Bei meiner Schwester ist der Fall ganz genauso gelagert. Sie hat mich als Erbin für ihr Haus eingesetzt damit im Fall ihres Todes oder ihres Mannes, seine Kinder nichts davon erben (es besteht keinerlei Kontakt zu seinen Kindern, die mittlerweile erwachsen sind).

Im Zweifelsfall würde ich aber vor Eurer Eheschließung einen Anwalt für Erbrecht dazu befragen. Damit ihr unter Umständen einen entsprechenden Ehevertrag oder Testament aufsetzen könnt.