Zitat von
gesa1974
Uns wurde es so erklärt.....(ich versuche die Worte der Ärzte widerzugeben)
Wird ein Patient per Notarzt ins Krankenhaus gebracht und ist eine künstliche Beatmung von Nöten, so wird diese gemacht denn kaum ein Mensch hat seine Patientenverfügung immer in der Tasche und für jeden Notarzt ersichtlich dabei.
Wird aber der Patient dann künstlich beatmet, und damit an lebenserhaltenden Maßnahmen angeschlossen, kann dies nicht rückgängig gemacht werden. Auch nicht durch eine Patientenverfügung, die ein Angehöriger ins Krankenhaus bringt. Die Geräte dürfen, einmal angeschlossen, nicht wieder abgestellt werden denn das wäre von Krankenhausseite aus aktive Sterbehilfe und die ist in D verboten.
Meine Schwiegermutter wurde somit noch tagelang unter aussichtslosen Bedingungen am Leben erhalten - trotz Patientenverfügung.
Darf ich mal fragen, wann das war? Vor den gesetzlichen Regelungen 2009 wurden Patientenverfügungen von Ärzten oft ignoriert, seit 2009 sollte das aber nicht mehr der Fall sein. Ich hatte letztes Jahr einen solchen von Dir beschriebenen Fall im Bekanntenkreis und da wurden nach Vorlage der Verfügung und Bestätigung durch den darin genannten Zeugen alle Maschienen abgestellt.
Herr - schmeiß Hirn oder Steine, aber triff!