So sehe ich das auch. Unterhaltsklage ist schon eine harte Nummer. Vielleicht kann die Mutter zwar nicht mehr den gleichen Betrag wie vorher zahlen, aber eventuell wenigstens etwas. Wenn das Verhältnis im Moment angespannt ist, dann ist es wohl danach komplett hinüber, aber vielleicht kann man einen Mittelweg finden. Ich bin immer Vorsichtig mit Aussagen wie "die hat viel verdient", eben weil man die laufenden Kosten und alles was im Hintergrund ist nicht kennt.
Ansonsten einen anderen Nebenjob suchen, wo er mehr Verdient.
Zum Thema Kindergeld möchte ich noch anmerken, dass man das auch selbst direkt überwiesen bekommen kann, man muss das nur beim zuständigen Amt in die Wege leiten. (weil doch das Verhältnis zur Mutter angespannt ist..., so ist das Kindergeld auf jeden Fall monatlich da.)
Ansonsten schließe ich mich den anderen Beauties an, was Gespräche mit den Eltern betrifft.
***No soy monedita de oro para gustarles a todos.***
Also ich tätige hier keine Aussagen, die ich nicht sicher bestätigen kann. Dh ich kenne seine Mutter ja auch und weiß genau, dass sie sehr viel verdient hat und grundsätzlich ihren Kindern kein Geld geben möchte. mind 2.500 bis 3.000 netto!!! Es gibt nun mal so Menschen bzw Eltern, die sind so. Sie ist auch recht skrupellos was das angeht. Der Mutter waren ihre Kinder - sagen wir es mal so - schon immer ziemlich egal. Der Vater ist leider genauso. Das nur zum Hintergrund. Sonst würde ich sowas hier nicht schreiben.
Sonst wären natürlich Gesprächsversuche angebracht, jedoch zahlt der Vater seit Jahren schon nur widerwillig Unterhalt (er lebt in Frankreich, also da ist eh schwer ranzukommen) und der wird ihm nicht aushelfen. Alleine deshalb weil es um die Mutter geht, die nicht zahlen will. Der hat sogar während der Semesterferien einfach die Unterhaltszahlungen eingestellt mit der Begründung, dass mein Freund da ja Zeit hätte arbeiten zu gehen. Der stand dann 2 Monate ohne das Geld da. Und das war seiner Mutter auch egal. Noch nicht mal 50 EUR wollte sie ihm geben.
Und die Eltern sind total verfeindet. Mein Freund hat also leider diesbezüglich das große Los gezogen mit seinen Eltern![]()
Anwalt ist auch letzte Instanz (das will er selbst ja nicht. wer will schon seine Eltern verklagen. Gründe gab es vorher ja schon genug.) , aber zumindest informieren kann man sich ja mal und/oder auch beim Amt. Danach kann er ja das Gespräch suchen (was leider eh sinnlos sein wird) und dann hat er aber evt. genug Fakten in der Hinterhand um zumindest mit Anwalt zu drohen. Vielleicht reicht das ja dann schon.
Geändert von starlight79 (26.02.14 um 14:16:32 Uhr)
"Smell the sea, and feel the sky
let your soul and spirit fly"
Noch ne Frage: Zu welchem Amt geht man da? Jugendamt? Oder Sozialamt?![]()
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Wegen des Kindergeldes? Das kam damals vom Arbeitsamt.
Bezüglich der anderen Auskünfte: Evtl. Sozialamt?
Geändert von Tromsöchen (26.02.14 um 14:30:35 Uhr)
Ne meinte wegen Infos ob / was / wie gemacht werden kann.
Kindergeld weiss ich. Familienkasse. Danke.![]()
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ich weis nicht ob das noch so ist, aber als meine schwester damals bei der arge einen antrag gestellt hatte (sie lebte noch im haushalt meiner eltern) hat es geheißen, dass es kein geld gibt, da die eltern für ihre kinder bis zum 25. lebensjahr aufkommen müssen. ich weis aber nicht was die momentane gesetzeslage diesbezüglich sagt.
neben dem bafög fürs studium gibt es aber auch noch das schülerbafög, da weis ich aber nicht, wann man es bekommt.
für die berechnung des bafögs wird das vorletze jahr hergenommen, man kann allerdings einen sonderantrag stellen, wenn zum zeitpunkt der antragsstellung ein elternteil ohne einkommen ist![]()
Mir wäre das mit den Eltern zu viel Streß. Ich würde mich erkundigen, ob er evtl. sowas wie Ergänzungs-Hartz4 bekommt. Evtl. nachfragen wegen Wohngeld. Mir persönlich ist es rätselhaft, warum er in dem gleichen Betrieb jetzt für ca. ein halbes Jahr zusätzlich Praktikum macht? Vor einer Ausbildung kenne ich sowas für max. ein paar Wochen zum kennenlernen, aber nicht um für ein halbes Jahr eine billige Arbeitskraft zu haben? War das Voraussetzung für die Ausbildung?
Grundsätzlich kenne ich es so, dass Eltern unterhaltspflichtig sind bis zum Ende der ersten abgeschlossenen Ausbildung oder max. bis 27 Jahre.
Geändert von grumby (26.02.14 um 14:45:30 Uhr)
lg
grumby