Ich bin ja seit einiger Zeit wieder glücklich verheiratet, mein Mann hat allerdings 2 Kinder aus erster Ehe. Mit seiner Exfrau kommen wir einigermaßen aus, es wird allerdings immer deutlicher, dass sie sich - um es einmal nett auszudrücken - sehr für Geld interessiert und auch schon das Thema Absicherung, falls meinem Mann etwas zustoßen sollte, angesprochen hat (sie wollte ihn überreden, eine Risikolebensversicherung für seine Kinder abzuschließen, das am Rande). Die Kinder sind noch relativ klein, sie wird also noch viele Jahre involviert sein.
Ich habe vor der Eheschließung ein Haus gekauft und bin auch alleinige Eigentümerin mit Grundbucheintrag. Bei einer Scheidung wäre es im Falle einer Zugewinngemeinschaft ja so, dass das Haus mir alleine gehören würde, aber was wäre, wenn der Ehepartner versterben würde? Hätten seine Kinder dann Anspruch auf einen Teil des Hauses, da wir verheiratet sind? Falls ja, gibt es Möglichkeiten, dies vertraglich auszuschließen?
Ich finde die Vorstellung doch ziemlich besorgniserregend ... wir sind zwar beide noch relativ jung und gesund aber man weiß ja nie.
Liebe Grüße
Steffi
Geändert von Steffi70 (22.01.14 um 14:41:39 Uhr)
Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen: Egal wie gut Du spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf das Brett kacken und herumstolzieren, als hätte sie gewonnen.
Nun es geht hier sicherlich eher darum, was passiert, wenn der Mann sterben würde.
Ich glaube, gar nichts. Weil das Haus dir gehört.
Von seinem, bzw eurem gemeinsamen Besitz stehen den Kindern allerdings 25% zu im Falle des Todes deines Mannes. (Wenn ich unseren Notar richtig verstanden habe. Wir haben eine sehr ähnliche Situation)
alles wird bunt!
Es geht mir darum, was mit MEINEM Haus passieren würde, wenn man Mann versterben sollte (und ich noch lebe). Noch einmal: es gehört lt. Grundbuch nur mir. Wieso sollten es nur seine Kinder erben? Die Frage ist, steht den Kindern ein Pflichtteil zu, obwohl ich nicht deren Mutter bin?
edit: genau zebra1971, so ist es - was den gemeinschaftlichen Besitz betrifft, war mir das klar, nur das Haus ist für mich ein Unsicherheitsfaktor
Geändert von Steffi70 (22.01.14 um 14:40:15 Uhr)
Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen: Egal wie gut Du spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf das Brett kacken und herumstolzieren, als hätte sie gewonnen.
Wenn dein Mann versterben würde, behältst du das Haus und es passiert gar nicht, denke ich.
Aber um sicher zu sein, würde ich mir einen Termin beim Anwalt für Erbrecht geben lassen und mich gründlich informieren
(Wenn er zur hälfte im Grundbuch stünde, bekämst du von SEINER hälfte 50%, dann hättest du insgesamt 75 % und seine Kinder die andere hälfte, also jedes Kind 12,5 %)
Geändert von PEARLI (22.01.14 um 14:46:10 Uhr)
ich seh es wie zebra. Wenn das Haus nur dir gehört, kann es schlecht zur Erbmasse deines Mannes zählen, weil es ihm ja nicht gehört.
Ich denke auch, die Kinder Deines Mannes erben das Haus erst dann, wenn Du bereits gestorben wärst und es an ihn vererbt hättest.
Bei meiner Schwester ist der Fall ganz genauso gelagert. Sie hat mich als Erbin für ihr Haus eingesetzt damit im Fall ihres Todes oder ihres Mannes, seine Kinder nichts davon erben (es besteht keinerlei Kontakt zu seinen Kindern, die mittlerweile erwachsen sind).
Im Zweifelsfall würde ich aber vor Eurer Eheschließung einen Anwalt für Erbrecht dazu befragen. Damit ihr unter Umständen einen entsprechenden Ehevertrag oder Testament aufsetzen könnt.
ups, ich sehe erst jetzt, ihr seid ja schon verheiratet. Nun denn, trotzdem Rat einholen. Vielleicht kann man noch nachträglich einen Ehevertrag aufsetzen.