Zitat Zitat von paulinka Beitrag anzeigen
Das Urteil in Freiburg ist gerade gesprochen worden:
Lebenslänglich (also Erwachsenenstrafrecht), Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, anschließende Sicherheitsverwahrung unter Vorbehalt gestellt, also möglich.
Damit hatte der Angeklagte bestimmt nicht gerechnet, er hatte doch noch auf seine "Mitleidstur" gesetzt war aber nicht glaubwürdig.