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Thema: Rechte als Privatverkäufer auf ebay?

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  1. #1
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    Zitat Zitat von gris clair Beitrag anzeigen
    Rücksendekosten musst Du dem Käufer definitiv NICHT erstatten. Da könntest Du Dir höchstens überlegen, ob Du das vielleicht machen möchtest, um eine schlechte Bewertung zu vermeiden und weil der Fehler ja letztendlich bei Dir lag. Aber wie gesagt: rein freiwillig.
    1. ich würde nix erstatten wenn ich die Ware nicht in Händen hätte (und das ist auch üblich)
    2. würde ich auch als VK bei ebay einen Fall eröffnen (auch wegen der Provisionsrückerstattung) und
    3. selbstverständlich jede Kommunikation über ebay laufen lassen (geht das heute noch anders?)
    3. musst du die Rücksendekosten bei einer Fehlbeschreibung auf jeden Fall erstatten. Eigentlich müsstest du dem Käufer sogar den beschriebenen Artikel zukommen lassen, wenn er darauf bestehen würde und (sei mal weitergesponnen) vor Gericht gehen würde. Egal ob du den Artikel hast oder nicht. Insofern ist eine Erstattung der Rücksendekosten wahrscheinlich billiger.

    Bei Nichtgefallen sähe die Sache anders aus. Aber er hat einen Artikel gekauft und einen anderen bekommen (Beschreibung falsch). Weshalb sollte er für etwas das er nicht haben wollte die Rücksendekosten tragen müssen?

  2. #2
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    Zitat Zitat von Coccinelle Beitrag anzeigen
    1. ich würde nix erstatten wenn ich die Ware nicht in Händen hätte (und das ist auch üblich)
    Warum zitierst Du vor dieser Aussage meinen Beitrag? Genau das habe ich doch geschrieben?

    Zitat Zitat von Coccinelle Beitrag anzeigen
    2. würde ich auch als VK bei ebay einen Fall eröffnen (auch wegen der Provisionsrückerstattung) und
    3. selbstverständlich jede Kommunikation über ebay laufen lassen (geht das heute noch anders?)
    Stimmt, wenn Sie nicht wartet, bis der Käufer einen Fall eröffnet, sollte sie einen "Transaktion abbrechen" Fall eröffnen, guter Punkt. Jep, Kommunikation ausserhalb von Ebay hatte ich schon bei mehreren Käufern....die schreiben einen dann z.B. über die Emailadresse aus Paypal an. Dort sollte man dann eben nicht antworten, weil die Kommunikation dann nicht bei Ebay "on record" ist. Gerade Betrüger, die einen Ziegelstein oder einen Fake zurückschicken, versuchen das wohl gerne mal bei unerfahrenen Verkäufern...schon häufiger gelesen. Fiel mir gerade ein, nachdem Tati besorgt war, nicht den Originalartikel zurück zu bekommen.

    Zitat Zitat von Coccinelle Beitrag anzeigen
    3. musst du die Rücksendekosten bei einer Fehlbeschreibung auf jeden Fall erstatten. Eigentlich müsstest du dem Käufer sogar den beschriebenen Artikel zukommen lassen, wenn er darauf bestehen würde und (sei mal weitergesponnen) vor Gericht gehen würde. Egal ob du den Artikel hast oder nicht. Insofern ist eine Erstattung der Rücksendekosten wahrscheinlich billiger.
    Das stimmt so nicht, Stichwort Stückschuld und Gattungsschuld (bei privaten Verkäufern auf Ebay ja meistens ersteres). Wenn es vor Gericht ginge, müsste sie natürlich die Rücksendekosten tragen, aber die Praxis bei Ebay und Paypal sieht eben völlig anders aus und wie viele Ebay Transaktionen gehen schon vor Gericht....
    Paypal erstattet auch bei von der Beschreibung signifikant abweichenden Artikeln nicht die Rücksendekosten. Manchmal geben sie dem Käufer ein gratis Rücksendeetikett - das zahlt Ebay bzw. Paypal aber aus eigener Tasche, sprich das Porto wird nicht vom Konto des VK abgezogen. Dennoch sollte man bei einem eigenen Fehler natürlich die Kosten erstatten, würde ich immer machen. Aber Paypal / Ebay wird den VK definitiv nicht dazu zwingen.

  3. #3
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    Wieso soll sie vor Gericht die Rücksendekosten tragen müssen aber ohne nicht? paypal kann nur die Kosten zurückerstatten die über paypal abgewickelt worden sind. Die Rücksendekosten sind ja nicht im voraus bezahlt worden. Weshalb sollte bei einer Fehllieferung (-beschreibung) die noch anerkannt wurde der Käufer Kosten durch die Rücksendung haben? Es geht hier ja nicht um einen Widerruf sondern um einen Sachmangel. die ebay- und Juraforen sind voll mit diesen Themen und

    Nachtrag: Sachmangel / Nachbesserung (siehe Punkt 2)
    Geändert von Coccinelle (03.01.14 um 10:25:43 Uhr)

  4. #4
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    Coccinelle, ich brauche keine Nachhilfestunde in Jura, das habe ich studiert, vielen Dank. Dass dem Käufer die Rücksendekosten erstattet werden müssten, ist eine Sache. Die Realität bei Ebay und Paypal sieht aber eben völlig anders aus. Es gibt meines Wissens nichts, was Ebay oder Paypal dafür tun, dem Käufer hier gegenüber dem Verkäufer zu seinem Recht zu verhelfen. Oft stellt Ebay einfach selbst ein Rücksendeetikett bereit, um hier eine für den Käufer kostenneutrale Rückabwicklung zu gewährleisten. In diesem Fall würde ich als Verkäufer selbstverständlich nicht Rücksendekosten erstatten, da für den Käufer eben keine angefallen sind. Ich kaufe sehr viel über Ebay und bei allen Fällen, die ich ich wegen Sachmängeln in den letzten 3 Jahren eröffnen musste, hat Ebay ein Rücksendeetikett bereitgestellt - wahrscheinlich ist das mittlerweile sogar Standard?

    Ansonsten muss der Käufer die Erstattung der Rücksendekosten selbst gegenüber dem VK durchsetzen. Wegen 5,90 € klagt kein Mensch. Ich habe auch schon bei mangelhaften Artikeln Rücksendekosten geschluckt, die Realität bei Ebay sieht eben einfach anders aus. Ich persönlich würde aber natürlich immer Rücksendekosten bei Sachmängeln erstatten.

    Davon abgesehen sind viele "SNAD"-Fälle bei Ebay ja noch mal ein anderes Paar Schuhe, da oft gar kein Sachmangel vorliegt und Ebay nur aus Käuferfreundlichkeit für den Käufer entscheidet und eine Rückgabe erlaubt. Da würde ich hingegen dem Käufer definitiv nichts erstatten. Das aber nur am Rande, hier liegt ja ganz klar ein Sachmangel vor.

  5. #5
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    schön, dass du wenigstens den von mir beschriebenen Sachmangel anerkennst! Ganz unbescholten bin ich beim Thema auch nicht. Das ganze Gerede (-schreibe) ist sowieso für die Katz' weil Tati eh schrieb:
    Also habe ich dem K. angeboten den Artikel wieder zurück zu nehmen und ihm das Geld sowie die Rücksendekosten zu erstatten sobald ich den Artikel wieder habe.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Coccinelle Beitrag anzeigen
    schön, dass du wenigstens den von mir beschriebenen Sachmangel anerkennst! Ganz unbescholten bin ich beim Thema auch nicht. Das ganze Gerede (-schreibe) ist sowieso für die Katz' weil Tati eh schrieb(...)
    Ich will mich sicher nicht streiten, die falsche Herstellerangabe ist natürlich ganz klar ein Sachmangel, gar keine Diskussion. Meine Aussage bezog sich rein auf die Handhabung solcher Fälle seitens Paypal/Ebay, aber da war mein Post sicher schlecht formuliert. Aber stimmt, ist eh müßig, da Tati ja sowieso die Rücksendekosten erstatten will. Ich wollte Dir gegenüber auch nicht "bitchy" rüberkommen....hatte einen anstrengenden Tag und war etwas genervt vorhin - sorry!

    Tati, konntest Du Dich mit dem Käufer inzwischen einigen?

  7. #7
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    Danke für eure Infos. Ich hatte mich beim PayPal erkundigt und dem Käufer geschrieben, dass ich das Geld erst zurück erstatte, wenn ich die Ware wieder habe. Habe dem Käufer dann die Portokosten für den versicherten Versand überwiesen, damit dieser die Ware sofort zurückschicken kann. Ja und dieser hat dann sofort einen Fall bei Ebay geöffnet, da ich ja das Geld nicht zuerst erstatten wollte.

  8. #8
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    Na dann hast Du das ja optimal gelöst. Was für ein unkooperativer Käufer.

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