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Thema: Ebay-Frage: Bleibt der Kaufvertrag gültig, wenn Ebay den Käufer löscht?

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  1. #1
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    Standard Ebay-Frage: Bleibt der Kaufvertrag gültig, wenn Ebay den Käufer löscht?

    Bislang habe ich bei Ebay ja immer Glück gehabt, aber nun habe ich (ausgerechnet auch noch für meinen Freund) ein Tablet bei Ebay verkauft. Ich hatte schon Ärger befürchtet, als ich gesehen habe, dass der Höchstbietende ein Käufer ohne Bewertungen war, der sich anscheinend extra für diese Auktion angemeldet hat. Naja, er hat dann aber nach Ende der Auktion gleich ein Email über Ebay geschickt, dass er die Überweisung veranlasst (ich biete kein Paypal an).

    Heute habe ich dann plötzlich eine Email von Ebay im Postfach, dass der "Artikelkäufer verdächtig" wäre, da er nicht mehr bei Ebay angemeldet ist. Man würde mir die Verkaufsgebühr gutschreiben und ich sollte das Geschäft auf keinen Fall abwickeln. Daraufhin habe ich gerade mein Konto geprüft und festgestellt, dass der Käufer ordnungsgemäß bezahlt hat. Was mach ich denn jetzt?

    Ich habe ein wenig gegoogelt und dort schreiben alle, dass der Kaufvertrag ja zustande kam als er noch angemeldet war und somit rechtskräftig ist. Ich möchte ja jetzt auch nicht das Geld einfach wieder irgendwohin zurück überweisen. Andere Verkäufer mit ähnlichen Fällen, haben dann aber berichtet das es nach Versand der Ware Probleme gab, von wegen die Ware sei nicht in Ordnung und einem der Käufer dann ständig auf die Pelle rückte.

    Es geht um gute 200 Euro. Was mach ich denn jetzt? Ware rausschicken und das Beste hoffen oder irgendwie anfangen mit dem Käufer zu verhandeln? Ebay ist da ganz clever, der Käufer ist bei denen nicht mehr angemeldet, die Gebühren werden erstattet und damit sind sie komplett raus aus der Nummer.

    Oder ist das eine clevere Masche für irgendeine Abzocke, die ich gerade nicht durchschaue? Im Grunde habe ich jetzt mein Geld und die Ware und der Typ ist über Ebay nicht mehr zu erreichen. Wenn ich nicht noch die Mails bei gmx im Postfach hätte, wüsste ich jetzt selbst seine Lieferadresse nicht, denn die Daten sind bei Ebay selbst alle komplett gelöscht... Da das Geld von ihm überwiesen wurde, kann er das doch nicht mehr über die Bank zurückholen, oder?

    Sowas blödes

    Kann jemand helfen?

    LG, shirl.
    It's easy to be morose and hard to be happy.

  2. #2
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    Zitat Zitat von shirl69 Beitrag anzeigen
    Bislang habe ich bei Ebay ja immer Glück gehabt, aber nun habe ich (ausgerechnet auch noch für meinen Freund) ein Tablet bei Ebay verkauft. Ich hatte schon Ärger befürchtet, als ich gesehen habe, dass der Höchstbietende ein Käufer ohne Bewertungen war, der sich anscheinend extra für diese Auktion angemeldet hat. Naja, er hat dann aber nach Ende der Auktion gleich ein Email über Ebay geschickt, dass er die Überweisung veranlasst (ich biete kein Paypal an).

    Heute habe ich dann plötzlich eine Email von Ebay im Postfach, dass der "Artikelkäufer verdächtig" wäre, da er nicht mehr bei Ebay angemeldet ist. Man würde mir die Verkaufsgebühr gutschreiben und ich sollte das Geschäft auf keinen Fall abwickeln. Daraufhin habe ich gerade mein Konto geprüft und festgestellt, dass der Käufer ordnungsgemäß bezahlt hat. Was mach ich denn jetzt?

    Ich habe ein wenig gegoogelt und dort schreiben alle, dass der Kaufvertrag ja zustande kam als er noch angemeldet war und somit rechtskräftig ist. Ich möchte ja jetzt auch nicht das Geld einfach wieder irgendwohin zurück überweisen. Andere Verkäufer mit ähnlichen Fällen, haben dann aber berichtet das es nach Versand der Ware Probleme gab, von wegen die Ware sei nicht in Ordnung und einem der Käufer dann ständig auf die Pelle rückte.

    Es geht um gute 200 Euro. Was mach ich denn jetzt? Ware rausschicken und das Beste hoffen oder irgendwie anfangen mit dem Käufer zu verhandeln? Ebay ist da ganz clever, der Käufer ist bei denen nicht mehr angemeldet, die Gebühren werden erstattet und damit sind sie komplett raus aus der Nummer.

    Oder ist das eine clevere Masche für irgendeine Abzocke, die ich gerade nicht durchschaue? Im Grunde habe ich jetzt mein Geld und die Ware und der Typ ist über Ebay nicht mehr zu erreichen. Wenn ich nicht noch die Mails bei gmx im Postfach hätte, wüsste ich jetzt selbst seine Lieferadresse nicht, denn die Daten sind bei Ebay selbst alle komplett gelöscht... Da das Geld von ihm überwiesen wurde, kann er das doch nicht mehr über die Bank zurückholen, oder?

    Sowas blödes

    Kann jemand helfen?

    LG, shirl.
    wart mal ein paar Tage ob das Geld auf dem Konto bleibt, nicht das von einem fremden Konto überwiesen wurde und das Geld dann wieder eingezogen wird.

  3. #3
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    Überweisungen können mMn nicht zurück geholt werden, sie könnten es abbuchen, aber dann veranlasst du eine Rücklastschrift und fertig.
    Ich finde es zwar komisch, sehe aber kein Risiko. Würde allerdings nicht die zu Hause Adresse auf den Absender packen.
    Manchmal ist der Bezug zur Realität halt einfach in der Wäsche...

  4. #4
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    Zitat Zitat von LinniMaus Beitrag anzeigen
    Überweisungen können mMn nicht zurück geholt werden, sie könnten es abbuchen, aber dann veranlasst du eine Rücklastschrift und fertig.
    Ich finde es zwar komisch, sehe aber kein Risiko. Würde allerdings nicht die zu Hause Adresse auf den Absender packen.
    angenommen ich überweise von deinem Konto (weil ich die Kontoverbindung kenne) Geld auf ein anderes Konto zum bezahlen von einem Kauf.
    Jetzt merkt das der Original Kontoinhaber und veranlasst eine Rücklastschrift. Wie willst du denn von dem das Geld wiederholen ? Der hat keinen Kaufvertrag mit dir.

    Daher nicht versenden bevor nicht ein paar Tage vergangen sind.

  5. #5
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    Gut, das ist natürlich eine andere Geschichte. Stimmt der Käufername denn mit dem Kontonamen überein Shirl?
    Manchmal ist der Bezug zur Realität halt einfach in der Wäsche...

  6. #6
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    Teilweise. Vorname ist auf der Überweisung anders und der Käufer hat einen Doppelnachnamen, wovon nur der eine Teil auf der Überweisung auftaucht. Wäre ja aber theoretisch möglich (Ehefrau, Kind, o. ä.).

    Eine falsche Adresse auf dem Paket habe ich mir auch schon überlegt, aber für den Fall einer Rücksendung, muss es ja wenigstens eine Anschrift sein, an der ich auch zu erreichen bin. Außerdem bekommt er ja meine Anschrift automatisch mit der Email die von Ebay beim Gewinn einer Auktion versandt wird. Auf jeden Fall werde ich nicht die Rechnungskopie beilegen, da ist die Firma meines Freundes angegeben. Der Original-Auktionstext ist ja auch gar nicht mehr nachzuvollziehen. Es sei denn er hat sich davon einen Screenshot gemacht. Vielleicht übersehe ich aber auch einfach irgendetwas. Manche Leute entwickeln ja eine erstaunliche kriminelle Energie bei solchen Dingen. Ich werde auf jeden Fall nicht vor Anfang der nächsten Woche versenden...
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  7. #7
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    Du könntest ihm auch schreiben, dass das Tablet runter gefallen und kaputt ist und du ihm das Geld rückerstattest. Wäre natürlich eine Lüge, aber auch ein Weg. Und über ebay würde ich es dann natürlich nicht mehr unter deinem Namen verkaufen.
    Liebe Grüße,

    Jubi

  8. #8
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    Zitat Zitat von moonlightfairy Beitrag anzeigen
    angenommen ich überweise von deinem Konto (weil ich die Kontoverbindung kenne) Geld auf ein anderes Konto zum bezahlen von einem Kauf.
    Jetzt merkt das der Original Kontoinhaber und veranlasst eine Rücklastschrift. Wie willst du denn von dem das Geld wiederholen ? Der hat keinen Kaufvertrag mit dir.

    Daher nicht versenden bevor nicht ein paar Tage vergangen sind.
    Eine Überweisung kann man nicht zurückbuchen lassen. Wenn du von meinem Konto Geld auf ein anderes Konto überweist (wie soll das gehen, gefälschte Unterschrift? PIN und TAN geklaut??) dann muss ich dich verklagen oder die Bank um mein Geld zurückzubekommen.

    Ansonsten sehe ich eigentlich kein Problem, er hat überwiesen und nicht mit Paypal gezahlt, kann also sein Geld nicht zurückverlangen.
    Geändert von LieseLotte (10.01.14 um 16:11:13 Uhr)
    Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen.

  9. #9
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    Ruf doch bei eBay an und schildere, dass der Käufer gezahlt hat. Sie haben sicher Erfahrungen mit solchen Fällen und können dir sagen, was du tun sollst.
    „Das interessiert mich nicht.“ - Die Bohne

    „Die Lorbeeren von heute sind der Kompost von morgen.“



  10. #10
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    Ich wuerde das Tablet an einer winzig kleinen Stelle markieren. Der schickt dir nachher sein eigenes defektes Teil zurück und behauptet es wäre deins. Dann musst du ihm das Geld zurückgeben und hast dazu noch ein kaputtes Tablet.

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