Zitat Zitat von gris clair Beitrag anzeigen
Rücksendekosten musst Du dem Käufer definitiv NICHT erstatten. Da könntest Du Dir höchstens überlegen, ob Du das vielleicht machen möchtest, um eine schlechte Bewertung zu vermeiden und weil der Fehler ja letztendlich bei Dir lag. Aber wie gesagt: rein freiwillig.
1. ich würde nix erstatten wenn ich die Ware nicht in Händen hätte (und das ist auch üblich)
2. würde ich auch als VK bei ebay einen Fall eröffnen (auch wegen der Provisionsrückerstattung) und
3. selbstverständlich jede Kommunikation über ebay laufen lassen (geht das heute noch anders?)
3. musst du die Rücksendekosten bei einer Fehlbeschreibung auf jeden Fall erstatten. Eigentlich müsstest du dem Käufer sogar den beschriebenen Artikel zukommen lassen, wenn er darauf bestehen würde und (sei mal weitergesponnen) vor Gericht gehen würde. Egal ob du den Artikel hast oder nicht. Insofern ist eine Erstattung der Rücksendekosten wahrscheinlich billiger.

Bei Nichtgefallen sähe die Sache anders aus. Aber er hat einen Artikel gekauft und einen anderen bekommen (Beschreibung falsch). Weshalb sollte er für etwas das er nicht haben wollte die Rücksendekosten tragen müssen?