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Thema: Rechte als Privatverkäufer auf ebay?

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  1. #1
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    Standard Rechte als Privatverkäufer auf ebay?

    Ich habe vor 1 Woche als Privatperson auf ebay etwas verkauft und versichert verschickt. Nun schreibt mit der Käufer, dass das Teil nicht passt, da ich den falschen Hersteller angegeben habe. Gut, habe ich gleich mal überprüft und tatsächlich war es mein Fehler. Also habe ich dem K. angeboten den Artikel wieder zurück zu nehmen und ihm das Geld sowie die Rücksendekosten zu erstatten sobald ich den Artikel wieder habe. Der Käufer ist damit aber nicht einverstanden und will, dass ich ihm zuerst das Geld sowie die Rücksendekosten rückerstatte und erst dann will er mir den Artikel zurückschicken. Er meint, dass ich dies laut den Richtlinien machen muss.
    Nun finde ich leider nichts dazu auf ebay. Habt ihr diesbezüglich Erfahrungen oder könnt mir weiterhelfen? Bin bestimmt zu blöd zum Suchen, da ich es nicht finde.
    Ich habe halt nur Angst, dass ich das Geld rücküberweise und den Artikel dann aber nicht mehr wieder sehe, zumal es ein neuer Artikel war und auch nicht gerade billig.

    Was würdet ihr in solch einer Situation machen?

    VG und ein frohes neues Jahr!

  2. #2
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    Wi wäre es mit Nachnahme?
    Dann wäret ihr beide auf der sicheren Seite.
    Ich weiss allerdings nicht, was das kostet.
    Die Welt ist viel zu gefährlich, um darin zu leben – nicht wegen der Menschen, die Böses tun, sondern wegen der Menschen, die daneben stehen und sie gewähren lassen. Albert Einstein

  3. #3
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    Das wäre zwar eine Idee, der Käufer hat aber via PayPal gezahlt und ist sowieso auf der sicheren Seite mit dem Käuferschutz. Ich will hat einfach nur sichergehen zum 1. dass ich die Ware auch wirklich bekomme und zm 2. dass es auch wirklich die Ware ist, die ich verschickt habe

  4. #4
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    Und wenn Du mit PP rücküberweist?
    Hast Du dann nicht auch einen Schutz?
    Frag doch mal bei PP an.
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  5. #5
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    wenn es nicht in den Richtlinien steht, auf gar keinen Fall vorher Geld und Porto zurück.
    Den Fall hatte ich auch mal, dass ich Ware gutgläubig zurückgenommen habe weil plötzlich doch anders überlegt und habe die Ware natürlich nie mehr wieder gesehen.
    Verlange auf jeden Fall versicherten Rückversand.
    Geändert von kadsana (02.01.14 um 14:15:12 Uhr)

  6. #6
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    Der Käufer muss auf jeden Fall zuerst die Ware zurückschicken, erst dann gibt es eine Rückerstattung. Dein Käufer erzählt kompletten Unsinn, auch die Ebay Richtlinien sagen erst Rücksendung, dann Rückerstattung. Lass Dich nicht auf etwas anderes ein, denn sonst verlierst Du Deinen Verkäuferschutz bei Paypal. Schreib ihm das noch einmal so.

    Wenn das dem Käufer nicht passt, soll er bei Ebay oder Paypal einen Fall wegen eines von der Beschreibung abweichenden Artikels öffnen. Darauf reagierst Du dann, indem Du eine Rückerstattung gegen Rücksendung anbietest (dass ist eine der in dem Fall auswählbaren Standardoptionen). Der Käufer muss dann die Trackingnummer seiner Rücksendung hochladen (und damit zwangsläufig versichert verschicken), ansonsten bekommt er von Ebay bzw. Paypal keinen Cent zurückerstattet. Sobald der Artikel bei Dir eingetroffen ist, musst Du dann die Rückerstattung vornehmen. Rücksendekosten musst Du dem Käufer definitiv NICHT erstatten. Da könntest Du Dir höchstens überlegen, ob Du das vielleicht machen möchtest, um eine schlechte Bewertung zu vermeiden und weil der Fehler ja letztendlich bei Dir lag. Aber wie gesagt: rein freiwillig.

    Dass Risiko, dass der Käufer etwas anderes zurückschickt, als er von Dir bekommen hat, ist grundsätzlich immer vorhanden, dagegen kannst Du wenig tun. Bei hochpreisigen Designerartikeln, gerade Taschen und Schuhen, passiert das leider ab und an mal. In dem Fall muss man den Käufer anzeigen und dann den Polizeibericht an Ebay oder Paypal faxen. Da kann es teilweise ein ziemlicher Kampf sein, zu seinem Recht zu kommen....habe da schon einige Horrorstories gelesen. Allerdings reden wir bei solchen Fällen gewöhnlich über Transaktionen von 1000 Euro aufwärts und insgesamt sind solche Fälle natürlich die Ausnahme.

    Grundsätzlich ist es ausserdem immer wichtig, dass jegliche Kommunikation mit dem Käufer ausschliesslich über Ebay Messages läuft, so dass alles was gesagt wurde "on record" ist.

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