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Thema: Unterhaltspflicht Studium

  1. #1
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    Standard Unterhaltspflicht Studium

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    Sorry, gerade aktueller Fall von nem Freund:

    Er ist Anfang 20 hat bis vor kurzem studiert und jetzt das Studium abgebrochen. Fängt im Sommer eine Ausbildung an und macht gerade dort auch schon gering bezahltes Praktikum. Am We arbeitet er noch im sozialen Bereich nebenher um überhaupt (also trotz Unterhalt usw) über die Runden zu kommen.

    Eltern sind lange geschieden. Vater zahlt Unterhalt. Mutter auch. Und er bekommt Kindergeld. Bafög bekommt er keines mehr, da die Mutter die letzten Jahre zuviel verdient hat.

    Jetzt wird die Mutter ab März wohl arbeitslos und hat ihm soeben angekündigt, dass sie ihm zwar weiterhin Kindergeld überweisen wird, aber keinerlei Unterhalt mehr.

    Weiß jemand zufällig wie das mit der Unterhaltspflicht aussieht? Ist sie das überhaupt noch, da er ja vor kurzem das Studium abgebrochen hat und nun nur ein Praktikum macht? Es wäre ja nur bis zur Ausbildung.

    Sie zahlt eh nicht viel, also das wurde nie gerichtlich beschlossen oder sowas, weder beim Vater noch bei der Mutter. Generell ist das Verhältnis angespannt, dh sie wird sich freiwillig sowieso auf nichts einlassen. Sie hat aber definitiv sehr viel verdient die letzten Jahre (sie war in der Schweiz tätig) und auch sehr viele Ersparnisse. Hier gehts also auch nicht um Abzocke der Mutter oder sowas... Es ist eher so, dass er sich alles immer erkämpfen muss, da seine Eltern beide nichts zahlen wollen, obwohl beide genug haben. Zum Anwalt ist er jetzt noch nicht, er hat ja auch kein Geld

    Er tut mir so leid. Evt weiß jemand Rat? Danke!
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  2. #2
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    Hallo Starlight,#

    zum Thema:" Er kann nicht zum Anwalt, er hat ja auch kein Geld" möchte ich sagen, dass es für diese Fälle Prozesskostenhilfe gibt.
    Aber wenn die Mutter jetzt arbeitslos ist, wäre er vielleicht wieder Bafög-berechtigt. Da müsstet Ihr Euch mal erkundigen (gibt auch einen Bafög-Rechner im Internet).

    viele Grüsse
    Sally-Ann

  3. #3
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    Das Problem ist so kurzfristig bekommt er kein Bafög mehr zudem hat er ja das Studium abgebrochen. Und beim Bafög zählt sowieso immer das Gehalt von dem Jahr davor oder sowas. Da hätte sie ja noch genug verdient.
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  4. #4
    Avatar von Medha
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    Bafög gibt es nicht, er hat ja das Studium abgebrochen. Für Azubis gab es früher Ausbildungsbeihilfe, so etwas in der Art wird es doch heute wohl auch noch geben. Im Moment mit dem Praktikum hängt er aber in der Luft wie es aussieht, an seiner Stelle würde ich zu dem Amt gehen, dass bei ihm für die Grundsicherung zuständig ist. Die werden erst mal auch nichts rausrücken aber die kennen sich ganz gut wer ihn eigentlich unterstützen müsste, jedenfalls wenn es sich um einen einigermassen fähigen Sachbearbeiter handelt. Oder soziale Dienste. Kommt auch ein wenig darauf an, wie groß die Gemeinde ist. Je grösser die Stadt desto überlasteter sind die Ämter.

    Grundsätzlich sind die Eltern für die erste Ausbilung unterhaltspflichtig und der Nachwuchs darf sich auch irren und eine Ausbildung oder ein Studium abbrechen (so lange das nicht im neunten Semester passiert). Ich wünsche Deinem Freund alles Gute.
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  5. #5
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    Warum arbeitet er nicht Vollzeit im Bereich Fast Food oder so, bis die Ausbildung im Sommer los geht? Da bekommt man relativ schnell und leicht kurzfristig einen Job.
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  6. #6
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    @Dora: er macht doch Vollzeit bereits das Praktikum und arbeitet am WE auch schon (Nachdienste).

    @medha: danke! Ist eine größere Stadt. Ich werde ihm sagen, er soll es mal auf dem Amt versuchen.
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  7. #7
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    Gut, aber der Ausbildungsbetrieb müsste doch Verständnis dafür haben, dass er nicht kostenlos oder für wenig Geld im Rahmen eines Praktikums zur Verfügung stehen kann, bis er die Ausbildung anfängt, sondern vorher noch ein bisschen Geld verdienen muss, weil er ja während der Ausbildung nicht so viel verdienen wird.
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  8. #8
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    Zitat Zitat von Dora Diamant Beitrag anzeigen
    Gut, aber der Ausbildungsbetrieb müsste doch Verständnis dafür haben, dass er nicht kostenlos oder für wenig Geld im Rahmen eines Praktikums zur Verfügung stehen kann, bis er die Ausbildung anfängt, sondern vorher noch ein bisschen Geld verdienen muss, weil er ja während der Ausbildung nicht so viel verdienen wird.
    ja ich habe ihm gesagt, er soll seinen Chef offen darauf ansprechen. Jedoch besteht tatsächlich ja eine Unterhaltspflicht! Auch während der Ausbildung. Hab gerade extra mal geschaut. Denke er geht evt doch zum Anwalt.
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  9. #9
    Avatar von Medha
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    Bevor er zum Anwalt geht, sollte er noch einmal versuchen mit seinen Eltern zu sprechen, am besten mit beiden an einem Tisch wenn nur irgend möglich. Er sollte die Situation wie sie ist beschreiben und seine Eltern fragen, was er denn ihrer Meinung nach tun sollte. Das ist besser als etwas zu fordern, denn dann sind seine Eltern in der Pflicht ihm Vorschläge zu machen. Wenn das alles nichts hilft, dann erst Anwalt. Aber so eine Unterhaltsklage kann sich sehr sehr lange hinziehen und es geht ja um die Situation jetzt.
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  10. #10
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    Zitat Zitat von Medha Beitrag anzeigen
    ...Aber so eine Unterhaltsklage kann sich sehr sehr lange hinziehen und es geht ja um die Situation jetzt.
    So sehe ich das auch. Wenn er arbeitet, bekommt er Ende März Geld.
    Wenn er klagt, dauert das Monate und wenn er Pech hat muss er die Kohle danach auch noch zwangsweise eintreiben und es wird schnell ein Jahr draus.
    Außerdem ist er ja Anfang 20 und nicht minderjährig, da kann man ja ruhig mal finanziell unabhängig werden, auch wenns unbequemer ist.
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