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Thema: Rechtliche Frage zur privaten W-Lan Mitbenutzung und Mahnung

  1. #1
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    Standard Rechtliche Frage zur privaten W-Lan Mitbenutzung und Mahnung

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    Hallo,

    mein kleiner Bruder ist vor 3 Jahren in seine erste Wohnung gezogen und hat sich mit einem Nachbarn darauf geeinigt für 12 Euro monatlich das Internet per W-Lan mitzubenutzen. Nun ist mein Bruder sowieso nicht der zuverlässigste Mensch, war die letzten Monate kaum in seiner eigenen Wohnung sondern bei der neuen Freundin und hat es verplant, dem Nachbarn das Geld für das Internet zu geben. Dieser hat ihn ein paar Mal per Mail ermahnt, diese wurden ignoriert ("Hab das Internet doch eh nicht benutzt") und schließlich das Passwort geändert.

    Heute bekam er dann einen Brief mit der Kopie eines "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids" ans Amtsgericht, mit einer Summe von über 120 Euro (er behauptet, er hätte 3 Monate Internet nicht gezahlt). Offizieller Betreff "Anspruch: Telekommunikationsleistungen".

    Mal davon abgesehen, dass ich trotz der doch etwas albernen Pfennigfuchserei des Nachbarns verstehe dass er verärgert ist, frage ich mich dennoch, ob der das überhaupt so machen kann? Er ist ja kein Internetprovider in dem Sinne und mein Bruder meint er hätte nie irgendwas unterschrieben.

    Schöne Grüße, Delena
    Geändert von Delena (09.12.13 um 16:24:01 Uhr)
    ♦ You can tell a lot about a person by the way he/she handles these three things: a rainy day, lost luggage, and tangled Christmas tree lights.

    ♦ The way you talk to your children becomes their inner monologue.

    ♦You are not required to set yourself on fire to keep other people warm.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Delena Beitrag anzeigen
    Hallo,

    mein kleiner Bruder ist vor 3 Jahren in seine erste Wohnung gezogen und hat sich mit einem Nachbarn darauf geeinigt für 12 Euro monatlich das Internet per W-Lan mitzubenutzen. Nun ist mein Bruder sowieso nicht der zuverlässigste Mensch, war die letzten Monate kaum in seiner eigenen Wohnung sondern bei der neuen Freundin und hat es verplant, dem Nachbarn das Geld für das Internet zu geben. Dieser hat ihn ein paar Mal per Mail ermahnt, die Mails wurden ignoriert ("Hab das Internet doch eh nicht benutzt"), und schließlich das Passwort geändert.

    Heute bekam mein Bruder dann einen Brief mit der Kopie eines "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids" ans Amtsgericht, mit einer Summe von über 120 Euro (er behauptet, er hätte 3 Monate Internet nicht gezahlt). Offizieller Betreff "Anspruch: Telekommunikationsleistungen".

    Mal davon abgesehen, dass ich trotz der doch etwas albernen Pfennigfuchserei des Nachbarns verstehe dass er verärgert ist, frage ich mich dennoch, ob der Nachbar das überhaupt so machen kann? Er ist ja kein Internetprovider in dem Sinne und mein Bruder meint auch, er hätte nie irgendwas unterschrieben.

    Schöne Grüße, Delena
    Es gibt keinen Vertrag?
    ich denke, dass der Nachbar auf das Geld kein Anrecht hat....meiner Meinung nach

  3. #3
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    Jeder kann beim Amtsgericht einen Mahnbescheid stellen, ohne dass es einer Rechtsgrundlage bedarf.
    Das Gericht prüft nicht, ob der Anspruch tatsächlich besteht.

    Ob der Nachbar nun im Recht ist, kann ich als Laie nicht sagen-ich jedenfalls würde dem Bescheid fristgerecht widersprechen.

  4. #4
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    Wenn dein Bruder sicher ist das er nicht leistungspflichtig ist dann soll er halt widersprechen.

    Ob der Nachbar dann weitermacht und es auf eine Klage ankommen lässt weiss man nicht. Ob er gewinnt weis man auch nicht.

  5. #5
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    Ich würde widersprechen, ihm dann den tatsächlich geschuldeten Betrag zahlen und gut ist es dann. Schriftlich hat er zwar nichts, würde vielleicht auch nicht gewinnen, aber ich finde abgemacht ist abgemacht. Alles andere finde ich bescheiden.
    Und deinem Bruder gehören die Hammelbeine lang gezogen. Warum kümmert er sich nicht?
    Viele Grüße von

    Davantage

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  6. #6
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    Keine Ahnung ob der Mahnbescheid rechtens ist. Ich finde nur, dass man sich daran halten soll, was man mit Anderen (auch mündlich) ausmacht. Wenn er nicht mehr vorhatte das Internet mit zu benutzen, kann man ja eben mal beim Nachbarn Bescheid geben. Und wenn dein Bruder einen separaten Vertrag hätte, müsste der auch gezahlt werden, egal wie oft er es benutzt.
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  7. #7
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    Zitat Zitat von Davantage Beitrag anzeigen
    Ich würde widersprechen, ihm dann den tatsächlich geschuldeten Betrag zahlen und gut ist es dann. Schriftlich hat er zwar nichts, würde vielleicht auch nicht gewinnen, aber ich finde abgemacht ist abgemacht. Alles andere finde ich bescheiden.
    So ist es. Mal ganz davon abgesehen, dass die Mitbenutzung eines W-LAN-Anschlusses durch einen Nachbarn ziemlich fragwürdig ist. Was wohl der Internetanbieter dazu sagen würde ...

    Er soll sich seinen eigenen Internet-Anschluss zulegen. Irgendwie finde ich die Sparbrötchen-Mentalität und das anschließende Benehmen deines Bruders ("hab''s ja eh nicht benutzt") ausnehmend un***y, aber das war ja nicht gefragt.
    H.G. eve

    Wozu braucht man ein Gehirn, wenn man es nicht benutzt?

  8. #8
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    Also zu korrekt muss man jetzt auch nicht sein.... Mein Nachbar darf auch mein Wlan mitbenutzen, sogar gratis.
    Ist eher ein Problem mit der Haftung - wenn dein Bruder jetzt massig illegales Zeugs runterlädt, ist sein Nachbar dran.

    Ich würd die 36€ nachträglich zahlen und dem Bescheid widersprechen, gut ist.

  9. #9
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    Außerdem besteht ein Vertrag. Es gibt auch mündliche Verträge.

  10. #10
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    Wollte ich gerade sage. Verträge können genauso gut auch mündlich geschlossen werden. So viel weiß ich noch aus einem Semester Recht an der Uni.

    Das Verhalten deines Bruders finde ich übrigens unmöglich. Vergessen ok - aber dann noch E-Mails zu ignorieren Da würde ich mich auch aufregen und das Passwort dauerhaft ändern! Ist ja auch Vertragsverletzung.
    *
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