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Thema: Wer kennt sich mit Mietrecht aus? Besuchsrecht des Vermieters...

  1. #1
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    Standard Wer kennt sich mit Mietrecht aus? Besuchsrecht des Vermieters...

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    Ich habe fristgerecht mit 3 Monaten zum Monatsende meine Mietwohnung gekündigt. Da ich mir ein wenig den Stress nehmen wollte, da der Umzug ja in einer andere Stadt geht, läuft der Mietvertrag einen Monat länger als ich eigentlich dort wohne. Soll heißen Mietverhältnis endet am 31.10. ich fange aber bereits zum 1.10. die neue Stelle an und hole dann restliche Sachen im laufe des Oktobers.
    Ich habe lediglich von meinem Vermietern eine Kündigungsbestätigung erhalten, das war Ende Juli. Im Kündigungsschreiben bat ich auch um persönliche Rückmeldung zwecks Absprachen Wohnungsübergabe, etc. Darauf keine Reaktion nur mein Schreiben als Kopie mit dem Vermerk "erhalten am ...". Nun gut, ich habe dann bis Ende August gewartet und dann nochmal geschrieben, dass ich gerne bestimmte Dinge besprechen möchte, da ich faktisch nur noch bis Ende September in der Wohnung wohnen würde. Dann kam eine Woche später ein Anruf von der Sekretärin, sie sei überrascht, dass ich so schnell ausziehen würde (ähm ja...) und sie müsste sich ja jetzt um die Weitervermietung kümmern. Ich habe ihr dann bereits einige Termine genannt (diese sind bisher ungenutzt verstrichen). Sie meinte dann so lapidar, dass es ja auch egal sei wenn ich nicht da sei sie könnte die Besichtigung ja auch alleine machen. DAS möchte ich aber auf keinen Fall weil in der Wohnung ja noch Sachen von mir sein werden und ich das auch nicht als mein Verschulden betrachte, wenn die nicht in die Pötte kommen?! Habe jetz mal gegoogelt und werde aber nicht schlau daraus, ob ich denen jetzt sagen kann, nö, im Oktober könnt ihr nur dann kommen wenn ich auch da bin? Please help!
    Don´t be bitter - glitter!

  2. #2
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    Ich hatte einen ähnlichen Fall neulich umgekehrt. Da hieß, der Mieter müsse mir als Vermieter die Möglichkeit geben, die Wohnung zu betreten.
    Natürlich musste man die Wunschtermine des Mieters bzw. seine Anwesenheitszeiten berücksichtigen, aber grundsätzlich war er verpflichtet die Wohnung zu einem abgesprochenen Termin zu öffnen.

  3. #3
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    Ja, das ist ja auch richtig aber wenn ich so weit vorher ankündige, dass ich eben nur bis Ende September diese Möglichkeit einräumen will?
    Don´t be bitter - glitter!

  4. #4
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    Könnte schwierig werden denn das Mietverhältnis endet ja erst Ende Oktober. Bis dahin kannst du sämtliche Mieterrechte wahrnehmen, hast im Gegenzug aber auch deine Verpflichtungen als Mieter einzuhalten.
    Kann schon sein das du einen Termin zur Wohnungsbegehung nennen musst.

  5. #5
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    Alles im Rahmen der Fairness und gegenseitigen Rücksichtnahme. Du bist verpflichtet, die Besichtigungen zu dulden, aber kannst drei Terminsvorschläge machen, die dir passen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von janne.partikel Beitrag anzeigen
    Alles im Rahmen der Fairness und gegenseitigen Rücksichtnahme. Du bist verpflichtet, die Besichtigungen zu dulden, aber kannst drei Terminsvorschläge machen, die dir passen.
    Ich habe bereits 6 Termine angegeben, davon sind drei schon ungenutzt verstrichen... Ich bin aber dann nicht verpflichtet Zugang zu der Wohnung zu gewähren auch wenn ich nicht da bin, richtig?
    Don´t be bitter - glitter!

  7. #7
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    Soweit ich informiert wurde, musste der Mieter aber ansonsten eine andere Person beauftragen, an seiner Statt die Wohnung zu öffnen.

  8. #8
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    Nun ja, du musst da davon ausgehen, dass die Interessenten eher zeitnah vor Mietvertragsende schauen wollen. Und den ganzen Oktober nicht zur Verfügung zu stehen geht wohl nicht. Natürlich musst du niemanden in die Wohnung lassen, wenn du nicht da bist, aber dann musst du es eben anders regeln.

  9. #9
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    Zitat Zitat von janne.partikel Beitrag anzeigen
    Nun ja, du musst da davon ausgehen, dass die Interessenten eher zeitnah vor Mietvertragsende schauen wollen. Und den ganzen Oktober nicht zur Verfügung zu stehen geht wohl nicht. Natürlich musst du niemanden in die Wohnung lassen, wenn du nicht da bist, aber dann musst du es eben anders regeln.
    Nur rein aus INteresse. Ist das tatsächlich so? Ich war immer froh, wenn ich Vorlauf hatte und dann für den Umzug alles in Ruhe regeln konnte.
    Egal was du kochst, Karl Marx

  10. #10
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    Zumal man ja auch 3 Monate Kündigungsfrist hat. Ich besichtige eine Wohnung lieber so früh wie möglich.

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