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Thema: Verfügung im Todesfall für Kinderbetreuung

  1. #1
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    Standard Verfügung im Todesfall für Kinderbetreuung

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    Hat sich jemand von Euch mit diesem Thema beschäftigt und kann mir da weiterhelfen?

    Mein Mann und ich möchten für den Fall, dass wir beide sterben sollten, eine Verfügung machen, dass unser Kind von meinem Vater und seiner Frau betreut werden soll, sprich es nicht in die (vorläufige) Obhut des Jugendamtes käme.

    Eigentlich dachten wir, dass man sowas notariell verfügen muß. Beim Anruf beim Jugendamt wurde mir mitgeteilt, dass es ausreichen würde, dies formlos schriftlich bei den Großeltern zu hinterlegen, so dass sie im Fall der Fälle das dann vorzeigen können und unser Kind aufnehmen können. Ich bezweifle allerdings, ob das tatsächlich so ausreicht? Hat sowas jemand gemacht von Euch?

    Ich frag mich dann halt auch, ob das Jugendamt dann evtl. dagegen halten würde, weil mein Vater ja auch nicht mehr der Jüngste ist?

  2. #2
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    Sorry, kann nichts wirklich hilfreiches beitragen aber ist es nicht sowieso normal, dass erst einmal unter den nächsten Verwandten gesucht wird bevor ein Kind in die Obhut des Jugendamtes kommt?

    Und ich dachte auch immer das bei Katholiken dafür extra die Paten seien?
    Don´t be bitter - glitter!

  3. #3
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    Verlass Dich nicht auf die mündliche Aussage eines Amtes, kann ich nur raten. Natürlich kommen die Kinder erst bei Verwandten unter. Was danach passiert, steht meistens auf einem anderen Blatt. Ich würde auf jeden Fall ein Testament errichten und Vormünder bestellen, nicht nur zur Sicherheit, sondern auch, um auszuschließen, daß andere Verwandte aufbegehren und an den Kindern herumzerren.

  4. #4
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    Wir haben es ins Testament geschrieben.

  5. #5
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    Ein Testament haben wir, aber kein notarielles. Ob das wohl trotzdem reicht, wenn wir das da mit reinschreiben?
    Hm, oder doch der Gang zum Notar?

  6. #6
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    Mir wurde gesagt, dass es reicht es ins Testament zu schreiben. Notariell beglaubigt ist unseres auch nicht.

  7. #7
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    Wenn es dir wichtig ist, würde ich die Kosten für einen Notar nicht scheuen, zumal die nicht exorbitant sind m. E.

    Denn man weiß ja nie, ob man die richtigen Formulierungen trifft. Und ob jemand dein Testament findet und dann auch so auslegen möchte....besser es ist beim Amtsgericht hinterlegt!! Was auch noch was extra kostet, meine ich.

    Denn wenn es jemand einfach nicht "findet" oder vernichtet..... , kannst du dich nicht darauf verlassen, dass dein Wille auch so passiert.
    http://www.erbrechtsforum.de/erbrech...cht-nov13.html
    Geändert von Blu-Belle (26.09.14 um 20:06:22 Uhr)

  8. #8
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    Das Testament muss notariell beglaubigt werden
    +


  9. #9
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    Zitat Zitat von jerry Beitrag anzeigen
    Das Testament muss notariell beglaubigt werden
    Nein, das kann auch durch ein handschriftliches Testament geregelt werden.

    Trotzdem sollte der Wille er Eltern notariell beglaubigt werden, ich würde ebenfalls dazu raten. Meine Schwester hat mich damals als Vormund bestimmt, falls sie und ihr Mann gleichzeitig vor dem 18. Lebensjahr meiner Nichte sterben würden und diese Verfügung notariell beglaubigen lassen.

    Hier steht ein bisschen was dazu:

    http://www.babycenter.de/a36489/so-h...testament-fest

    http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verf...VB&id=597126!0
    H.G. eve

    Wozu braucht man ein Gehirn, wenn man es nicht benutzt?

  10. #10
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    Eve, vielen Dank für die Links, super!

    Wir werden das so machen, dass wir unser Testament nochmal neu schreiben und das mit dem Sorgerecht/Vormund einfügen und es in amtliche Verwahrung geben.
    Ich habe mir gerade die Notar-Gebühren für ein Testament angeguckt, nein, das kommt für uns nicht infrage. Zumal ich da keinen Vorteil sehe. Ich denke, handschriftlich mit Verwahrung reicht für unsere Zwecke aus.

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