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Thema: Rechtliche Fragen zum Thema Minijob

  1. #1
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    Standard Rechtliche Fragen zum Thema Minijob

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    Hallo und Guten Tag,

    ich habe 2 Fragen zum Thema Minijob, vllt. kann sie mir jemand beantworten.

    1) wenn ich einen Minijob fristgerecht zum Monatsende kündige, Zahltag aber immer der 15. des darauffolgenden Monats war, muss ich dann - obwohl gekündigt - auch wieder bis zum 15. warten oder steht mir das Gehalt dann auch zum Monatsende zu.

    2) wenn ich z. B. zum 31. Mai gekündigt habe, meine letzte Schicht in dem Minijob auch schon hinter mir habe, muss der AG dennoch bis zum Monatsende warten, ehe er mich bei der Minijob Zentrale abmeldet oder geht das auch schon vorher bzw. inwiefern spielt da eine Rolle, wann das Gehalt gezahlt wird.

    Wäre super, wenn hier jemand Bescheid weiß.

    Viele lieben Dank!

  2. #2
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    Du bekommst Dein Geld zum 15. wie immer, da alle Datensätze im Personalbüro zusammen verarbeitet werden.
    Abgemeldet wird Du auch am 15. rückwirkend zum Ende des Monats, den Du gearbeitet hast.
    Alles andere wäre ein Heidenaufwand für Deinen Arbeitgeber.
    Übrigens bekommst Du auch dann erst Deine Papiere.
    Die Welt ist viel zu gefährlich, um darin zu leben – nicht wegen der Menschen, die Böses tun, sondern wegen der Menschen, die daneben stehen und sie gewähren lassen. Albert Einstein

  3. #3
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    Klaras Ausführungen gibt es nichts mehr hinzuzufügen. Genau so ist es

  4. #4
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    Dann möchte ich die Frage noch mal anders formulieren.

    Darf der AG mich früher abmelden, also vor dem 31. Mai?
    Unabhängig vom Aufwand - rein rechtlich gesehen.

    Ich habe die Dame zwar Ende April gefragt, ob sie das machen würden, sie bejahte das auch. Aber nun habe ich noch keine Info bekommen, auf meine Email noch keine Antwort und ans Telefon kriege ich leider auch keinen.

    Das Problem ist, ich glaube, die weiß das auch nicht. Den Eindruck habe ich aus diversen Gründen ....

  5. #5
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    Nein, darf er nicht.

    Wann ist denn Dein letzter Arbeitstag?

    Und was bringt es Dir,wenn Du früher abgemeldet wirst?
    Wenn Du einen neuen Job hast, (wieder Mini) ist es egal , Du darfst sowieso nur 450 € steuerfrei verdienen.
    Egal ob du einen oder 10 Minijobs hast, zusammengerechnet darfst Du monatlich nicht über 450 € kommen.
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  6. #6
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    Ja und da liegt der Hund begraben.....

    Ich hatte angenommen, dass es bei den Minijobs nur darauf ankommt, dass man nicht über 450 Euro kommt und das die einzelnen Jobs nicht beim gleichen Arbeitgeber sind.

    Eine Kollegin hat mich darauf hingewiesen, dass es eben nicht so einfach ist und so rief ich bei der Minijob Zentrale an.

    Die haben mir das so erklärt:

    Wenn man einen "Hauptberuf" hat, der sozialversicherungspflichtig ist, ist der 1. Minijob von der versicherungspflicht befreit und alle weiteren sind wieder versicherungspflichtig.
    Diese weiteren werden dann mit dem "Hauptberuf" zusammengenommen und daraus werden die Abgaben berechnet.

    Wenn ich nun in meinem 1. Minijob im Mai 0 Euro verdienen würde, aber im 2. Job 250 Euro, so müsste ich für diese 250 Euro Abgaben entrichten (lassen durch den AG).

    Es wäre super gewesen, wenn AG1 mich also abmeldet nach meiner letzten Schicht, so dass ich ab Mitte des Monats schon bei AG2 gemeldet werden kann und ich somit keine Abgaben zahlen muss.

  7. #7
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    Du hast noch einen Hauptjob?

    Hättest dann in einem Monat 2 Minijobs zeitversetzt?
    Wie das dann berechnet wird kann ich Dir nicht sagen.

    Aber der Arbeitgeber meldet Dich zum 31.05. ab, da es auch so in Deiner Kündigung steht.
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  8. #8
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    Wirst du denn bei deinem neuen Minijob tatsächlich jeden Monat auf genau EUR 450,00 kommen?
    Falls nein, könnte man dir ja evtl. die Stunden, welche du schon im Mai für den neuen Minijob-AG verdienst, in die nächsten Monate übetragen, quasi als Überstunden.
    Bei meinem letzten Minijob wurde das so problemlos gemacht: All meine Überstunden wurden in den Monaten ausbezahlt, wo ich sowieso nicht auf die vollen EUR 450,00 kam (wg. Urlaub z.B.)
    Liebe Grüße, Michaela

    In der Ruhe liegt die Kraft.

  9. #9
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    Ja, ich habe einen Hauptjob, ganz normal 40 Stunden die Woche und eine Nebentätigkeit.

    Den 1. Minijob habe ich gekündigt, weil es für mich nicht mehr passte. Den neuen möchte ich schon Mitte Mai beginnen, da ich eingelernt werden muss.
    Das Einlernen wird bezahlt.
    Somit hätte ich eine Überschneidung im Mai.

    Danke Michaela, so werde ich es meiner Chefin mal vorschlagen...

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