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Thema: Ebay-Frage: Bleibt der Kaufvertrag gültig, wenn Ebay den Käufer löscht?

  1. #1
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    Standard Ebay-Frage: Bleibt der Kaufvertrag gültig, wenn Ebay den Käufer löscht?

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    Bislang habe ich bei Ebay ja immer Glück gehabt, aber nun habe ich (ausgerechnet auch noch für meinen Freund) ein Tablet bei Ebay verkauft. Ich hatte schon Ärger befürchtet, als ich gesehen habe, dass der Höchstbietende ein Käufer ohne Bewertungen war, der sich anscheinend extra für diese Auktion angemeldet hat. Naja, er hat dann aber nach Ende der Auktion gleich ein Email über Ebay geschickt, dass er die Überweisung veranlasst (ich biete kein Paypal an).

    Heute habe ich dann plötzlich eine Email von Ebay im Postfach, dass der "Artikelkäufer verdächtig" wäre, da er nicht mehr bei Ebay angemeldet ist. Man würde mir die Verkaufsgebühr gutschreiben und ich sollte das Geschäft auf keinen Fall abwickeln. Daraufhin habe ich gerade mein Konto geprüft und festgestellt, dass der Käufer ordnungsgemäß bezahlt hat. Was mach ich denn jetzt?

    Ich habe ein wenig gegoogelt und dort schreiben alle, dass der Kaufvertrag ja zustande kam als er noch angemeldet war und somit rechtskräftig ist. Ich möchte ja jetzt auch nicht das Geld einfach wieder irgendwohin zurück überweisen. Andere Verkäufer mit ähnlichen Fällen, haben dann aber berichtet das es nach Versand der Ware Probleme gab, von wegen die Ware sei nicht in Ordnung und einem der Käufer dann ständig auf die Pelle rückte.

    Es geht um gute 200 Euro. Was mach ich denn jetzt? Ware rausschicken und das Beste hoffen oder irgendwie anfangen mit dem Käufer zu verhandeln? Ebay ist da ganz clever, der Käufer ist bei denen nicht mehr angemeldet, die Gebühren werden erstattet und damit sind sie komplett raus aus der Nummer.

    Oder ist das eine clevere Masche für irgendeine Abzocke, die ich gerade nicht durchschaue? Im Grunde habe ich jetzt mein Geld und die Ware und der Typ ist über Ebay nicht mehr zu erreichen. Wenn ich nicht noch die Mails bei gmx im Postfach hätte, wüsste ich jetzt selbst seine Lieferadresse nicht, denn die Daten sind bei Ebay selbst alle komplett gelöscht... Da das Geld von ihm überwiesen wurde, kann er das doch nicht mehr über die Bank zurückholen, oder?

    Sowas blödes

    Kann jemand helfen?

    LG, shirl.
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  2. #2
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    Zitat Zitat von shirl69 Beitrag anzeigen
    Bislang habe ich bei Ebay ja immer Glück gehabt, aber nun habe ich (ausgerechnet auch noch für meinen Freund) ein Tablet bei Ebay verkauft. Ich hatte schon Ärger befürchtet, als ich gesehen habe, dass der Höchstbietende ein Käufer ohne Bewertungen war, der sich anscheinend extra für diese Auktion angemeldet hat. Naja, er hat dann aber nach Ende der Auktion gleich ein Email über Ebay geschickt, dass er die Überweisung veranlasst (ich biete kein Paypal an).

    Heute habe ich dann plötzlich eine Email von Ebay im Postfach, dass der "Artikelkäufer verdächtig" wäre, da er nicht mehr bei Ebay angemeldet ist. Man würde mir die Verkaufsgebühr gutschreiben und ich sollte das Geschäft auf keinen Fall abwickeln. Daraufhin habe ich gerade mein Konto geprüft und festgestellt, dass der Käufer ordnungsgemäß bezahlt hat. Was mach ich denn jetzt?

    Ich habe ein wenig gegoogelt und dort schreiben alle, dass der Kaufvertrag ja zustande kam als er noch angemeldet war und somit rechtskräftig ist. Ich möchte ja jetzt auch nicht das Geld einfach wieder irgendwohin zurück überweisen. Andere Verkäufer mit ähnlichen Fällen, haben dann aber berichtet das es nach Versand der Ware Probleme gab, von wegen die Ware sei nicht in Ordnung und einem der Käufer dann ständig auf die Pelle rückte.

    Es geht um gute 200 Euro. Was mach ich denn jetzt? Ware rausschicken und das Beste hoffen oder irgendwie anfangen mit dem Käufer zu verhandeln? Ebay ist da ganz clever, der Käufer ist bei denen nicht mehr angemeldet, die Gebühren werden erstattet und damit sind sie komplett raus aus der Nummer.

    Oder ist das eine clevere Masche für irgendeine Abzocke, die ich gerade nicht durchschaue? Im Grunde habe ich jetzt mein Geld und die Ware und der Typ ist über Ebay nicht mehr zu erreichen. Wenn ich nicht noch die Mails bei gmx im Postfach hätte, wüsste ich jetzt selbst seine Lieferadresse nicht, denn die Daten sind bei Ebay selbst alle komplett gelöscht... Da das Geld von ihm überwiesen wurde, kann er das doch nicht mehr über die Bank zurückholen, oder?

    Sowas blödes

    Kann jemand helfen?

    LG, shirl.
    wart mal ein paar Tage ob das Geld auf dem Konto bleibt, nicht das von einem fremden Konto überwiesen wurde und das Geld dann wieder eingezogen wird.

  3. #3
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    Überweisungen können mMn nicht zurück geholt werden, sie könnten es abbuchen, aber dann veranlasst du eine Rücklastschrift und fertig.
    Ich finde es zwar komisch, sehe aber kein Risiko. Würde allerdings nicht die zu Hause Adresse auf den Absender packen.
    Manchmal ist der Bezug zur Realität halt einfach in der Wäsche...

  4. #4
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    Zitat Zitat von LinniMaus Beitrag anzeigen
    Überweisungen können mMn nicht zurück geholt werden, sie könnten es abbuchen, aber dann veranlasst du eine Rücklastschrift und fertig.
    Ich finde es zwar komisch, sehe aber kein Risiko. Würde allerdings nicht die zu Hause Adresse auf den Absender packen.
    angenommen ich überweise von deinem Konto (weil ich die Kontoverbindung kenne) Geld auf ein anderes Konto zum bezahlen von einem Kauf.
    Jetzt merkt das der Original Kontoinhaber und veranlasst eine Rücklastschrift. Wie willst du denn von dem das Geld wiederholen ? Der hat keinen Kaufvertrag mit dir.

    Daher nicht versenden bevor nicht ein paar Tage vergangen sind.

  5. #5
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    Gut, das ist natürlich eine andere Geschichte. Stimmt der Käufername denn mit dem Kontonamen überein Shirl?
    Manchmal ist der Bezug zur Realität halt einfach in der Wäsche...

  6. #6
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    Teilweise. Vorname ist auf der Überweisung anders und der Käufer hat einen Doppelnachnamen, wovon nur der eine Teil auf der Überweisung auftaucht. Wäre ja aber theoretisch möglich (Ehefrau, Kind, o. ä.).

    Eine falsche Adresse auf dem Paket habe ich mir auch schon überlegt, aber für den Fall einer Rücksendung, muss es ja wenigstens eine Anschrift sein, an der ich auch zu erreichen bin. Außerdem bekommt er ja meine Anschrift automatisch mit der Email die von Ebay beim Gewinn einer Auktion versandt wird. Auf jeden Fall werde ich nicht die Rechnungskopie beilegen, da ist die Firma meines Freundes angegeben. Der Original-Auktionstext ist ja auch gar nicht mehr nachzuvollziehen. Es sei denn er hat sich davon einen Screenshot gemacht. Vielleicht übersehe ich aber auch einfach irgendetwas. Manche Leute entwickeln ja eine erstaunliche kriminelle Energie bei solchen Dingen. Ich werde auf jeden Fall nicht vor Anfang der nächsten Woche versenden...
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  7. #7
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    Du könntest ihm auch schreiben, dass das Tablet runter gefallen und kaputt ist und du ihm das Geld rückerstattest. Wäre natürlich eine Lüge, aber auch ein Weg. Und über ebay würde ich es dann natürlich nicht mehr unter deinem Namen verkaufen.
    Liebe Grüße,

    Jubi

  8. #8
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    Zitat Zitat von jubi1701 Beitrag anzeigen
    Du könntest ihm auch schreiben, dass das Tablet runter gefallen und kaputt ist und du ihm das Geld rückerstattest. Wäre natürlich eine Lüge, aber auch ein Weg. Und über ebay würde ich es dann natürlich nicht mehr unter deinem Namen verkaufen.
    In dem Fall hätte ich Sorge, dass er mir eine Kontonummer nennt, die nicht mit der übereinstimmt, von der das Geld überwiesen wurde. Die Bankverbindung des Überweisenden kann man ja auf dem Kontoauszug nicht sehen. Dann hätte ich theoretisch einen Kaufvertrag nicht erfüllt und wäre dort das Geld noch schuldig, hätte es aber derweil schon irgendeinem Betrüger überwiesen...
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  9. #9
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    Warum der Käufer gesperrt wurde, hat die ebay nicht mitgeteilt, also warum der verdächtig ist?

    Ich würde das Tablet schicken, vorher noch Wiegen und das fotografieren und dann versichert versenden, damit du einen Abliefernachweis hast, vielleicht bin ich zu blauäugig, aber ich sehe nicht überall Betrugsabsichten und ebay ist mir selbst verdächtig

  10. #10
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    Zitat Zitat von Gonzo Beitrag anzeigen
    Warum der Käufer gesperrt wurde, hat die ebay nicht mitgeteilt, also warum der verdächtig ist?
    Nein, da steht nur in der Betreffzeile der Email "Artikelkäufer verdächtig" und dann im Text "wir mussten Gebote des Käufers xxx streichen, da dieser nicht bei eBay angemeldet ist"

    Vielleicht hat sich der Käufer ja selber abgemeldet? Geht das überhaupt so schnell? Also Ebay-Konto löschen? Und wofür soll das gut sein: Anmelden, Artikel ersteigern, bezahlen und wieder abmelden, bevor man den Artikel überhaupt erhalten hat? Ich versteh es nicht
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