über die Tat/den Täter wurde bereits geurteilt (egal was wir davon halten): Er hat die Todesstrafe bekommen. Aber muss bei Vollstreckung noch so ein grausamer Versuch durchgeführt werden? Oder darf es schnell und rel. schmerzfrei gehen? Dürfen Täter die diese schlimmen Taten verübt haben von anderen mit gleichen/ähnlichen Mitteln/Qualen in den Tod geschickt werden? nach dem Motto: Auge um Auge, Zahn um Zahn? Oder: wie du mir, so ich dir?