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Thema: Patientenverfügung

  1. #1
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    Standard Patientenverfügung

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    Hallo zusammen,

    im Moment hadere ich mit der Patientenverfügung für meine Eltern. Musstet ihr schon eine ausfüllen/unterschreiben? Seid ihr bereits Bevollmächtigter? Welchen Weg (Maßnahmen ja/nein) habt ihr gewählt und warum?

    Meine Eltern wollen natürlich keine lebensverlängernden Maßnahmen falls der Fall eintritt. ABER weiß man das jetzt?

    Ich mag eigentlich gar nicht daran denken, aber da mein Vater bereits 78 und meine Mama 68 ist, muss ich mich mit dem Thema auseinandersetzen

  2. #2
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    als bei meinem Vater der Tumor behandelt wurde, hat er eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung gemacht und meiner Mutter, Schwester und mir übergeben, vorher hat er das alles mit dem Arzt und einem Rechtsanwalt besprochen

    Du solltest das ernsthaft mit Deinen Eltern besprechen, es ist dann auch für Dich leichter, wenn wirklich mal eine solche Situation eintrifft

  3. #3
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    Eine genaue Beratung ist hier unerlässlich.

    Meine Schwiegermutter hatte eine Patientenverfügung, vor und von Zeugen unterschrieben und die war das Papier nicht wert auf dem sie stand.

    Uns wurde es so erklärt.....(ich versuche die Worte der Ärzte widerzugeben)
    Wird ein Patient per Notarzt ins Krankenhaus gebracht und ist eine künstliche Beatmung von Nöten, so wird diese gemacht denn kaum ein Mensch hat seine Patientenverfügung immer in der Tasche und für jeden Notarzt ersichtlich dabei.
    Wird aber der Patient dann künstlich beatmet, und damit an lebenserhaltenden Maßnahmen angeschlossen, kann dies nicht rückgängig gemacht werden. Auch nicht durch eine Patientenverfügung, die ein Angehöriger ins Krankenhaus bringt. Die Geräte dürfen, einmal angeschlossen, nicht wieder abgestellt werden denn das wäre von Krankenhausseite aus aktive Sterbehilfe und die ist in D verboten.

    Meine Schwiegermutter wurde somit noch tagelang unter aussichtslosen Bedingungen am Leben erhalten - trotz Patientenverfügung.

    Wer dazu mehr weiß bzw. anderes erlebt hat, würde es mich interessieren denn ich war bisher auch immer der Meinung, eine solche Verfügung würde alles klarstellen.

  4. #4
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    Meine Eltern (fast 70 und 77) haben nun endlich auch so etwas gemacht.
    Ich habe auf den Notar bestanden; ok, nicht preiswert, aber vielleicht dann doch lohnend, wenn es umgesetzt werden muss. Parallel kam das Testament auf den Weg, was ich mindestens für genauso wichtig halte für all diejenigen, bei denen mehr übrig bleibt als ein Sack Altkleider.

    Parallel haben wir über alles andere auch gesprochen : Wünsche betreffend Beerdigung, Sarg oder Urne, in die Erde oder eine Wand.
    Und ich habe parallel auch meine Wünsche dargelegt, den Sterben ist nunmal keine Sache des Alters und das hat das ganze deutlich erleichtert.
    Never judge a book by its cover...

  5. #5
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    Zitat Zitat von gesa1974 Beitrag anzeigen
    Wird ein Patient per Notarzt ins Krankenhaus gebracht und ist eine künstliche Beatmung von Nöten, so wird diese gemacht denn kaum ein Mensch hat seine Patientenverfügung immer in der Tasche und für jeden Notarzt ersichtlich dabei.
    Wird aber der Patient dann künstlich beatmet, und damit an lebenserhaltenden Maßnahmen angeschlossen, kann dies nicht rückgängig gemacht werden. Auch nicht durch eine Patientenverfügung, die ein Angehöriger ins Krankenhaus bringt. Die Geräte dürfen, einmal angeschlossen, nicht wieder abgestellt werden denn das wäre von Krankenhausseite aus aktive Sterbehilfe und die ist in D verboten.
    Und genau DAS ist zB eine Befürchtung von mir. Ich könnte meine Eltern so nicht liegen lassen. Und sie wollen es defintiv auch nicht.

    Juttali, wir gehen auch zum Notar. Letzte Woche hatten wir eine Dame vom Amt zu Besuch, die Ihnen versucht hat das alles zu erklären. Leider konnte ich diesen Termin nicht wahrnehmen.

  6. #6
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    Ich glaube ich könnte nun so agieren, denn ich weiß ja jetzt, das es der Wille/im Sinne meiner Eltern ist.
    Never judge a book by its cover...

  7. #7
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    Ja, aber das wäre dann doch aktive Sterbehilfe? Oder sehe ich das falsch?

  8. #8
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    Zitat Zitat von gesa1974 Beitrag anzeigen
    Uns wurde es so erklärt.....(ich versuche die Worte der Ärzte widerzugeben)
    Wird ein Patient per Notarzt ins Krankenhaus gebracht und ist eine künstliche Beatmung von Nöten, so wird diese gemacht denn kaum ein Mensch hat seine Patientenverfügung immer in der Tasche und für jeden Notarzt ersichtlich dabei.
    Wird aber der Patient dann künstlich beatmet, und damit an lebenserhaltenden Maßnahmen angeschlossen, kann dies nicht rückgängig gemacht werden. Auch nicht durch eine Patientenverfügung, die ein Angehöriger ins Krankenhaus bringt. Die Geräte dürfen, einmal angeschlossen, nicht wieder abgestellt werden denn das wäre von Krankenhausseite aus aktive Sterbehilfe und die ist in D verboten.

    Meine Schwiegermutter wurde somit noch tagelang unter aussichtslosen Bedingungen am Leben erhalten - trotz Patientenverfügung.
    Darf ich mal fragen, wann das war? Vor den gesetzlichen Regelungen 2009 wurden Patientenverfügungen von Ärzten oft ignoriert, seit 2009 sollte das aber nicht mehr der Fall sein. Ich hatte letztes Jahr einen solchen von Dir beschriebenen Fall im Bekanntenkreis und da wurden nach Vorlage der Verfügung und Bestätigung durch den darin genannten Zeugen alle Maschienen abgestellt.
    Herr - schmeiß Hirn oder Steine, aber triff!

  9. #9
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    Zitat Zitat von gesa1974 Beitrag anzeigen
    Eine genaue Beratung ist hier unerlässlich.

    Meine Schwiegermutter hatte eine Patientenverfügung, vor und von Zeugen unterschrieben und die war das Papier nicht wert auf dem sie stand.

    Uns wurde es so erklärt.....(ich versuche die Worte der Ärzte widerzugeben)
    Wird ein Patient per Notarzt ins Krankenhaus gebracht und ist eine künstliche Beatmung von Nöten, so wird diese gemacht denn kaum ein Mensch hat seine Patientenverfügung immer in der Tasche und für jeden Notarzt ersichtlich dabei.
    Wird aber der Patient dann künstlich beatmet, und damit an lebenserhaltenden Maßnahmen angeschlossen, kann dies nicht rückgängig gemacht werden. Auch nicht durch eine Patientenverfügung, die ein Angehöriger ins Krankenhaus bringt. Die Geräte dürfen, einmal angeschlossen, nicht wieder abgestellt werden denn das wäre von Krankenhausseite aus aktive Sterbehilfe und die ist in D verboten.

    Meine Schwiegermutter wurde somit noch tagelang unter aussichtslosen Bedingungen am Leben erhalten - trotz Patientenverfügung.

    Wer dazu mehr weiß bzw. anderes erlebt hat, würde es mich interessieren denn ich war bisher auch immer der Meinung, eine solche Verfügung würde alles klarstellen.
    Ich musste mich auch in letzter Zeit damit auseinandersetzen, habe auch einige Bücher über das Sterben gelesen. Und was Du schreibst, stimmt meines Wissens nicht: Es ist keine Sterbehilfe etwa eine künstliche Ernährung etc. einzustellen. Das ist sozusagen kein Problem. Allerdings sind auch Ärzte oft überhaupt nicht informiert (und wissen das nicht). Eine Patientenverfügung ist vermutlich immer hilfreich, aber es braucht vermutlich auch oft jemanden, der darum kämpft, dass sie nicht ignoriert wird.

  10. #10
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    Beim Lesen von gesas Geschichte habe ich an ein katholisch geprägtes Krankenhaus oder entsprechenden Arzt gedacht.

    Natürlich ist das Abstellen von Geräten keine aktive, sondern eine erlaubte passive Sterbehilfe, die dem Patienten ein Dahinvegetieren erspart und ein selbstbestimmtes Sterben in Würde ermöglicht. Der natürliche Sterbevorgang wird ja lediglich zugelassen und nicht unterdrückt.

    Bei meiner Mutter sind die Geräte abgestellt worden und ich habe an ihrem Bett gesessen (ich bin mir sicher, dass sie das wahrgenommen hat) bis sie zwei Stunden später sehr friedlich eingeschlafen ist. Gestorben wäre sie sowieso, es wäre nur die Frage gewesen, wie lange die Geräte sie noch am Leben - wenn man es denn so nennen will - gehalten hätten. Und dann hätte vielleicht niemand an ihrem Bett gesessen und sie auf ihrem letzten Weg begleitet.

    Auch wenn mir die Entscheidung nicht wirklich leicht gefallen ist - das tatsächliche Entscheiden tut schon ein Stück weit sehr weh -, habe ich sie immer für richtig und gut gehalten. Meine Mutter war Krankenschwester, die sehr genau wußte, warum sie sich gegen lebenserhaltende Maßnahmen ausgesprochen hat.

    Ich habe für mich - allerdings aus anderen Gründen - auch so entschieden und verfügt, dass es keine verlängerten Maßnahmen geben soll. Umsetzen wird das dann eine jüngere Freundin, mit der es intensive Gespräche gegeben hat, bis wir beide soweit waren.
    Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)

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