitig an die korrekte Stelle zu leiten.
    Besonders interessant wird es wenn es um Erwerbsunfähigkeit geht. Dann mal viel Spaß beim nachweisen und erklären.

  6. #6
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    Ich dachte immer, man muss die hinschicken, immer, egal wieviel Tage...

  7. #7
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    Ja, muss man auch. Interessiert nur nicht jeden und verhaftet wird man ja nicht, wenn man es nicht tut Man verliert nur Ansprüche.

  8. #8
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    Na dann weiß ich ja nun bescheid.
    Der Zentralrat der Fliesentischbesitzer ist empört.

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