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Thema: Verfügung im Todesfall für Kinderbetreuung

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  1. #1
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    Standard Verfügung im Todesfall für Kinderbetreuung

    Hat sich jemand von Euch mit diesem Thema beschäftigt und kann mir da weiterhelfen?

    Mein Mann und ich möchten für den Fall, dass wir beide sterben sollten, eine Verfügung machen, dass unser Kind von meinem Vater und seiner Frau betreut werden soll, sprich es nicht in die (vorläufige) Obhut des Jugendamtes käme.

    Eigentlich dachten wir, dass man sowas notariell verfügen muß. Beim Anruf beim Jugendamt wurde mir mitgeteilt, dass es ausreichen würde, dies formlos schriftlich bei den Großeltern zu hinterlegen, so dass sie im Fall der Fälle das dann vorzeigen können und unser Kind aufnehmen können. Ich bezweifle allerdings, ob das tatsächlich so ausreicht? Hat sowas jemand gemacht von Euch?

    Ich frag mich dann halt auch, ob das Jugendamt dann evtl. dagegen halten würde, weil mein Vater ja auch nicht mehr der Jüngste ist?

  2. #2
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    Sorry, kann nichts wirklich hilfreiches beitragen aber ist es nicht sowieso normal, dass erst einmal unter den nächsten Verwandten gesucht wird bevor ein Kind in die Obhut des Jugendamtes kommt?

    Und ich dachte auch immer das bei Katholiken dafür extra die Paten seien?
    Don´t be bitter - glitter!

  3. #3
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    Verlass Dich nicht auf die mündliche Aussage eines Amtes, kann ich nur raten. Natürlich kommen die Kinder erst bei Verwandten unter. Was danach passiert, steht meistens auf einem anderen Blatt. Ich würde auf jeden Fall ein Testament errichten und Vormünder bestellen, nicht nur zur Sicherheit, sondern auch, um auszuschließen, daß andere Verwandte aufbegehren und an den Kindern herumzerren.

  4. #4
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    Wir haben es ins Testament geschrieben.

  5. #5
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    Ein Testament haben wir, aber kein notarielles. Ob das wohl trotzdem reicht, wenn wir das da mit reinschreiben?
    Hm, oder doch der Gang zum Notar?

  6. #6
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    Mir wurde gesagt, dass es reicht es ins Testament zu schreiben. Notariell beglaubigt ist unseres auch nicht.

  7. #7
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    Nein, das muss nicht notariell beglaubigt werden. Hat uns der Notar gesagt, als wir wegen Ehevertrag und Testament bei ihm waren.

    Da war unser erstes Kind noch unterwegs und wir wussten noch nicht genau, wen wir als Vormund einsetzen wollten. Das kann man einfach handschriftlich noch hinzufügen.

  8. #8
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    Gibt es evtl. in einer Vorsorgevollmacht die Möglichkeit, das niederzuschreiben? Den Vordruck dafür gibt es oft beim Vormundschaftsgericht (Abteilung im Amtsgericht).
    Es gibt Anforderungen an ein Testament, damit es gültig ist, die viele nicht kennen. Eine notarielle Beglaubigung gehört allerdings nicht dazu. Im BGB ist das, wenn ich mich jetzt nicht irre, ab § 2247 BGB geregelt.

  9. #9
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    Da wir weit weg von Verwandschaft leben und die im Ernstfall auch nicht als geeignet ansehen, haben wir im Testament verfügt, dass wir eine sehr gute Freundin, die auch seine ersten zwei Lebensjahre seine Nanny war, als gesetzlichen Vormund einsetzen. Das Testament ist bei uns, sie hat selbstverständlich eine Kopie davon und sie und ihr Mann haben das Ganze natürlich gut überdacht. Sie ist mittlerweile selbst Mama und unser Sohn bezeichnet ihren Sohn eh als seinen "Halbbruder" da wir ein sehr enges und gutes Verhältnis haben und seine "Nana" als Ersatzmama voll akzeptiert ist und geliebt wird.
    Viele Grüsse
    Fishie

    _____________________________

    Wie viele Sorgen von einem abfallen, wenn man beschließt, nicht etwas, sondern jemand zu sein

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