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Thema: Verfügung im Todesfall für Kinderbetreuung

  1. #11
    Avatar von Babs
    Babs ist offline Hurra! Ach nee doch nicht
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    Nein, das muss nicht notariell beglaubigt werden. Hat uns der Notar gesagt, als wir wegen Ehevertrag und Testament bei ihm waren.

    Da war unser erstes Kind noch unterwegs und wir wussten noch nicht genau, wen wir als Vormund einsetzen wollten. Das kann man einfach handschriftlich noch hinzufügen.

  2. #12
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    Gibt es evtl. in einer Vorsorgevollmacht die Möglichkeit, das niederzuschreiben? Den Vordruck dafür gibt es oft beim Vormundschaftsgericht (Abteilung im Amtsgericht).
    Es gibt Anforderungen an ein Testament, damit es gültig ist, die viele nicht kennen. Eine notarielle Beglaubigung gehört allerdings nicht dazu. Im BGB ist das, wenn ich mich jetzt nicht irre, ab § 2247 BGB geregelt.

  3. #13
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    Da wir weit weg von Verwandschaft leben und die im Ernstfall auch nicht als geeignet ansehen, haben wir im Testament verfügt, dass wir eine sehr gute Freundin, die auch seine ersten zwei Lebensjahre seine Nanny war, als gesetzlichen Vormund einsetzen. Das Testament ist bei uns, sie hat selbstverständlich eine Kopie davon und sie und ihr Mann haben das Ganze natürlich gut überdacht. Sie ist mittlerweile selbst Mama und unser Sohn bezeichnet ihren Sohn eh als seinen "Halbbruder" da wir ein sehr enges und gutes Verhältnis haben und seine "Nana" als Ersatzmama voll akzeptiert ist und geliebt wird.
    Viele Grüsse
    Fishie

    _____________________________

    Wie viele Sorgen von einem abfallen, wenn man beschließt, nicht etwas, sondern jemand zu sein

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