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Thema: Ebay-Frage: Bleibt der Kaufvertrag gültig, wenn Ebay den Käufer löscht?

  1. #11
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    Zitat Zitat von shirl69 Beitrag anzeigen
    In dem Fall hätte ich Sorge, dass er mir eine Kontonummer nennt, die nicht mit der übereinstimmt, von der das Geld überwiesen wurde. Die Bankverbindung des Überweisenden kann man ja auf dem Kontoauszug nicht sehen. Dann hätte ich theoretisch einen Kaufvertrag nicht erfüllt und wäre dort das Geld noch schuldig, hätte es aber derweil schon irgendeinem Betrüger überwiesen...
    Also ich sehe die BV, wenn ich Überweisungen erhalte. Im Zweifel bei Deiner Bank darum bitten, das Geld dahin zurück zu schicken, wo es herkommt.
    Mir wäre das auch zu fischig. Die Idee mit "Leider runter gefallen, hier ist Dein Geld zurück" finde ich am elegantesten.
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  2. #12
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    Zitat Zitat von moonlightfairy Beitrag anzeigen
    angenommen ich überweise von deinem Konto (weil ich die Kontoverbindung kenne) Geld auf ein anderes Konto zum bezahlen von einem Kauf.
    Jetzt merkt das der Original Kontoinhaber und veranlasst eine Rücklastschrift. Wie willst du denn von dem das Geld wiederholen ? Der hat keinen Kaufvertrag mit dir.

    Daher nicht versenden bevor nicht ein paar Tage vergangen sind.
    Eine Überweisung kann man nicht zurückbuchen lassen. Wenn du von meinem Konto Geld auf ein anderes Konto überweist (wie soll das gehen, gefälschte Unterschrift? PIN und TAN geklaut??) dann muss ich dich verklagen oder die Bank um mein Geld zurückzubekommen.

    Ansonsten sehe ich eigentlich kein Problem, er hat überwiesen und nicht mit Paypal gezahlt, kann also sein Geld nicht zurückverlangen.
    Geändert von LieseLotte (10.01.14 um 16:11:13 Uhr)
    Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen.

  3. #13
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    Ruf doch bei eBay an und schildere, dass der Käufer gezahlt hat. Sie haben sicher Erfahrungen mit solchen Fällen und können dir sagen, was du tun sollst.
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  4. #14
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    Ja, eine Überweisung kann definitiv NICHT zurück gebucht werden. Weg ist weg.
    (Nur bei einer Abbuchung kann man widersprechen und das Geld zurück buchen lassen.)

    Als Absender einer Überweisung kann man nur gegen Gebühr bei der eigenen Bank den Auftrag stellen, dass diese die Empfängerbank anschreibt. Diese muss ihren Kunden fragen, ob dieser mit der Rückbuchung einverstanden ist (was Du ja nicht wärst).

  5. #15
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    Ich würde das Tablet verschicken und fertig. Vorher würde ich mit einem Freund nochmal prüfen ob es funktioniert, unter Aufsicht einpacken und auch Bilder davon machen. Verschicken natürlich nur versichert.

    Ein Freund von mir hat eine sehr sehr teuere Uhr über ebay verkauft. Nachdem der Verkäufer die Uhr hatte, hat er bei ebay behauptet, die Uhr wäre ein Fake und hat auch Bilder einer Fakeuhr geschickt. Mein Freund war aber klug, er hat die Uhr von seiner Sekretärin einpacken und verschicken lassen. Außerdem hatte er noch Kopien der Originalrechnung und jede Menge Bilder der Uhr und auch vom einpacken.

  6. #16
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    Ich wuerde das Tablet an einer winzig kleinen Stelle markieren. Der schickt dir nachher sein eigenes defektes Teil zurück und behauptet es wäre deins. Dann musst du ihm das Geld zurückgeben und hast dazu noch ein kaputtes Tablet.

  7. #17
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    Der kann doch behaupten, was er will. Er kann dir nicht mal mehr eine schlechte Bewertung geben. Im Zweifelsfall hast du natürlich einen Zeugen wie Elvie schon sagte und dann ist Ruhe.
    Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen.

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