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Thema: Rechte als Privatverkäufer auf ebay?

  1. #1
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    Standard Rechte als Privatverkäufer auf ebay?

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    Ich habe vor 1 Woche als Privatperson auf ebay etwas verkauft und versichert verschickt. Nun schreibt mit der Käufer, dass das Teil nicht passt, da ich den falschen Hersteller angegeben habe. Gut, habe ich gleich mal überprüft und tatsächlich war es mein Fehler. Also habe ich dem K. angeboten den Artikel wieder zurück zu nehmen und ihm das Geld sowie die Rücksendekosten zu erstatten sobald ich den Artikel wieder habe. Der Käufer ist damit aber nicht einverstanden und will, dass ich ihm zuerst das Geld sowie die Rücksendekosten rückerstatte und erst dann will er mir den Artikel zurückschicken. Er meint, dass ich dies laut den Richtlinien machen muss.
    Nun finde ich leider nichts dazu auf ebay. Habt ihr diesbezüglich Erfahrungen oder könnt mir weiterhelfen? Bin bestimmt zu blöd zum Suchen, da ich es nicht finde.
    Ich habe halt nur Angst, dass ich das Geld rücküberweise und den Artikel dann aber nicht mehr wieder sehe, zumal es ein neuer Artikel war und auch nicht gerade billig.

    Was würdet ihr in solch einer Situation machen?

    VG und ein frohes neues Jahr!

  2. #2
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    Wi wäre es mit Nachnahme?
    Dann wäret ihr beide auf der sicheren Seite.
    Ich weiss allerdings nicht, was das kostet.
    Die Welt ist viel zu gefährlich, um darin zu leben – nicht wegen der Menschen, die Böses tun, sondern wegen der Menschen, die daneben stehen und sie gewähren lassen. Albert Einstein

  3. #3
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    Das wäre zwar eine Idee, der Käufer hat aber via PayPal gezahlt und ist sowieso auf der sicheren Seite mit dem Käuferschutz. Ich will hat einfach nur sichergehen zum 1. dass ich die Ware auch wirklich bekomme und zm 2. dass es auch wirklich die Ware ist, die ich verschickt habe

  4. #4
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    Und wenn Du mit PP rücküberweist?
    Hast Du dann nicht auch einen Schutz?
    Frag doch mal bei PP an.
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  5. #5
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    wenn es nicht in den Richtlinien steht, auf gar keinen Fall vorher Geld und Porto zurück.
    Den Fall hatte ich auch mal, dass ich Ware gutgläubig zurückgenommen habe weil plötzlich doch anders überlegt und habe die Ware natürlich nie mehr wieder gesehen.
    Verlange auf jeden Fall versicherten Rückversand.
    Geändert von kadsana (02.01.14 um 14:15:12 Uhr)

  6. #6
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    Der Käufer muss auf jeden Fall zuerst die Ware zurückschicken, erst dann gibt es eine Rückerstattung. Dein Käufer erzählt kompletten Unsinn, auch die Ebay Richtlinien sagen erst Rücksendung, dann Rückerstattung. Lass Dich nicht auf etwas anderes ein, denn sonst verlierst Du Deinen Verkäuferschutz bei Paypal. Schreib ihm das noch einmal so.

    Wenn das dem Käufer nicht passt, soll er bei Ebay oder Paypal einen Fall wegen eines von der Beschreibung abweichenden Artikels öffnen. Darauf reagierst Du dann, indem Du eine Rückerstattung gegen Rücksendung anbietest (dass ist eine der in dem Fall auswählbaren Standardoptionen). Der Käufer muss dann die Trackingnummer seiner Rücksendung hochladen (und damit zwangsläufig versichert verschicken), ansonsten bekommt er von Ebay bzw. Paypal keinen Cent zurückerstattet. Sobald der Artikel bei Dir eingetroffen ist, musst Du dann die Rückerstattung vornehmen. Rücksendekosten musst Du dem Käufer definitiv NICHT erstatten. Da könntest Du Dir höchstens überlegen, ob Du das vielleicht machen möchtest, um eine schlechte Bewertung zu vermeiden und weil der Fehler ja letztendlich bei Dir lag. Aber wie gesagt: rein freiwillig.

    Dass Risiko, dass der Käufer etwas anderes zurückschickt, als er von Dir bekommen hat, ist grundsätzlich immer vorhanden, dagegen kannst Du wenig tun. Bei hochpreisigen Designerartikeln, gerade Taschen und Schuhen, passiert das leider ab und an mal. In dem Fall muss man den Käufer anzeigen und dann den Polizeibericht an Ebay oder Paypal faxen. Da kann es teilweise ein ziemlicher Kampf sein, zu seinem Recht zu kommen....habe da schon einige Horrorstories gelesen. Allerdings reden wir bei solchen Fällen gewöhnlich über Transaktionen von 1000 Euro aufwärts und insgesamt sind solche Fälle natürlich die Ausnahme.

    Grundsätzlich ist es ausserdem immer wichtig, dass jegliche Kommunikation mit dem Käufer ausschliesslich über Ebay Messages läuft, so dass alles was gesagt wurde "on record" ist.

  7. #7
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    Zitat Zitat von gris clair Beitrag anzeigen
    Rücksendekosten musst Du dem Käufer definitiv NICHT erstatten. Da könntest Du Dir höchstens überlegen, ob Du das vielleicht machen möchtest, um eine schlechte Bewertung zu vermeiden und weil der Fehler ja letztendlich bei Dir lag. Aber wie gesagt: rein freiwillig.
    1. ich würde nix erstatten wenn ich die Ware nicht in Händen hätte (und das ist auch üblich)
    2. würde ich auch als VK bei ebay einen Fall eröffnen (auch wegen der Provisionsrückerstattung) und
    3. selbstverständlich jede Kommunikation über ebay laufen lassen (geht das heute noch anders?)
    3. musst du die Rücksendekosten bei einer Fehlbeschreibung auf jeden Fall erstatten. Eigentlich müsstest du dem Käufer sogar den beschriebenen Artikel zukommen lassen, wenn er darauf bestehen würde und (sei mal weitergesponnen) vor Gericht gehen würde. Egal ob du den Artikel hast oder nicht. Insofern ist eine Erstattung der Rücksendekosten wahrscheinlich billiger.

    Bei Nichtgefallen sähe die Sache anders aus. Aber er hat einen Artikel gekauft und einen anderen bekommen (Beschreibung falsch). Weshalb sollte er für etwas das er nicht haben wollte die Rücksendekosten tragen müssen?

  8. #8
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    Zitat Zitat von Coccinelle Beitrag anzeigen
    1. ich würde nix erstatten wenn ich die Ware nicht in Händen hätte (und das ist auch üblich)
    Warum zitierst Du vor dieser Aussage meinen Beitrag? Genau das habe ich doch geschrieben?

    Zitat Zitat von Coccinelle Beitrag anzeigen
    2. würde ich auch als VK bei ebay einen Fall eröffnen (auch wegen der Provisionsrückerstattung) und
    3. selbstverständlich jede Kommunikation über ebay laufen lassen (geht das heute noch anders?)
    Stimmt, wenn Sie nicht wartet, bis der Käufer einen Fall eröffnet, sollte sie einen "Transaktion abbrechen" Fall eröffnen, guter Punkt. Jep, Kommunikation ausserhalb von Ebay hatte ich schon bei mehreren Käufern....die schreiben einen dann z.B. über die Emailadresse aus Paypal an. Dort sollte man dann eben nicht antworten, weil die Kommunikation dann nicht bei Ebay "on record" ist. Gerade Betrüger, die einen Ziegelstein oder einen Fake zurückschicken, versuchen das wohl gerne mal bei unerfahrenen Verkäufern...schon häufiger gelesen. Fiel mir gerade ein, nachdem Tati besorgt war, nicht den Originalartikel zurück zu bekommen.

    Zitat Zitat von Coccinelle Beitrag anzeigen
    3. musst du die Rücksendekosten bei einer Fehlbeschreibung auf jeden Fall erstatten. Eigentlich müsstest du dem Käufer sogar den beschriebenen Artikel zukommen lassen, wenn er darauf bestehen würde und (sei mal weitergesponnen) vor Gericht gehen würde. Egal ob du den Artikel hast oder nicht. Insofern ist eine Erstattung der Rücksendekosten wahrscheinlich billiger.
    Das stimmt so nicht, Stichwort Stückschuld und Gattungsschuld (bei privaten Verkäufern auf Ebay ja meistens ersteres). Wenn es vor Gericht ginge, müsste sie natürlich die Rücksendekosten tragen, aber die Praxis bei Ebay und Paypal sieht eben völlig anders aus und wie viele Ebay Transaktionen gehen schon vor Gericht....
    Paypal erstattet auch bei von der Beschreibung signifikant abweichenden Artikeln nicht die Rücksendekosten. Manchmal geben sie dem Käufer ein gratis Rücksendeetikett - das zahlt Ebay bzw. Paypal aber aus eigener Tasche, sprich das Porto wird nicht vom Konto des VK abgezogen. Dennoch sollte man bei einem eigenen Fehler natürlich die Kosten erstatten, würde ich immer machen. Aber Paypal / Ebay wird den VK definitiv nicht dazu zwingen.

  9. #9
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    Wieso soll sie vor Gericht die Rücksendekosten tragen müssen aber ohne nicht? paypal kann nur die Kosten zurückerstatten die über paypal abgewickelt worden sind. Die Rücksendekosten sind ja nicht im voraus bezahlt worden. Weshalb sollte bei einer Fehllieferung (-beschreibung) die noch anerkannt wurde der Käufer Kosten durch die Rücksendung haben? Es geht hier ja nicht um einen Widerruf sondern um einen Sachmangel. die ebay- und Juraforen sind voll mit diesen Themen und

    Nachtrag: Sachmangel / Nachbesserung (siehe Punkt 2)
    Geändert von Coccinelle (03.01.14 um 10:25:43 Uhr)

  10. #10
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    Coccinelle, ich brauche keine Nachhilfestunde in Jura, das habe ich studiert, vielen Dank. Dass dem Käufer die Rücksendekosten erstattet werden müssten, ist eine Sache. Die Realität bei Ebay und Paypal sieht aber eben völlig anders aus. Es gibt meines Wissens nichts, was Ebay oder Paypal dafür tun, dem Käufer hier gegenüber dem Verkäufer zu seinem Recht zu verhelfen. Oft stellt Ebay einfach selbst ein Rücksendeetikett bereit, um hier eine für den Käufer kostenneutrale Rückabwicklung zu gewährleisten. In diesem Fall würde ich als Verkäufer selbstverständlich nicht Rücksendekosten erstatten, da für den Käufer eben keine angefallen sind. Ich kaufe sehr viel über Ebay und bei allen Fällen, die ich ich wegen Sachmängeln in den letzten 3 Jahren eröffnen musste, hat Ebay ein Rücksendeetikett bereitgestellt - wahrscheinlich ist das mittlerweile sogar Standard?

    Ansonsten muss der Käufer die Erstattung der Rücksendekosten selbst gegenüber dem VK durchsetzen. Wegen 5,90 € klagt kein Mensch. Ich habe auch schon bei mangelhaften Artikeln Rücksendekosten geschluckt, die Realität bei Ebay sieht eben einfach anders aus. Ich persönlich würde aber natürlich immer Rücksendekosten bei Sachmängeln erstatten.

    Davon abgesehen sind viele "SNAD"-Fälle bei Ebay ja noch mal ein anderes Paar Schuhe, da oft gar kein Sachmangel vorliegt und Ebay nur aus Käuferfreundlichkeit für den Käufer entscheidet und eine Rückgabe erlaubt. Da würde ich hingegen dem Käufer definitiv nichts erstatten. Das aber nur am Rande, hier liegt ja ganz klar ein Sachmangel vor.

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