ok, diese automatische verschluss-sache ist ja total überflüssig. oder fliegt bei dem vorgängermodell regelmäßig der deckel weg?
hier ein Vergleich https://www.youtube.com/watch?v=sS7CYtOupd4
ok, diese automatische verschluss-sache ist ja total überflüssig. oder fliegt bei dem vorgängermodell regelmäßig der deckel weg?
Liebe Grüße, Charlotte
"Anspannung ist, wer du glaubst sein zu müssen. Entspannung ist, wer du bist." (chin. Sprichwort)
... und ich sehe schon millionen verzweifelter hausfrauen nicht an ihr kochgut kommen, weil die technik irgendwann aufgibt.
Liebe Grüße, Charlotte
"Anspannung ist, wer du glaubst sein zu müssen. Entspannung ist, wer du bist." (chin. Sprichwort)
Muss jetzt mal ganz blöd fragen, gibts den "alten" TM31 nun gar nicht mehr zu kaufen? Denn den wollten wir uns jetzt endlich, nach langer und reiflicher Überlegung zulegen! Schließlich werde ich mit den Zwillingen irgendwann in die "heiße" Breiphase kommen und dafür scheint mir der Thermomix die perfekte Küchenmaschine! Den neuen werde ich aber sicherlich nicht benötigen... und jetzt ärgere ich mich ein wenig, dass ich nicht früher in die Puschen gekommen bin!
Von Vorwerk gibt es den alten TM 31 jetzt nicht mehr. Wenn, dann nur gebraucht. Sind ja unendlich viele Geräte jetzt auf dem Markt, weil viele eben doch
gern den neuen hätten.
Mich mit meiner Miniküche stört vor allem, daß der neue noch mehr Platz braucht. Ich kämpfe hier echt um jeden Millimeter Arbeitsfläche.
Nach einem gebrauchten habe ich sogar schon geschaut! Wenn es ein Gerät z.B. vom Juli 2014 ist, kann man nicht viel falsch machen, oder? Irgendwie bin ich unsicher! Andererseits macht "meine" Thermomix-Tante am 20.9. eine Art Infoveranstaltung, wo man sich den neuen mal anschauen kann, evtl. warte ich mal noch ab!
ich würde wirklich gerne mal wissen wie das mit der Gewährleistung (Vorwerk gibt ja keine Garantie mehr) im Falle eines Falles ist. Im hauseigenen Forum wird vom Moderationsteam explizit darauf hingewiesen, dass Ansprüche nur die kaufende Person stellen darf (innerhalb der Gewährleistungzeit). Die Gewährleistung gelte NICHT für das Gerät.
Ist das rechtlich überhaupt haltbar?