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Thema: Rechtliche Frage zur privaten W-Lan Mitbenutzung und Mahnung

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  1. #1
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    Standard Rechtliche Frage zur privaten W-Lan Mitbenutzung und Mahnung

    Hallo,

    mein kleiner Bruder ist vor 3 Jahren in seine erste Wohnung gezogen und hat sich mit einem Nachbarn darauf geeinigt für 12 Euro monatlich das Internet per W-Lan mitzubenutzen. Nun ist mein Bruder sowieso nicht der zuverlässigste Mensch, war die letzten Monate kaum in seiner eigenen Wohnung sondern bei der neuen Freundin und hat es verplant, dem Nachbarn das Geld für das Internet zu geben. Dieser hat ihn ein paar Mal per Mail ermahnt, diese wurden ignoriert ("Hab das Internet doch eh nicht benutzt") und schließlich das Passwort geändert.

    Heute bekam er dann einen Brief mit der Kopie eines "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids" ans Amtsgericht, mit einer Summe von über 120 Euro (er behauptet, er hätte 3 Monate Internet nicht gezahlt). Offizieller Betreff "Anspruch: Telekommunikationsleistungen".

    Mal davon abgesehen, dass ich trotz der doch etwas albernen Pfennigfuchserei des Nachbarns verstehe dass er verärgert ist, frage ich mich dennoch, ob der das überhaupt so machen kann? Er ist ja kein Internetprovider in dem Sinne und mein Bruder meint er hätte nie irgendwas unterschrieben.

    Schöne Grüße, Delena
    Geändert von Delena (09.12.13 um 16:24:01 Uhr)
    ♦ You can tell a lot about a person by the way he/she handles these three things: a rainy day, lost luggage, and tangled Christmas tree lights.

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  2. #2
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    Zitat Zitat von Delena Beitrag anzeigen
    Hallo,

    mein kleiner Bruder ist vor 3 Jahren in seine erste Wohnung gezogen und hat sich mit einem Nachbarn darauf geeinigt für 12 Euro monatlich das Internet per W-Lan mitzubenutzen. Nun ist mein Bruder sowieso nicht der zuverlässigste Mensch, war die letzten Monate kaum in seiner eigenen Wohnung sondern bei der neuen Freundin und hat es verplant, dem Nachbarn das Geld für das Internet zu geben. Dieser hat ihn ein paar Mal per Mail ermahnt, die Mails wurden ignoriert ("Hab das Internet doch eh nicht benutzt"), und schließlich das Passwort geändert.

    Heute bekam mein Bruder dann einen Brief mit der Kopie eines "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids" ans Amtsgericht, mit einer Summe von über 120 Euro (er behauptet, er hätte 3 Monate Internet nicht gezahlt). Offizieller Betreff "Anspruch: Telekommunikationsleistungen".

    Mal davon abgesehen, dass ich trotz der doch etwas albernen Pfennigfuchserei des Nachbarns verstehe dass er verärgert ist, frage ich mich dennoch, ob der Nachbar das überhaupt so machen kann? Er ist ja kein Internetprovider in dem Sinne und mein Bruder meint auch, er hätte nie irgendwas unterschrieben.

    Schöne Grüße, Delena
    Es gibt keinen Vertrag?
    ich denke, dass der Nachbar auf das Geld kein Anrecht hat....meiner Meinung nach

  3. #3
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    Zitat Zitat von PEARLI Beitrag anzeigen
    Es gibt keinen Vertrag?
    ich denke, dass der Nachbar auf das Geld kein Anrecht hat....meiner Meinung nach
    ... auch keinen mündlichen? Der könnte u.U. schon bindend sein.
    Die Frage, die sich stellt, waren Zeugen anwesend? Ansonsten könnte dein Bruder es einfach bestreiten.
    Dann steht Aussage gegen Aussage. Der Nachbar müßte dann klagen. Und wie das ausgeht, wissen nur die Götter.
    Es wäre sicher sinnvoll, eine gütliche Einigung anzustreben.
    Geändert von vivian (09.12.13 um 23:27:44 Uhr)

  4. #4
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    Also, ich muss mich manchmal schon wundern. Dein Bruder nutzt das w-lan des Nachbarn aufgrund einer mündlichen (und damit bindenden) Vereinbarung, zahlt grundsätzlich auch die 12 Euro, dann vergisst er es (das ist ja wohl sein Problem) und meint, er müsse nun nicht mehr zahlen? Selbstverständlich muss er. Auch mündliche Verpflichtungen sind wirksam, außer, es besteht ein Formerfordernis, was hier nicht der Fall ist.
    Die andere Frage ist prozessual: Der Nachbar muss beweisen, dass es diese Abrede gibt. Sollte dein Bruder mal per Überweisung gezahlt haben, spricht schon viel dafür, dass es eine Vereinbarung gibt. Ich würde zahlen, was ich schulde und anteilig die Kosten des Mahnverfahrens übernehmen. Warum das Pfennigfuchserei ist, dass der Nachbar das haben will, was dein Bruder ihm schuldet, verstehe ich nicht. Ebenso wenig den Einwand deines Bruders, er habe das Internet nicht genutzt. Er zahlt doch pauschal. Und warum die Beteiligung von Nachbarn illegal sein soll, erschließt sich mir auch nicht.

  5. #5
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    Wenn er einen eigenen Anschluss hätte und den über 3 Monate nicht benutzen würde, weil er bei seiner Freundin lebt, dann müsste er doch auch zahlen. Egal, ob er benutzt oder nicht.

    Warum der Nachbar ein Pfennigfuchser ist, verstehe ich nicht. Eher ist es doch der Bruder. Wenn man einen Vertrag eingeht, egal, ob mündlich oder schriftlich, dann hat man den doch zu erfüllen. Dann noch zu fragen, ob der Nachbar das darf, finde ich absolut daneben.
    Liebe Grüße

    Cara

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  6. #6
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    Zitat Zitat von janne.partikel Beitrag anzeigen
    Und warum die Beteiligung von Nachbarn illegal sein soll, erschließt sich mir auch nicht.
    Weil das durch die AGBs des Anbieters ausgeschlossen sein kann. Nachkontrollieren kann das ein Anbieter jedoch ohne entsprechenden technischen Aufwand nicht.

    Das wäre aber dann auch kein Problem des Bruders, denn der hat nur einen Vertrag mit dem Nachbarn, nicht mit dem Anbieter.
    Geändert von all about eve (10.12.13 um 13:21:26 Uhr)
    H.G. eve

    Wozu braucht man ein Gehirn, wenn man es nicht benutzt?

  7. #7
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    Danke euch!

    Natürlich ist das Verhalten meines Bruders nicht in Ordnung. Ich schiebe es mal auf das junge Alter und den damit verbundenen Leichtsinn, aber er wird draus gelernt haben. Wir wissen nun, dass der Nachbar ihm durchaus was anhaben kann und er muss jetzt entscheiden, was er als nächstes tut.

    Na, für Pfennigfuchserei halte ich es, weil hinter dem Vorhaben nun mal eine kleinliche Mentalität steckt. Ich war selbst auch in der Situation neu eingezogenen Nachbarn mit dem w-lan auszuhelfen - dafür irgendwas zu verlangen ist mir fern gewesen. Und noch ferner, wegen solcher Kleinbeträge das Amtsgericht einzuschalten. Dass mein Bruder den Kopf vorher hätte einschalten sollen ist klar, trotzdem muss ich fremder ca. 40-Jähriger Mensch nicht 20 Jährigen Lektionen dieser Art erteilen. Er hätte auch einfach nach der ersten verspäteten Zahlung das Passwort ändern können und gut ist.
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  8. #8
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    Jeder kann beim Amtsgericht einen Mahnbescheid stellen, ohne dass es einer Rechtsgrundlage bedarf.
    Das Gericht prüft nicht, ob der Anspruch tatsächlich besteht.

    Ob der Nachbar nun im Recht ist, kann ich als Laie nicht sagen-ich jedenfalls würde dem Bescheid fristgerecht widersprechen.

  9. #9
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    Wenn dein Bruder sicher ist das er nicht leistungspflichtig ist dann soll er halt widersprechen.

    Ob der Nachbar dann weitermacht und es auf eine Klage ankommen lässt weiss man nicht. Ob er gewinnt weis man auch nicht.

  10. #10
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    Ich würde widersprechen, ihm dann den tatsächlich geschuldeten Betrag zahlen und gut ist es dann. Schriftlich hat er zwar nichts, würde vielleicht auch nicht gewinnen, aber ich finde abgemacht ist abgemacht. Alles andere finde ich bescheiden.
    Und deinem Bruder gehören die Hammelbeine lang gezogen. Warum kümmert er sich nicht?
    Viele Grüße von

    Davantage

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