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Thema: Eigenbedarfskündigung aus Sicht des Vermieters

  1. #1
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    Standard Eigenbedarfskündigung aus Sicht des Vermieters

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    Hallo ihr Lieben,

    wie verhält es sich denn damit? Ich möchte gerne in meinen Heimatort umziehen, in dem auch meine Eltern wohnen. Das Haus ist momentan vermietet. Dass ich diese Eigenbedarfskündigung begründen muss, ist mir klar. Doch wie mache ich das am besten? Ganz banal die Fakten auf den Tisch?

    Würde das so in etwa ausreichen oder ist es evtl. zu schwammig:

    In das Haus möchte ich gerne selbst einziehen, da sich der Gesundheitszustand meiner Eltern in den letzten Monaten verschlechtert hat und ich gerne rufbereit in der Nähe wohnen möchte, um mich vermehrt um sie zu kümmern. Meine momentaner Wohnort liegt 22 km vom Haus meiner Eltern entfernt, eine spontane und flexible Hilfestellung ist somit nicht möglich. Außerdem möchte ich eine Familie gründen und benötige hierzu die im Haus vorhandene größere Wohnfläche, die meine momentane Wohnung nicht bietet.

    Was meint ihr? Gibts evtl. Erfahrungswerte? Schwierig schwierig...

    Vielen Dank und liebe Grüße
    Placebo

  2. #2
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    Nach meiner Erfahrung dürfte das als Argument ausreichen denn Du hast nachvollziehbare Gründe. Vorteil ist natürlich schon, das Du selber einziehen willst, dann sind die Auflagen nicht ganz so streng.

    Probleme könnte es geben, wenn die Mieter schon sehr lange in der Immobilie leben.

  3. #3
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    Bei uns reichte die geplante Familiengründung als Grund aus. Wir haben den Eigenbedarf mit der Hochzeit, eventueller Familiengründung und dem damit verbundenen Bedürfnis nach mehr Platz begründet. Die Mieter waren vorher 30 Jahre im Haus. Davon abgesehen musste es komplett saniert werden, aber das gehört nicht zum Eigenbedarf.

  4. #4
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    Dazu habe ich auch eine Frage: wie muß der Vermieter den Eigenbedarf beweisen? Man könnte es ja schließlich auch nur als Grund "vorschieben", wenn man einen Mieter loswerden möchte.
    "Wer immer erreichbar ist, gehört zum Personal." (Karl Lagerfeld)

  5. #5
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    Zitat Zitat von astama Beitrag anzeigen
    Dazu habe ich auch eine Frage: wie muß der Vermieter den Eigenbedarf beweisen? Man könnte es ja schließlich auch nur als Grund "vorschieben", wenn man einen Mieter loswerden möchte.

    In dem Fall hat der Mieter im Nachhinein Recht auf Schadensersatz, d.h. er kann die Kosten für den Umzug irgendwie geltend machen... so hab ich es zumindest verstanden, was ich mir im Internet angelesen habe. Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Puckprinzessin Beitrag anzeigen
    Bei uns reichte die geplante Familiengründung als Grund aus. Wir haben den Eigenbedarf mit der Hochzeit, eventueller Familiengründung und dem damit verbundenen Bedürfnis nach mehr Platz begründet. Die Mieter waren vorher 30 Jahre im Haus. Davon abgesehen musste es komplett saniert werden, aber das gehört nicht zum Eigenbedarf.

    Bei uns steht dann auch eine Komplettsanierung an! Finde das alles total spannend, das Jahr bringt hoffentlich viele positive Veränderungen!

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