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Thema: ablauf von gutscheinen

  1. #1
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    Standard ablauf von gutscheinen

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    hallo,

    wisst ihr zufällig, wenn ein gutschein mit angabe genauer laufzeit (zb ein jahr) ausgestellt wurde und man diesen zeitraum jedoch verabsäumt. ob diese noch verlängert werden? ich habe mal gelesen, dass die dauer auf 10 jahre erhöht wurde? oder gilt das nur, wenn kein ablauf draufsteht? ich habe mal eine anfrage geschickt, vielleicht sind die kulant....

    ach ja, mein mann und ich....

    lg

  2. #2
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    generell dürfen Gutscheine kein Ablaufdatum haben aber es kommt darauf an für was er gilt: wenn z.B. konkret drausteht: 1 h Massage dann darf die Gültigkeit begrenzt werden weil sich der Preis erhöhen könnte. Wenns ein Wertgutschein - z.b. 100 € ist, dann darf er nicht verfallen solange das Geschäft existiert.
    Ich will Sommer!

  3. #3
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    Hat mich aktuell auch gerade beschäftigt. Ich habe im Geschäft angerufen und sofort die Zusage bekommen, dass der Gutschein natürlich trotz Ablaufdatum akzeptiert wird. Andernfalls müsste das Geld ausgezahlt werden und das will eigentlich keine Firma.

  4. #4
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    hi,
    dann bin ich mal gespannt. bei uns handelt es sich um kinogutscheine - gleich 50 euro.
    lg

  5. #5
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    http://www.vzhh.de/recht/30441/gutsc...t-gueltig.aspx

    Da ist eigentlich alles schön beschrieben.
    Viele Grüße von

    Davantage

    Stop Thinking- Start Living !!

  6. #6
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    Zitat Zitat von versi Beitrag anzeigen
    generell dürfen Gutscheine kein Ablaufdatum haben aber es kommt darauf an für was er gilt: wenn z.B. konkret drausteht: 1 h Massage dann darf die Gültigkeit begrenzt werden weil sich der Preis erhöhen könnte. Wenns ein Wertgutschein - z.b. 100 € ist, dann darf er nicht verfallen solange das Geschäft existiert.
    Also das höre ich zum ersten mal, kann mir auch nicht vorstellen dass das so richtig ist.
    Viele Grüße von

    Davantage

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  7. #7
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    So weit ich weiß, richtet sich die Verjährung nach der normalen Verjährungsdauer schuldrechtlicher Ansprüche und das wären drei Jahre. Also Ablauf des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt würde + 3 Jahre.
    Hier geht es allerdings um erworbene Gutscheine und nicht um die vom Aussteller freiwillig gewährte Rabatte oder Gutscheine.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Frl. Summse Beitrag anzeigen
    So weit ich weiß, richtet sich die Verjährung nach der normalen Verjährungsdauer schuldrechtlicher Ansprüche und das wären drei Jahre. Also Ablauf des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt würde + 3 Jahre.
    Hier geht es allerdings um erworbene Gutscheine und nicht um die vom Aussteller freiwillig gewährte Rabatte oder Gutscheine.
    Ich meine erworbene Gutscheine sind mindestens 3 Jahre gültig. Freiwillig gewährte Rabatte und Gutscheine können auch kürzer befristet sein, weil der Kunde in diesem Fall ja keinerlei Gegenleistung erbracht hat.
    Viele Grüße von

    Davantage

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  9. #9
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    So auch der Inhalt meines Posts. Oder meinst Du irgendwas anderes?

  10. #10
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    Nein
    Viele Grüße von

    Davantage

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