Zitat von
Paris
Im Gegenteil. Die Einleitung wird unterbrochen, wenn sie noch läuft, es werden lebensrettende Maßnahmen eingeleitet und mit Dialyse kann man das Medikament ausspülen. Wie erfolgreich, das dann ist, ist fraglich, aber es ist menschlich zu handeln.
Um ihn dann erneut der Todesstrafe zuzuführen - ich weiß nicht so recht, ob ich das menschlicher finden soll, auch wenn es vielleicht formal korrekt ist.
Zitat von
Coccinelle
auch hier noch einmal: kein Mitleid für den Tod oder für die Schmerzen und Qualen bis dahin?
Nein, Mitleid habe ich mit dem Täter nicht. Ich habe mit keinem Täter Mitleid, der an hilf- und wehrlosen Opfern Gräueltaten verübt hat.
Nichtsdestotrotz ist das, was dort vorgefallen ist, ein Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit, die unabdingbar ist. So etwas kann und darf man nicht dulden.
Das hat mit Mitleid nichts zu tun. Mitleid ist ein Gefühl, das man erst einmal ohne Konsequenzen haben darf oder nicht.
Die Verletzung der Rechtsstaatlichkeit ist allerdings eine Tatsache, die Konsequenzen haben muss. Dass sich die Behörden in Ohio offensichtlich darüber hinwegsetzen, finde ich mehr als bedenklich. Wenn die Angehörigen nun klagen, ist das der Dummheit und Ignoranz der Behörden geschuldet.
H.G. eve
Wozu braucht man ein Gehirn, wenn man es nicht benutzt?