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Thema: Früheren Arbeitgeber um Zeugnisänderung gebeten mit Frist - null Reaktion, und nun?

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  1. #1
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    naja, wenn es wirklich zu einer Klage kommt und die auf den Brief vom Anwalt nicht reagieren (was ich aber schon denke) müssen die doch eh die Kosten des Verfahrens tragen, oder? Recht bekommen die damit ja nicht, das ist klar.

  2. #2
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    Nein, in der ersten Instanz bei Arbeitsgerichtsverfahren trägt jede Partei i.d.R. ihre Kosten selbst.
    H.G. eve

    Wozu braucht man ein Gehirn, wenn man es nicht benutzt?

  3. #3
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    echt?? das finde ich irgendwie ungerecht und dachte eigentlich, dass das anders ist...

  4. #4
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    wie ärgerlich! Eine RSV hast du nicht, oder? Wenn nicht, könnte geprüft werden ob du Anrecht auf Beratungshilfe oder gar Prozesskostenhilfe hast.

    Wenn man in die Gewerkschaft eintritt, gibt es dann eine Wartezeit wie beim Mieterschutzverein? Ich glaube schon auch, dass ein offizielles Schreiben vom Anwalt schon einiges voranbringt.
    Geändert von Coccinelle (12.01.14 um 21:52:02 Uhr)

  5. #5
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    Bei uns in Ö gibt es da die Arbeiterkammer, an die man sich wenden kann und die einem dann weiter helfen. Habt ihr nicht soetwas ähnliches?
    Liebe Grüße,

    Jubi

  6. #6
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    Zitat Zitat von Coccinelle Beitrag anzeigen
    Wenn man in die Gewerkschaft eintritt, gibt es dann eine Wartezeit wie beim Mieterschutzverein? Ich glaube schon auch, dass ein offizielles Schreiben vom Anwalt schon einiges voranbringt.
    Nein, soweit ich weiß gibt es keine Wartezeit. Man ist mit Eintritt in die Gewerkschaft sofort versichert.

  7. #7
    Avatar von HopiStar
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    Aber in diesem Fall wäre es ja mehr oder weniger rückwirkend bzw. für ein zurückliegenden Vorfall?
    Im Grunde ist ein Diamant auch nur ein Stück Kohle, das die nötige Ausdauer hatte

    Das Leben sollte NICHT eine Reise ins Grab sein mit dem Ziel wohlbehalten und in einem attraktiven und gut erhaltenen Körper anzukommen, sondern eher seitwärts hineinzuschlittern, Chardonnay in einer Hand, Erdbeeren in der anderen. Den Körper total verbraucht und abgenutzt, und dabei jubelnd …WOW, was für ein Ritt...!

  8. #8
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    Das ist bei den Gwerkschaften meist kein Problem. Aber die Mitgliedschaft kostet halt auch einiges - je nach Gewerkschaft. Und man kann nicht für einen Monat eintreten und danach wieder austreten.
    H.G. eve

    Wozu braucht man ein Gehirn, wenn man es nicht benutzt?

  9. #9
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    Ich glaube, dass das von Gewerkschaft zu Gewerkschaft unterschiedlich ist. Manche beraten einen sofort, bei anderen sollte man ein Jahr Mitglied sein und das Beitragskonto muss ausgeglichen sein.

    Bei ver.di z. B. muss man drei Monate vor Eintritt des Schadensfalls Mitglied gewesen sein, dann erhält man Rechtsschutz. Rechtsberatung erhält man sofort nach Eintritt.
    Geändert von Gästin (12.01.14 um 22:57:00 Uhr)
    Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)

  10. #10
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    Zitat Zitat von deelite Beitrag anzeigen
    echt?? das finde ich irgendwie ungerecht und dachte eigentlich, dass das anders ist...
    Das ist historisch gewachsen.

    "Nach § 12a Arbeitsgerichtsgesetz erfolgt im Arbeitsgerichtsverfahren erster Instanz keine Erstattung von Anwaltskosten, weil die Vertretung im arbeitsgerichtlichen Verfahren ursprünglich die Domäne der Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden war, deren Mitglieder in der Regel über ihren Mitgliedsbeitrag Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz in Arbeits- und Sozialrechtsangelegenheiten haben. Rechtsanwälte waren ursprünglich sogar von der Vertretung vor den Arbeitsgerichten erster Instanz in Bagatellsachen ausgeschlossen. Die aus der Tradition entsprungene Kostenregelung ist (für die erste Instanz) unverändert geblieben." (kopiert aus Wikipedia)
    Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)

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