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Thema: Mietfrage

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Na ich nehm mal an das die ausstattung auch noch aus dm zeiten ist, oder wurde modernisiert. Neuen Mietvertrag braucht er nicht unterschreiben. Ihr koennt eine Mieterhoehung machen oder halt kuendigen. Aber on RA wuerde ichnichts machen

  2. #2
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    Ja, eine Nachzahlung der Nebenkosten hat er schon verweigert und moniert, daß einiges nicht mehr dem neuesten Stand entspricht.

    Dem Vater meines Mannes war es anscheinend zu anstrengend, sich um die Wohnung inkl. Mietvertrag zu kümmern. Er hat es schleifen lassen, irgendwie human, was die niedrige Miete betrifft (bis vor kurzem war sogar der Strom inklusive!), aber dafür hätte man die Wohnung auch beinahe leer stehen lassen können...
    Geändert von astama (20.11.13 um 21:03:40 Uhr)
    "Wer immer erreichbar ist, gehört zum Personal." (Karl Lagerfeld)

  3. #3
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    Ich glaube, du kannst auch in diesem Fall nur die Miete entsprechen der gesetz. Staffelung erhöhen.

    Kündigen wirst Du ihm nicht können, dafür bräuchtest Du einen Grund wie z.B. Eigenbedarf.

  4. #4
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    Ich glaub in so einer Situation und wenn ich nicht gerade an der Immobilie hänge, dann würde ich rigoros verkaufen.
    Es nimmt der Augenblick, was Jahre gaben.
    (nach Johann Wolfgang von Goethe)

  5. #5
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    Zitat Zitat von Green Tea Beitrag anzeigen
    Ich glaube, du kannst auch in diesem Fall nur die Miete entsprechen der gesetz. Staffelung erhöhen.

    Kündigen wirst Du ihm nicht können, dafür bräuchtest Du einen Grund wie z.B. Eigenbedarf.

    Kündigung braucht es nicht, da er gar keinen auf seinen Namen lautenden Vertrag hat (so hab ich es verstanden) Also wenn er keinen Vertag hat - kann er ohne Probleme geräumt werden.
    Übrigens sooooo leicht ist das mit den Mieterhöhungen gar nicht...... wie gesagt Haus und Grund fragen.

    Selbstkostenpreis ? Was ist das ?

  6. #6
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    Zitat Zitat von Der Pendler Beitrag anzeigen
    Kündigung braucht es nicht, da er gar keinen auf seinen Namen lautenden Vertrag hat (so hab ich es verstanden) Also wenn er keinen Vertag hat - kann er ohne Probleme geräumt werden.
    Übrigens sooooo leicht ist das mit den Mieterhöhungen gar nicht...... wie gesagt Haus und Grund fragen.

    Selbstkostenpreis ? Was ist das ?

    ein Vertrag muss nicht schriftlich vorliegen, alleine das er Miete gezahlt hat und dies akzeptiert wurde reicht schon als Vertrag.

  7. #7
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    Das könnte mein Bruder sein
    Der wohnt inzwischen mutterseelenallein in Berlin in der ehemaligen WG Wohnung
    Der hat überhaupt nicht gemerkt das alle anderen ausgezogen sind
    Und nein, man kann die Miete nicht einfach anheben bis zum Mietspiegel.
    Unerheblich was der Mieter verdient.

    Und Pendler, Deine Auskunft ist falsch.
    Natürlich kann man den Mieter nicht einfach räumen lassen, er wohnt schliesslich nicht illegal dort, sondern zahlt regelmässig und pünktlich Miete.
    Das sich der Vermieter verkalkuliert hat, ist nicht sein Problem.
    Und er steht auch nicht in der Pflicht, von sich aus die Miete anzuheben , er hat also nichts unmoralisches gemacht.

    Niemand von uns überweist , wenn er eine Gehaltserhöhung bekommt, freiwillig mehr Miete.
    Die Welt ist viel zu gefährlich, um darin zu leben – nicht wegen der Menschen, die Böses tun, sondern wegen der Menschen, die daneben stehen und sie gewähren lassen. Albert Einstein

  8. #8
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    Zitat Zitat von Klaraverstand Beitrag anzeigen
    ......Und Pendler, Deine Auskunft ist falsch.
    Natürlich kann man den Mieter nicht einfach räumen lassen, er wohnt schliesslich nicht illegal dort, sondern zahlt regelmässig und pünktlich Miete.
    Das sich der Vermieter verkalkuliert hat, ist nicht sein Problem.
    Und er steht auch nicht in der Pflicht, von sich aus die Miete anzuheben , er hat also nichts unmoralisches gemacht.

    Ich habe gar keine "Auskunft" gegeben sondern lediglich es so geschrieben wie ich es empfunden habe und wie es meiner Rechtsauffassung entspricht.

    Solange es einem Neu-Eigentümer (und das ist nun mal Astamas Mann) nicht bekannt ist, dass sich die ursprünglichen Mieter nicht mehr in der Wohnung befinden, so ist es doch recht und billig zu klären, wer da Miete überweist und warum. - Mit welchem Recht - Vertrag - "wohnt" er denn da ?

    Rein theoretisch könnte es sich ja auch um einen Freund der Ex -Mieterin handeln. Wer die Miete bezahlt ist dem Eigentümer eigentlich doch schnurz piep egal. Wichtig ist, mit wem der Vertrag geschlossen wurde und das die Miete gezahlt wird.....

    Vertragspartner ist und bleibt nun einmal derjenige der den Mietvertrag damals unterzeichnet hat. Und wenn er das nicht ist, kann er mMn als "Wohnungsbesetzer" geräumt werden.

  9. #9
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    Zitat Zitat von moonlightfairy Beitrag anzeigen
    ein Vertrag muss nicht schriftlich vorliegen, alleine das er Miete gezahlt hat und dies akzeptiert wurde reicht schon als Vertrag.
    Ganz genau. Wir haben gerade auch die Miete bei unseren Mietern - nach Jahren - erhöht. Ich hatte das vorher mit unserer Steuerberaterin besprochen und sie sagte mir das auch, also das mit den 20 % alle drei Jahre. Natürlich kannst Du die Miete nicht sofort um maximal 20 % erhöhen, Du musst ihm schon eine Frist setzten. Ich habe die Schreiben jetzt im November zugeschickt und ab Februar gilt dann die neue Miete.

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