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Thema: Haftungsfrage Versicherung bei Leasing-Firmenwagen

  1. #1
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    Standard Haftungsfrage Versicherung bei Leasing-Firmenwagen

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    Folgende Situation:

    Ein Arbeitnehmer fährt mit dem ihm überlassenen Leasing-Fahrzeug/Firmenwagen rückwärts gegen das Garagentor seines eigenen Hauses. Sowohl der Firmenwagen als auch das Garagentor sind kaputt.
    Die Vollkasko des Versicherers des Firmenwagens übernimmt den Schaden am Fahrzeug, davon gehe ich mal aus. Wie sieht es mit dem Schaden am Garagentor aus? Der Arbeitnehmer ist ja weder Versicherungsnehmer noch Halter des Fahrzeugs, springt da evtl. die Haftpflicht des Versicherers des Firmenwagens ein? Oder ist das ein nicht versicherter Eigenschaden?

  2. #2
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    Sehr interessante Frage!

    Theoretisch würde ich sagen, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung des Leasing-Nehmers hat und diesen über die Leasing anmelden muss (das ergibt sich aus den meisten Leasing-Verträgen).
    Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)

  3. #3
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    Ich denke, für das Tor zahlt garkeine Versicherung. Warum auch? Der Arbeitnehmer hat doch sein eigenes Tor kaputtgemacht. Ob nun mit einem Auto oder einer Axt, ist egal..

    Würde mich aber interessieren, was da rauskommt!

  4. #4
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    Mich interessiert auch wie das ausgeht. Geschah der Unfall denn im Rahmen einer dienstlichen oder privaten Fahrt? Das wäre bestimmt in dem Fall auch wichtig.
    Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.

  5. #5
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    Nee, das glaub ich eher nicht.

    Diese Fahrzeuge werden von den Firmen geleast und den Mitarbeitern zur freien und alleinigen Verfügung überlassen. Dafür tragen die die Leasingraten usw.. Sprich, die Mitarbeiter dürfen das Fahrzeug wie ein eigenes nutzen und es wird nicht nach Dienst- und Privatfahrten unterschieden.
    Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)

  6. #6
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    Hm, ich hatte mal einen schaden an meinem Dienstwagen und wurde da gefragt ob es passiert ist während einer dienstlichen oder privaten Fahrt.
    Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.

  7. #7
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    Diese Leasingfahrzeuge, die überlassen werden, sind aber keine Dienstfahrzeuge. Die werden vom Arbeitnehmer wie ein Privatfahrzeug gefahren. Er trägt auch sämtliche Kosten des Fahrzeuges. Das wirst du ja bei einem Dienstfahrzeug eher nicht tun.
    Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)

  8. #8
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    Ich denke, das Garagentor zahlt die Dienstreisekasko des Arbeitgebers, denn die wird er ja wohl haben, wenn er Dienstfahrzeuge zu Verfügung stellt.
    LG Gabi

  9. #9
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    Ich denke, wenn es überhaupt relevant ist, ob es auf einer Privat- oder Dienestfahrt passiert ist, dann ist das nur für die SB in der Vollkasko für den Schaden am Auto relevant. Die Sache mit dem Schaden am Auto ist auch relativ klar.
    Mir geht es um das Garangentor. Wenn man es logisch betrachtet, ist es erstmal völlig abwegig für mich, dass eine Versicherung dafür aufkommen sollte, wenn man sein Eigentum schrottet. Aber man muß ja manchmal ums Eck denken, und für mich stellt sich halt die Frage, wenn er ja "nur" der Fahrer war, und dann auch noch, während dies passiert ist, für die Firma unterwegs war, was ist dann?
    Man muß dazu noch sagen, es ist sein eigener Firmenwagen, private Nutzung frei, er muß, wie meist üblich, nur die Versteuerung übernehmen und den Eigenanteil, den der Listenpreis über dem "Budget" liegt.

  10. #10
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    Also ich habe meinen Mann gefragt, er ist vom Fach. Der sagt, dass das Garagentor ganz einfach die KFZ Haftpflicht des Fahrzeugs und somit des Arbeitgebers bezahlt. Und zwar ohne SB, da es ja eine Haftpflicht ist.
    LG Gabi

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