Klar ist die nicht zulässig, aber wenn man im Bewerbungsgespräch ist, muss man wohl abwägen, was man da preisgibt. Eine Freundin von mir hatte Probleme, sich innerhalb der Firma zu bewerben, weil sie nach der Hochzeit quasi als "so gut wie schwanger" behandelt wurde. Das "die wird doch eh bald schwanger und dann brauchen wir eine Vertretung" kam da ziemlich oft - offen oder unterschwellig - rüber. Ich hab damals bei meinem Volontariat auch erst gesagt, dass ich noch vor Antritt der Stelle heiraten werde, als ich den Vertrag unterschrieben hatte. Da wollte ich sicher gehen, dass das Schwangerschaftskriterium nicht bei der Auswahl der Bewerber "reingrätscht".
"Es gibt Windhunde und es gibt Möpse. Und ich werde nunmal in diesem Leben kein Windhund mehr."